IT-Heap
GmbH
Laupheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
183.243,65 |
188.242,65 |
| I.
Sachanlagen |
4.783,00 |
9.782,00 |
| II.
Finanzanlagen |
178.460,65 |
178.460,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
596.860,78 |
520.002,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
524.033,37 |
393.003,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
84.000,00 |
84.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.827,41 |
126.999,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
780.104,43 |
708.245,56 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
756.419,96 |
696.216,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
671.216,37 |
633.462,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
60.203,59 |
37.753,95 |
| B.
Rückstellungen |
13.700,00 |
9.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.984,47 |
3.029,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.984,47 |
3.029,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
780.104,43 |
708.245,56 |
Anhang
IT-Heap GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen
des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (nachfolgend kurz:
HGB) als "kleine" Kapitalgesellschaft eingestuft.
Entsprechend wurden bei Aufstellungen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung die für diese
Größenklasse vorgesehenen Erleichterungen in Form
von Verkürzungen und Weglassen von Anhang-angaben
beansprucht.
Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung
der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
in Form eines Anlagegitters innerhalb der Bilanz oder im
Anhang ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht
vorgesehen und daher unterblieben. Ein Anlagespiegel ist
Bestandteil des Berichts.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2013 gegründet und
nahm ihren Geschäftsbetrieb zum 19.08.2013 auf. Das
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Per 31.12.2017 wurden die Vorschriften des BilMoG
beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zu einzelnen Posten der Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen. Die Vermögensgegen-stände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden
sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und der Auf-stellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Her-stellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen bewer-tet.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei deren
Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Ent-wicklungskosten)
bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen
ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagegegenstände
wurde auf der Basis der betriebs-gewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungsberechnungen
erfolgten ab dem Datum des Zugangs zeitanteilig. Die
geringwertigen Anlagegüter wurden im Geschäftsjahr
2017 - soweit angeschafft - voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
An-schaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung des
Anlage- und Umlaufvermögens nicht
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen be-rücksichtigt. Für
das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu
Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den
Bewertungs-ansätzen wurden die Aufwendungen einbezogen,
die im folgenden Geschäftsjahr anfallen werden, jedoch
wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2016 zuzurechnen sind.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Da es sich bei der IT-Heap GmbH um eine kleine
Gesellschaft im Sinne des HGB handelt er-folgen keine Angaben
zum Gewinn und Verlust.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2017
Stefan Römer, 88471
Laupheim
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den sich unter
Berück-sichtigung des Jahresüberschusses
ergebenden Bilanzgewinn von € 60.203,59 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2017
aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i.V.m § 288 HGB
nicht erforderlich.
| Laupheim,
26.11.2018 |
Stefan Römer |
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| Ort, Datum |
(Geschäftsführer) |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2018 festgestellt.
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