Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 4263
Eingetragen
26.4.1990
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenEinzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und DüngemittelnGroßhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Gegenstand
Der Handel mit Blumen, sonstigen Pflanzen und sonstigen floristischen Artikeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Speth
seit 7.3.2025
Geschäftsführer
Cerrin Speth
seit 28.1.2004
Geschäftsführer
Joachim Speth
seit 28.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Joachim Speth
50.00%
Cerrin Thomsen
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Joachim Speth
Am Protzenweiher 13, 8400 Regensburg
25000
50.00%
Cerrin Thomsen
Am Protzenweiher 13, 8400 Regensburg
25000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blumen Speth GmbH

Regensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 51.367,00 60.919,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 58,00
II. Sachanlagen 51.363,00 60.861,00
B. Umlaufvermögen 270.264,01 206.377,11
I. Vorräte 82.731,00 95.232,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.354,85 36.621,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.178,16 74.523,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.828,00 2.712,00
Summe Aktiva 324.459,01 270.008,11

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 130.256,97 134.606,26
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 2.880,75 2.880,75
III. Gewinnvortrag 106.160,92 115.070,37
IV. Jahresfehlbetrag 4.349,29 8.909,45
B. Rückstellungen 158.170,01 102.181,39
C. Verbindlichkeiten 35.102,03 33.220,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 930,00  
Summe Passiva 324.459,01 270.008,11

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Blumen Speth GmbH mit Sitz in Regensburg ist beim Amtsgericht Regensburg unter der Registernummer HRB 4263 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Blumen Speth GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Die Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt, wobei auf die lineare Abschreibung übergangen wird, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG stammt aus den Vorjahren und wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im Anschaffungsjahr aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, wobei von den Verkaufspreisen auf die Anschaffungskosten zurückgerechnet wurde. Bedingt verwendungsfähige (gebrauchte) Vermögensgegenstände wurden entsprechend abgewertet. Unbrauchbare Vorratsbestände blieben wertmäßig außer Ansatz.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird allen erkennbaren Risiken durch Abschläge Rechnung getragen. Der pauschale Abschlag beträgt unverändert 3 %.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung aktiver latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gem. Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.
Der passive Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung der Rückstellungen für die Altersvorsorgeverpflichtungen (Pensionsanwartschaften) beinhaltet den entsprechenden zum Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen übersteigenden Be­trag. Das Deckungsvermögen wurde nach den BilMoG-Bestimmungen § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffende Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von insgesamt EUR 32.354,85 (Vorjahr EUR 36.621,42) sind enthalten:
Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter bzw. Geschäftsführer zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 2.811,19).
Davon entfallen auf das Darlehen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 2.811,19) und auf das Kautionskonto EUR 1.560,00 (Vorjahr EUR 1.560,00).
Das Darlehen wird als Kontokorrentkonto geführt. Der Stand zum 1. Januar 2021 beträgt EUR 2.811,19. In der Berichtsperiode wurden EUR 0,00 gewährt. Das Darlehen ist unbesichert und wurde mit einem Zinssatz von 3% verzinst. In der Berichtsperiode erfolgte eine Tilgung in Höhe von EUR 3.398,00.
Die Laufzeit des Kautionskontos entspricht dem zugrundeliegenden Mietvertrag. Alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres fällig.
Das mit EUR 25.564,59 ausgewiesene Stammkapital wurde noch nicht auf den Euro umgestellt und beträgt DM 50.000,00.
Die verrechneten Rückstellungen für die Altersvorsorgeverpflichtungen (Pensionsanwartschaften) werden mit einem Überschuss der Verpflichtungen aus den Pensionsrückstellungen über das Vermögen (Rückdeckungsversicherungen) als passiver Unterschiedsbetrag ausgewiesen und stellen sich wie folgt dar:
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung: EUR 518.988,00
Zeitwert/Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände: EUR 389.837,99
Nettowert der Pension (Rückstellung): EUR 129.150,01
 
Die entsprechende Entwicklung des verrechneten Vermögensgegenstandes und Schulden zugehörigen Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung ist aus der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
Ertrag Deckungsvermögen: EUR 1.696,74
Zinsaufwand Deckungsvermögen: EUR 2.056,56
Zinsaufwand aus der korrespondierenden Rückstellung: EUR 10.992,00
Nach Verrechnung verbleibender Zinsaufwand: EUR 11.351,82
Es ergibt sich bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellung für Anwartschaften) ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren in Höhe von insgesamt EUR 43.643,00 (Vorjahr EUR 51.979,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Von den Verbindlichkeiten EUR 35.102,03 (Vorjahr EUR 33.220,46) haben insgesamt EUR 33.542,02 (Vorjahr EUR 31.660,45) eine Restlaufzeit bis ein Jahr und EUR 1.560,01 (Vorjahr EUR 1.560,01) eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bzw. Geschäftsführer mit EUR 569,21 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten.
Für die Verbindlichkeiten wurden zum Teil die üblichen Sicherheiten gestellt.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum Abschlussstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von insgesamt EUR 583.095,62.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Regensburg, den 23. Dezember 2022
Blumen Speth GmbH
Geschäftsführer:
gez. Cerrin Speth, Regensburg
gez. Joachim Speth, Regensburg
 
- Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 27. Dezember 2022 -

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