FINFERO
GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.360,00 |
7.357,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.360,00 |
7.357,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.070,98 |
51.259,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.645,28 |
29.158,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.425,70 |
22.101,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.914,87 |
1.906,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.345,85 |
60.522,97 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.756,76 |
19.549,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.450,73 |
-13.530,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
207,49 |
-19.981,66 |
| B.
Rückstellungen |
7.176,00 |
14.053,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.413,09 |
21.969,07 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.950,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.345,85 |
60.522,97 |
Anhang
zur Bilanz per 31. Dezember 2018
Die Gesellschaft firmiert unter FINFERO GmbH mit Sitz in
Rosenheim,
HRB 22986 - Amtsgericht Traunstein
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Für das Berichtsjahr werden die mit dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
eingeführten Regelungen angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ohne
Umsatzsteuer bis EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Mögliche Ausfallrisiken sind durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit den Nominalwerten angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses sowie die
Archivierungskosten.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden in Höhe von EUR 13.463,88 davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
13.463,88. Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in
Höhe von EUR 40.949,21 davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 949,21 und mit
einer Restlaufzeit bis zu 5 Jahren in Höhe von EUR
40.000,00.
Die Gesellschaft hatte zum Abschlussstichtag
gegenüber den Gesellschaftern folgende Verpflichtungen
(§ 42 (3) GmbHG):
Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnungen EUR
0,00
Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen
EUR 40.000,00
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2018 und ist weiterhin Herr Peter Pinck, Vogtareuth.
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 2 Angestellte (davon 1
Geschäftsführer) beschäftigt.
Rosenheim, den 09.12.2019
gez. Peter Pinck
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2019 festgestellt.
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