Auto-Bott GmbHLiquidiert
Gnadenberger Straße 6, 90518 Altdorf bei Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walter Bott seit 22.2.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Auto-Bott GmbHAltdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 10.02.2011BilanzAKTIVA
Anhangder Firma Auto Bott GmbH, Neumarkter Str. 51, 90518 AltdorfI. Allgemeine Angaben Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1 (iVm § 5) EStG durch Betriebs-vermögensvergleich unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und der Vorschriften gem. GmbHG ermittelt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungs-mäßiger Buchführung (handels- und steuerrechtliche Buchführungsvorschriften). - Im Büro des Unternehmens auf einer eigenen EDV-Anlage Abweichende Steuerbilanzen wurden nicht erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden Besonderheiten: Die nach § 275 Abs. 2 HGB bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erweitert Die Bilanz wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB unter der vollständigen /teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch die eigene EDV-Buchhaltung der Firma. Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: § Das abnutzbare Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt § Bei der Bemessung der Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. § Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. § Bei Zugängen beweglicher Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für volle Monate berechnet. § Die geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.d § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis 410 € wurden im Jahr der Anschaffung gem. dem Wahlrecht sofort abgeschrieben § Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden nicht angegeben. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist weiterhin durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. § Das Vorratsvermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt. Bei Ermittlung der Herstellkosten wurden die Einzelkosten, Lohn- und Materialgemeinkosten und ab 2010 die allg. Verwaltungskosten mit einbezogen. § Saldoanerkenntnisse der Außenstände wurden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt. § Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen, die übrigen Rückstellungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. § Saldobestätigungen haben nicht vorgelegen. § Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht vorgenommen worden. II. Angaben zur Bilanz Abschreibungen auf Anlagevermögen wurden im Berichtszeitraum in Höhe von 299,00 € vorgenommen Forderungen gegen Gesellschafter haben am Abschlusszeitpunkt in Höhe von 4.784,61 € bestanden. Eigenkapital: Das Stammkapital beträgt 25.000,00 € Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Es bestehen keine Bilanzansätze im Sinn des § 268 Abs. 8 HBG, welche eine Ausschüttungssperre auslösen. Sonstige Rückstellungen: Rückstellung für Jahresabschluss 300,00 € Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich aus Steuern 834,89 € und gegen Gesellschafter 57.293,32 €. Besondere Sicherungsrechte bestanden nicht. III. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung von Herrn Walter Bott wahrgenommen. Es waren im Unternehmen keine Personen beschäftigt - (im Vorjahr gesamt eine).
Altdorf, den 02.08.2013 Walter Bott Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.07.2013 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen