Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 1487
Eingetragen
14.8.1978
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBeteiligungsgesellschaftenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Omnibusunternehmens im Linien- und Ausflugsverkehr sowie die Durchführung und Abwicklung von Reisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die dem Zweck der Gesellschaft dienlich sein können, insbesondere auch, den Geschäftsbetrieb auf artverwandte Tätigkeiten auszudehnen. Ferner kann die Gesellschaft Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich hieran beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91413 Neustadt a. d. Aisch, Zur Multernschlucht 1
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zepf Reisen GmbH

Neustadt a.d.Aisch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 852.005,50 990.339,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 852.004,50 990.338,50
B. Umlaufvermögen 773.585,28 596.777,79
I. Vorräte 435.648,00 342.328,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 253.430,26 230.509,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.507,02 23.940,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 969,00  
Aktiva 1.626.559,78 1.587.117,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 624.082,00 580.779,07
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 574.082,00 530.779,07
davon Gewinnvortrag 530.779,07 495.851,67
B. Rückstellungen 278.486,03 228.558,24
C. Verbindlichkeiten 723.991,75 777.779,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 592.797,51 588.447,76
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 131.194,24 189.332,22
Summe Passiva 1.626.559,78 1.587.117,29

Anhang

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Sollten höhere steuerliche Abschreibungen vorgenommen worden sein, so wurden diese aufgrund des § 254 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgte, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führte (§ 7 Abs. 3 EStG).

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,-- werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Auf die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde nicht verzichtet. Für Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen. Die Vereinfachungsregel nach Richtlinie 44 Abs. 2 Satz 3 EStR war ab 2004 nicht mehr anwendbar.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rata temporis abgesetzt.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet.

War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,21 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre) einer Dynamik von 2 % (Entwicklung des Verbraucherpreisindexes) und unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck mit dem Barwert bewertet.

Das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" ist am 16.03.2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass für Jahresabschlüsse ab 2016 für die Ermittlung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr ein 7-jähriger Durchschnitt von Marktzinssätzen, sondern ein 10-jähriger Zinsdurchschnitt zugrunde gelegt werden muss. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 beträgt der Marktzinssatz mit 7-jährigem Durchschnitt 1,44 %, der Marktzinssatz mit 10-jährigem Durchschnitt 1,78 %.

Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag i. H. v. 14.403,-- € unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Gewinn- und Ausschüttungssperre.

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet.

Soweit handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften anzuwenden wären, gleichen sich diese mit zukünftigen Preissteigerungen aus.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift gemäss §245 HGB
Zepf Reisen GmbH,
Neustadt a. d. Aisch

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Neustadt a. d. Aisch, 07.11.2024

Herr Michael Hufnagel, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt.

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