Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 16973
Eingetragen
28.2.2000
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Fahrzeugen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Walter Bott
seit 22.2.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Walter Bott
Gnadenberger Str. 6, 90518 Altdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Bott GmbH

Altdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 10.02.2011

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 1.063,00 1.063,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 36.040,84 37.742,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.082,67 34.852,48
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.674,03 13.928,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 134,25 143,20
Summe Aktiva 69.994,79 88.030,38

Passiva

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Vortrag auf neue Rechnung -17.506,02 -14.039,70
B. Rückstellungen 300,00 950,00
C. Verbindlichkeiten 62.200,81 76.120,08
Summe Passiva 69.994,79 88.030,38

Anhang

der Firma Auto Bott GmbH, Neumarkter Str. 51, 90518 Altdorf

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1 (iVm § 5) EStG durch Betriebs-vermögensvergleich unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und der Vorschriften gem. GmbHG ermittelt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungs-mäßiger Buchführung (handels- und steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).

- Im Büro des Unternehmens auf einer eigenen EDV-Anlage

Abweichende Steuerbilanzen wurden nicht erstellt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden Besonderheiten:

Die nach § 275 Abs. 2 HGB bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erweitert

Die Bilanz wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB unter der vollständigen /teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch die eigene EDV-Buchhaltung der Firma.

Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

§ Das abnutzbare Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt

§ Bei der Bemessung der Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

§ Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

§ Bei Zugängen beweglicher Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für volle Monate berechnet.

§ Die geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.d § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis 410 € wurden im Jahr der Anschaffung gem. dem Wahlrecht sofort abgeschrieben

§ Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden nicht angegeben. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist weiterhin durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

§ Das Vorratsvermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt. Bei Ermittlung der Herstellkosten wurden die Einzelkosten, Lohn- und Materialgemeinkosten und ab 2010 die allg. Verwaltungskosten mit einbezogen.

§ Saldoanerkenntnisse der Außenstände wurden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.

§ Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen, die übrigen Rückstellungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.

§ Saldobestätigungen haben nicht vorgelegen.

§ Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht vorgenommen worden.

II. Angaben zur Bilanz

Abschreibungen auf Anlagevermögen wurden im Berichtszeitraum in Höhe von 299,00 € vorgenommen

Forderungen gegen Gesellschafter haben am Abschlusszeitpunkt in Höhe von 4.784,61 € bestanden.

Eigenkapital:

Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €

Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Es bestehen keine Bilanzansätze im Sinn des § 268 Abs. 8 HBG, welche eine Ausschüttungssperre auslösen.

Sonstige Rückstellungen:

Rückstellung für Jahresabschluss 300,00 €

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:

  Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
    bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verb. aus Lieferungen und Leist. 1.697,39 1.697,39    
Sonstige Verbindlichkeiten 60.503,42 3.210,10 57.293,32  
  62.200,81 4.907,49 57.293,32 Summe

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich aus Steuern 834,89 € und gegen Gesellschafter 57.293,32 €.

Besondere Sicherungsrechte bestanden nicht.

III. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung von Herrn Walter Bott wahrgenommen.

Es waren im Unternehmen keine Personen beschäftigt - (im Vorjahr gesamt eine).

 

Altdorf, den 02.08.2013

Walter Bott

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.07.2013

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