Scheiler
Kfz-Vertriebs GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
25.000,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
25.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.809,00 |
4.859,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.809,00 |
4.859,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
27.889,60 |
3.692,72 |
| I.
Vorräte |
448,76 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.015,90 |
3.529,39 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
25.000,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
424,94 |
163,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.698,60 |
33.551,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.998,28 |
12.930,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.069,67 |
3.020,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.932,05 |
9.049,41 |
| B.
Rückstellungen |
2.785,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.915,32 |
19.921,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.915,32 |
20.598,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.698,60 |
33.551,72 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des Handels-gesetzbuches
(HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht
vorgenommen.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen
Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem.
§§ 238 ff. HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG.
Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Änderungen dieser gegenüber dem Vorjahr
sind nicht vorgekommen.
2. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB
i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgten gem. § 7 Abs. 1
bzw. Abs. 4 EStG linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der amtlichen
AfA-Tabellen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Anschaffungswert von bis zu 410,00 € fand die
Regelung zum Betriebsausgabenabzug gem. § 6 Abs. 2
EStG Anwendung. Von dem Wahlrecht, für abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig waren und
deren Anschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00
€ überstiegen, im Jahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage einen Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG zu bilden,
wurde kein Gebrauch gemacht. Die Sammelposten aus Vorjahren
wurden fortgeführt. Die Abschreibungen erfolgten in
Form der Auflösung des Sammelpostens mit jeweils einem
Fünftel im Jahr.
Das Anlagevermögen wird in einem
Anlageverzeichnis geführt.
3. Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB
i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den
Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die
Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. Eine
Prüfung war nicht Gegenstand des Auftrages.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennwert angesetzt worden. Bis zum Bilanzstichtag
sind keine Forderungsverluste eingetreten.
Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem
geführten Kassenbuch und den Kontoauszügen der
Bankkonten ersichtlich. Über die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen
geführt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. §
250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB
entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet.
4. Rückstellungen, Verbindlichkeiten,
Rücklagen
Rückstellungen wurden gem. § 249 HGB und
unter Berücksichtigung der steuerlichen
Sondervorschriften gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG
gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1
HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung. Rückstellungen, deren Laufzeit am
Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, bestanden
zum Bilanzstichtag nicht.
Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. §
253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten, die nicht auf einer
Anzahlung oder Vorausleistung beruhen und deren Laufzeit am
Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, sowie
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Es
existieren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Sonderposten mit Rücklageanteil wurden nicht
gebildet.
Gewährleistungsverpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
2. Aufstellung des Jahresabschlusses
1. Die Buchführung
Die Vorbereitung der Buchführung von der
Zusammenstellung der Belege bis zur Führung der
Kassenbücher und Konten erfolgt im Unternehmen selbst.
Die Buchführungsunterlagen werden jährlich
zur Kontierung der Belege sowie EDV-gestützten
Verarbeitung bei mir eingereicht. Die Finanzbuchhaltung
wird über das EDV-System DATEV erstellt. Der
Jahresabschluss wurde durch mich aus der Buchführung
entwickelt.
Buchführung und Belegwesen entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
2. Gliederung der Bilanz
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschrieben Reihenfolge ausgewiesen.
3. Der Anhang
Der Anhang enthält die Pflichtangaben der
§§ 284 und 285 HGB.
Ergänzende Angaben zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung sowie die zahlenmäßige
Zusammensetzung der einzelnen Posten sind aus den
Kontennachweisen zu entnehmen. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem Anlageverzeichnis
nachvollziehbar.
3. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Edgar Scheiler, Kfz-Meister, Rostock. Er vertritt die
Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
2. Gewährte Vorschüsse und Kredite
Vorschüsse und Kredite wurden durch die
Gesellschaft nicht gewährt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 455,92 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 455,92 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2012 festgestellt.
|