Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 730195
Eingetragen
7.1.2014
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Gegenstand
IT-Entwicklung und -Beratung.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Römer
seit 7.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Laupheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IT-Heap GmbH

Laupheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 183.243,65 188.242,65
I. Sachanlagen 4.783,00 9.782,00
II. Finanzanlagen 178.460,65 178.460,65
B. Umlaufvermögen 596.860,78 520.002,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 524.033,37 393.003,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 84.000,00 84.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 72.827,41 126.999,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 780.104,43 708.245,56

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 756.419,96 696.216,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 671.216,37 633.462,42
III. Jahresüberschuss 60.203,59 37.753,95
B. Rückstellungen 13.700,00 9.000,00
C. Verbindlichkeiten 9.984,47 3.029,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.984,47 3.029,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 780.104,43 708.245,56

Anhang


IT-Heap GmbH

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (nachfolgend kurz: HGB) als "kleine" Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei Aufstellungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für diese Größenklasse vorgesehenen Erleichterungen in Form von Verkürzungen und Weglassen von Anhang-angaben beansprucht.

Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb der Bilanz oder im Anhang ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher unterblieben. Ein Anlagespiegel ist Bestandteil des Berichts.

Die Gesellschaft wurde im Jahr 2013 gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb zum 19.08.2013 auf. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Per 31.12.2017 wurden die Vorschriften des BilMoG beachtet.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu einzelnen Posten der Bilanz

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegen-stände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Auf-stellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Her-stellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewer-tet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Ent-wicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des Zugangs zeitanteilig. Die geringwertigen Anlagegüter wurden im Geschäftsjahr 2017 - soweit angeschafft - voll abgeschrieben.

Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu An-schaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens nicht  berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen be-rücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den Bewertungs-ansätzen wurden die Aufwendungen einbezogen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen werden, jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2016 zuzurechnen sind.

C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Da es sich bei der IT-Heap GmbH um eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB handelt er-folgen keine Angaben zum Gewinn und Verlust.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2017

                            Stefan Römer, 88471 Laupheim                                                         

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den sich unter Berück-sichtigung des Jahresüberschusses  ergebenden Bilanzgewinn von € 60.203,59  auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2017 aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i.V.m § 288 HGB nicht erforderlich.

Laupheim, 26.11.2018 Stefan Römer
_______________________________ _______________________________
Ort, Datum (Geschäftsführer)




sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2018 festgestellt.

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