MALI
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.358.200,52 |
1.287.150,47 |
| I.
Sachanlagen |
2.769,00 |
3.678,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.355.431,52 |
1.283.472,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
640.967,73 |
384.916,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
378.904,21 |
133.163,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
262.063,52 |
251.752,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.999.168,25 |
1.672.066,73 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.908.704,67 |
1.609.677,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.883.704,67 |
1.584.677,55 |
| B.
Rückstellungen |
29.034,00 |
16.354,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.429,58 |
46.034,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
61.429,58 |
46.034,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.999.168,25 |
1.672.066,73 |
Anhang
A.
Rechnungslegung
I. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.5.2009 (BilMoG),
insbesondere nach den Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes, als auch nach den
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages, erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB
bezüglich der Form der Darstellung und Umfang der
Angaben wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten
und der Einschätzung von Risiken wurde das Prinzip der
Vorsicht angewandt. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in
denen dies zu einen höheren Abschreibung führte,
wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung
übergegangen.
Beteiligungen und Wertpapiere wurden zu den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
zulässigen Wert angesetzt.
Steuerliche Sonderabschreibungen,
außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Die Gesellschaft verfügt im Berichtsjahr
über kein aktivierungspflichtiges
Vorratsvermögen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00
EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Die Rückstellungen für Steuern wurden
entsprechend der voraussichtlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen
werden mit dem Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Ende
des Geschäftsjahres 61.429,58 EUR (Vorjahr: 51.954,40
EUR).
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind bestehen zum
Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). Langfristige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 EUR).
C) Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung des Unternehmens durch
Herrn Dr. Matthias Zimmermann wahrgenommen.
München, im Dezember 2012
Die Geschäftsführung
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