Scheiler Kfz-Vertriebs GmbHLiquidiert

18109 Rostock, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 9843
Eingetragen
12.8.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Reparatur- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen

Historie

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Management

NameRolle
Edgar Scheiler
seit 15.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Scheiler Kfz-Vertriebs GmbH

Rostock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 25.000,00
davon eingefordert 0,00 25.000,00
B. Anlagevermögen 3.809,00 4.859,00
I. Sachanlagen 3.809,00 4.859,00
C. Umlaufvermögen 27.889,60 3.692,72
I. Vorräte 448,76 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.015,90 3.529,39
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 25.000,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 424,94 163,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.698,60 33.551,72

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 7.998,28 12.930,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 12.069,67 3.020,26
III. Jahresfehlbetrag 4.932,05 9.049,41
B. Rückstellungen 2.785,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 20.915,32 19.921,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.915,32 20.598,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.698,60 33.551,72

Anhang


Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handels-gesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeines

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 238 ff. HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Änderungen dieser gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorgekommen.

2. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten gem. § 7 Abs. 1 bzw. Abs. 4 EStG linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der amtlichen AfA-Tabellen.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von bis zu 410,00 € fand die Regelung zum Betriebsausgabenabzug gem. § 6 Abs. 2 EStG Anwendung. Von dem Wahlrecht, für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig waren und deren Anschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € überstiegen, im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage einen Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG  zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Sammelposten aus Vorjahren wurden fortgeführt. Die Abschreibungen erfolgten in Form der Auflösung des Sammelpostens mit jeweils einem Fünftel im Jahr.
Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt.

3. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. Eine Prüfung war nicht Gegenstand des Auftrages.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Bis zum Bilanzstichtag sind keine Forderungsverluste eingetreten.
Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem geführten Kassenbuch und den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich. Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet.

4. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen

Rückstellungen wurden gem. § 249 HGB und unter Berücksichtigung der steuerlichen Sondervorschriften gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt. Unverzinsliche Verbindlichkeiten, die nicht auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen und deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Es existieren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Sonderposten mit Rücklageanteil wurden nicht gebildet.
Gewährleistungsverpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

2. Aufstellung des Jahresabschlusses

1. Die Buchführung

Die Vorbereitung der Buchführung von der Zusammenstellung der Belege bis zur Führung der Kassenbücher und Konten erfolgt im Unternehmen selbst.
Die Buchführungsunterlagen werden jährlich zur Kontierung der Belege sowie EDV-gestützten Verarbeitung bei mir eingereicht. Die Finanzbuchhaltung wird über das EDV-System DATEV erstellt. Der Jahresabschluss wurde durch mich aus der Buchführung entwickelt.
Buchführung und Belegwesen entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

2. Gliederung der Bilanz

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschrieben Reihenfolge ausgewiesen.

3. Der Anhang

Der Anhang enthält die Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB.
Ergänzende Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie die zahlenmäßige Zusammensetzung der einzelnen Posten sind aus den Kontennachweisen zu entnehmen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlageverzeichnis nachvollziehbar.

3. Sonstige Pflichtangaben

1. Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Edgar Scheiler, Kfz-Meister, Rostock. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Gewährte Vorschüsse und Kredite

Vorschüsse und Kredite wurden durch die Gesellschaft nicht gewährt.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 455,92 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 455,92 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2012 festgestellt.

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