Clyde Bergemann Service GmbHLiquidiert
41517 Grevenbroich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Rathe seit 12.12.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Clyde Bergemann Service GmbHGrevenbroichJahresabschluss zum 28. Februar 2010Bilanz zum 28. Februar 2011AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. März 2010 bis zum 28. Februar 2011I. AllgemeinesDie Clyde Bergemann Service GmbH, Grevenbroich, ist zum Bilanzstichtag und zum vorherigen Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. März bis zum 28. (29.) Februar des Folgejahres. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs erstellt. Erstmals wurden sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften angewendet. Bei der erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Im Wesentlichen ergeben sich durch die Umstellung auf die neuen handelsrechtlichen Vorschriften Änderungen hinsichtlich der Verwendung fristadäquater Zinssätze bei der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. II. Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie dem Jahresabschluss zum 28. Februar 2010 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens entsprechend § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Entsprechend der größenabhängigen Erleichterung nach § 288 Abs. 1 HGB verzichten wir auf die Anhangsangaben nach § 285 Nr. 4 und Nr. 9a HGB. 1) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen bilanziert. Sie werden über eine Nutzungsdauer von 2 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. 2) Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde wie folgt festgesetzt:
Die beweglichen Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Bei ursprünglich degressiver Abschreibung wird auf die lineare Methode übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt. Ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte geringwertige Vermögensgegenstände mit einer Wertgrenze von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren linear mit 20 aufwandswirksam aufgelöst wird. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von bis zu EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs direkt als Aufwand erfasst. Selbst erstellte Anlagen werden zu steuerlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten angesetzt. 3) Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde der niedrigere Tageswert angesetzt, sofern dieser unter den Anschaffungskosten lag. Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Gemeinkostenzuschläge. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt, sofern ihnen entsprechendes Vorratsvermögen gegenübersteht. 4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem allgemeinen Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Für spezielle Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. 5) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze für 2011 je nach Restlaufzeit 4,07 % bis 5,5 %. 6) Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung7) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagengitter dargestellt. 8) Zum Bilanzstichtag wiesen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände folgende Fälligkeiten aus:
9) Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 25. 10) Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalkosten, auftragsbezogene Nachlaufkosten, etwaige Ansprüche Dritter aus Gewährleistung sowie ausstehende Rechnungen für vor dem Bilanzstichtag bezogene Lieferungen und Leistungen. IV. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Devisentermingeschäfte Wechselkursrisiken werden grundsätzlich durch Devisentermingeschäfte gesichert. Zum Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft kein Devisentermingeschäft abgeschlossen. § 254 HGB wurde somit im vorliegenden Jahresabschluss nicht angewendet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bestanden zum 28.02.2011 nicht. Honorar Abschlussprüfer Im Geschäftsjahr 2011 haben wir Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 2 bezogen. Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug im Berichtsjahr:
Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011 war
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mutterunternehmen Alleinige Gesellschafterin der Clyde Bergemann Service GmbH, Grevenbroich, ist die Clyde Bergemann GmbH Maschinen- und Apparatebau, Wesel. Konzernzugehörigkeit Die Clyde Bergemann Power Group, Inc. USA, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Aufgrund von lokalen Befreiungsvorschriften werden Konzernabschlüsse für einen kleineren Kreis von Unternehmen, in welche die Clyde Bergemann Service GmbH, Grevenbroich, einbezogen wird, nicht erstellt. Die deutsche Übersetzung des Konzernabschlusses der Clyde Bergemann Power Group, Inc., wird durch die Clyde Bergemann GmbH, Wesel, regelmäßig im e-Bundesanzeiger veröffentlicht. V. Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des ErgebnissesDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis in Höhe von EUR 96,82 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesel, den 31. Januar 2012 Harald Rathe, Geschäftsführung |
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