M-Sec Sicherheitsdienst GmbH
Selbe AdressePrivate Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Scharpmann seit 16.3.2022 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eventage GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020EssenHRB 14269Inhaltsverzeichnis Hauptteil Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Kreditorenaufstellung Anhang Anlagenspiegel / Abschreibungsverzeichnis Hauptteil1. Erstellung Jahresabschluss Der Geschäftsführer erstellt auf Basis der geführten Bücher den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Die Gesellschaft ist als Kleinstkapitalgesellschaft im Sinn des § 267a Abs. 1 HGB gemäß § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss, nicht aber einen Lagebericht aufzustellen; sie braucht den Jahresabschluss nicht nach § 316 HBG prüfen lassen. Von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Aufstellung eines Anhangs zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hat nach § 325 HGB ihren Jahresabschluss Transparenzregister Bundesamt zum Zwecke der Offenlegung elektronisch einzureichen. Bei der Offenlegung können die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 Abs. 2 HGB für Kleinstkapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat von der Befreiung hinsichtlich der Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sind diesem Bericht als Anlagen beigefügt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im November 2022. Ausgangspunkt der Erstellung des Jahresabschlusses war der erstellte Vorjahresabschluss zum 31.12.2019. Der Jahresabschluss beinhaltet die Entwicklung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Beachtung der Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu Ansatz, Bewertung und Gliederung der Posten des Jahresabschlusses. In diesem Hauptteil sind zunächst die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 aufgezeigt. Anschließend der Jahresabschluss mit Gliederung, Ansatz und Bewertung. 2. Rechtliche Verhältnisse Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft stellen sich zum 31.12.2020, wie folgt dar:
3. Steuerliche Verhältnisse
Verlustvorträge: Auf den 31.12.2020 besteht bei der Körperschaftssteuer ein festgestellter Verlustabzug in Höhe von T€ 33,3 sowie bei der Gewerbesteuer ein festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust in Höhe von T€ 48. Diese werden sich bei antragsgemäßer Veranlagung um je T€ 14,2 erhöhen. 4. Erstellung des Jahresabschlusses Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB in der Fassung des BilRUG für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf das Geschäftsjahr 2020 unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Das für kleine Kapitalgesellschaften geltende Gliederungsschema wurde entsprechend der Darstellung bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren in einer gegenüber dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 275 Abs. 2. HGB erweiterten Form aufgestellt. Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden und wurde im Laufe des Jahres 2020 vollständig abgeschafft. Somit ist das Inventar auch nicht in einem Anlageverzeichnis nachgewiesen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten belegt. Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen abgestimmt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse vor, bzw. die dafür notwendigen Berechnungsgrundlagen. Die Vermögens- und Schuldposten sind im Übrigen durch Belege, Einzelaufstellungen und sonstige Unterlagen nachgewiesen. Bei der Bewertung der Bilanzposten wurden die Vorschriften des HGB bei Kapitalgesellschaften und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Die Bewertungsmethoden sind im Anhang erläutert. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden eingehalten. Die Gesellschaft nimmt aufgrund der Corona-Rahmenbedingungen und der vorerst ausbleibenden Erträge vom Recht der ausgesetzten Insolvenzbestimmungen bis auf Weiteres Gebrauch. 5. AnhangIm Anhang sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erläutert. Außerdem sind im Anhang die sonstigen gesetzlich geforderten Einzelangaben dargestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Satz 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. 6. Rechnungswesen Die Buchführung des Unternehmens wird in den eigenen Geschäftsräumen unter Anwendung des EDV-Buchführungssystem PRO SALDO erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des angewandten EDV-Systems wurde durch den Anbieter Pro Saldo GmbH, Cottbus belegt. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt durch PRO SALDO. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfolgten durch das STOTAX- bzw. SBS-Lohn unseres Steuerberaterbüro HAKOPIANS, Essen. Auf Grundlage der Gehalts- und Lohnwerte erfolgten die Buchungen im PRO SALDO Buchführungssystem. Bilanz und GuV in EUR Zeitraum: 01.01.2020 - 31.12.2020 / F-Status: FestgeschriebenBilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Kreditorenaufstellung in EUR Zeitraum: 01.01.2020 - 31.12.2020 / F-Status: Festgeschrieben
Schlussbemerkung: Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom: 01.01.2020 - 31.12.2020wurde, ausgehend von der Vorjahresbilanz, aus den Büchern des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, nach Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge nachgewiesen.
Essen, 29.11.2022 Unterschrift Anhang für das Geschäftsjahr 2020eventage GmbH, EssenAllgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB, da die dort aufgeführten Größenmerkmale nicht überschritten werden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 sind jedoch freiwillig die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren in einer gegenüber dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 275 Abs. 2 HGB erweiterten Form aufgestellt. Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden grundsätzlich nicht in Anspruch genommen (§§ 266, 274a und 276 HGB); von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a Nr. 5 und § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurden gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Die möglichen Zugänge bei den Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Geringwertige Anlagegüter bis zu einen Anschaffungspreis von Euro 250,- werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter über Euro 250,- bis 800,- werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Im Anlagengitter wird aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung ein Abgang der geringwertigen Anlagegüter unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die anteilige Abgrenzung von Vorauszahlungen für künftige Zeiträume. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung zu tragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Anlagenspiegel(nicht notwendig - Anlagen 2020 ausgebucht)Abschreibungsverzeichnis(nicht notwendig - Anlagen 2020 ausgebucht) |
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