Blumen
Speth GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.367,00 |
60.919,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
58,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.363,00 |
60.861,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
270.264,01 |
206.377,11 |
| I.
Vorräte |
82.731,00 |
95.232,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.354,85 |
36.621,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
155.178,16 |
74.523,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.828,00 |
2.712,00 |
| Summe
Aktiva |
324.459,01 |
270.008,11 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.256,97 |
134.606,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.880,75 |
2.880,75 |
| III.
Gewinnvortrag |
106.160,92 |
115.070,37 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
4.349,29 |
8.909,45 |
| B.
Rückstellungen |
158.170,01 |
102.181,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.102,03 |
33.220,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
930,00 |
|
| Summe
Passiva |
324.459,01 |
270.008,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Blumen Speth GmbH mit Sitz in Regensburg
ist beim Amtsgericht Regensburg unter der Registernummer
HRB 4263 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Blumen Speth GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Die Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibung gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt, wobei auf die lineare Abschreibung
übergangen wird, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führen. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
zeitanteilig.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG stammt aus den Vorjahren und wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende
Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im
Anschaffungsjahr aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, wobei von
den Verkaufspreisen auf die Anschaffungskosten
zurückgerechnet wurde. Bedingt verwendungsfähige
(gebrauchte) Vermögensgegenstände wurden
entsprechend abgewertet. Unbrauchbare Vorratsbestände
blieben wertmäßig außer Ansatz.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird allen erkennbaren Risiken durch
Abschläge Rechnung getragen. Der pauschale Abschlag
beträgt unverändert 3 %.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, ausgewiesen.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung aktiver latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gem. Satz 2
des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen
Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von
15 Jahren angenommen.
Der passive Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung
der Rückstellungen für die
Altersvorsorgeverpflichtungen (Pensionsanwartschaften)
beinhaltet den entsprechenden zum Zeitwert bewerteten
Deckungsvermögen übersteigenden Betrag. Das
Deckungsvermögen wurde nach den BilMoG-Bestimmungen
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit den
zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffende Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Erträge
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von insgesamt EUR 32.354,85
(Vorjahr EUR 36.621,42) sind enthalten:
Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter bzw.
Geschäftsführer zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2021 in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 2.811,19).
Davon entfallen auf das Darlehen EUR 0,00 (Vorjahr
EUR 2.811,19) und auf das Kautionskonto EUR 1.560,00
(Vorjahr EUR 1.560,00).
Das Darlehen wird als Kontokorrentkonto geführt.
Der Stand zum 1. Januar 2021 beträgt EUR 2.811,19. In
der Berichtsperiode wurden EUR 0,00 gewährt. Das
Darlehen ist unbesichert und wurde mit einem Zinssatz von
3% verzinst. In der Berichtsperiode erfolgte eine Tilgung
in Höhe von EUR 3.398,00.
Die Laufzeit des Kautionskontos entspricht dem
zugrundeliegenden Mietvertrag. Alle anderen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind
vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres
fällig.
Das mit EUR 25.564,59 ausgewiesene Stammkapital wurde
noch nicht auf den Euro umgestellt und beträgt DM
50.000,00.
Die verrechneten Rückstellungen für die
Altersvorsorgeverpflichtungen (Pensionsanwartschaften)
werden mit einem Überschuss der Verpflichtungen aus
den Pensionsrückstellungen über das Vermögen
(Rückdeckungsversicherungen) als passiver
Unterschiedsbetrag ausgewiesen und stellen sich wie folgt
dar:
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung:
EUR 518.988,00
Zeitwert/Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände: EUR 389.837,99
Nettowert der Pension (Rückstellung): EUR
129.150,01
Die entsprechende Entwicklung des verrechneten
Vermögensgegenstandes und Schulden zugehörigen
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres in
der Gewinn- und Verlustrechnung ist aus der nachfolgenden
Aufstellung zu entnehmen:
Ertrag Deckungsvermögen: EUR 1.696,74
Zinsaufwand Deckungsvermögen: EUR 2.056,56
Zinsaufwand aus der korrespondierenden
Rückstellung: EUR 10.992,00
Nach Verrechnung verbleibender Zinsaufwand: EUR
11.351,82
Es ergibt sich bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellung
für Anwartschaften) ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem
Ansatz der Rückstellungen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren in
Höhe von insgesamt EUR 43.643,00 (Vorjahr EUR
51.979,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung
gesperrt.
Von den Verbindlichkeiten EUR 35.102,03 (Vorjahr EUR
33.220,46) haben insgesamt EUR 33.542,02 (Vorjahr EUR
31.660,45) eine Restlaufzeit bis ein Jahr und EUR 1.560,01
(Vorjahr EUR 1.560,01) eine Restlaufzeit von ein bis
fünf Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bzw.
Geschäftsführer mit EUR 569,21 (Vorjahr EUR 0,00)
enthalten.
Für die Verbindlichkeiten wurden zum Teil die
üblichen Sicherheiten gestellt.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum Abschlussstichtag sonstige
finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB in
Höhe von insgesamt EUR 583.095,62.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 15
Mitarbeiter beschäftigt.
Regensburg, den 23. Dezember 2022
Blumen Speth GmbH
Geschäftsführer:
gez. Cerrin Speth, Regensburg
gez. Joachim Speth, Regensburg
- Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
27. Dezember 2022 -
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