Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 20991
Eingetragen
28.5.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
der Handel, das Betreiben und der Service von Unified-Messaging-Lösungen

Historie

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Management

NameRolle
Richard Friedl
seit 28.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Richard Friedl
Zum Birkenschlag 27, 90518 Altdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

2 F Solutions GmbH

Altdorf b. Nürnberg (vormals: Nürnberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 2.992,00 2.459,00
B. Umlaufvermögen 43.866,46 49.869,42
davon Forderungen gegen Gesellschafter 4.467,38 3.581,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 568,03 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.426,49 52.328,42

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 23.473,80 23.080,16
B. Rückstellungen 7.245,00 6.800,00
C. Verbindlichkeiten 15.032,69 18.042,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.032,69 18.042,26
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.675,00 4.406,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.426,49 52.328,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

2 F Solutions GmbH, Altdorf

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die 2F Solutions GmbH mit Sitz in Altdorf ist im Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 20991 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstgesellschaft i.S.d. § 267a HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist dennoch nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden (§§265 Abs. 1 S. 2, §266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde dabei - auch hinsichtlich des vorjahresausweises - an die erstmalig anzuwendenden Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) angepasst, was den Wegfall des Postens "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und den erstmaligen Ausweis des Postens "Ergebnis nach Steuern" zur Folge hatte.

Auswirkungen aus der Neudefinition der Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB ergaben sich nicht.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendenten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurde grundsätzlich stetig angewendet.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßige Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§253 Abs. 1 S. 1, Absatz 3 HGB). bei sämtlichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens erfolgt die Abschreibung linear.

Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 wurden seit dem Geschäftsjahr 2009 als Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 150,00 wurden weiterhin im jeweiligen Zugangsjahr direkt als Auswand verrechnet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. retrograd ermittelten Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhaltenen Risiken werden durch Bildung angemessenen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nominalwerten angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).

Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu Nennwerten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 Abs. 1 S. 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber Finanzamt betragen EUR 225,67 (Vorjahr: EUR 290,87).

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 4.467,38 (Vorjahr EUR 3.581,89.)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00.)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt betragen EUR 5.767,56 (Vorjahr: EUR 2.336,16)

Sämtliche Verbindlichkeiten besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren bestanden somit wie im Vorjahr nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung lagen im Geschäftsjahr nicht vor.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt .

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft unverändert durch den bei der Gesellschaft hauptberuflich beschäftigte Geschäftsführer

Herrn Richard Friedl, Altdorf

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von der Erleichterung des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Altdorf, den 06. Dezember 2017

2 F Solutions GmbH

Richard Friedl

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2017 festgestellt.

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