Erste Financial Services GmbH

Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 71837
Vorher
Portigon Financial Services GmbH
Eingetragen
23.1.2014
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenGeld- und WertdiensteAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens. Erbringung verschiedener Dienstleistungen (Geschäftsprozess-Unterstützung, Anwendungsmanagement und -betrieb, IT Leistungen) für ihre Kunden, hauptsächlich für ihre Eigentümer. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem KWG oder einer anderen aufsichtsrechtlichen Norm erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Silvia Wies
seit 4.12.2025
Geschäftsführer
Gönül Alacayir
seit 13.11.2023
Prokura
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erste Abwicklungsanstalt
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Erste Abwicklungsanstalt
Germany
500.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Erste Financial Services GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31. Dezember 2023

Grundlagen der Gesellschaft

Die EFS gehört seit dem 4. April 2016 zu 100% der Ersten Abwicklungsanstalt, Düsseldorf (EAA).

Die Geschäftstätigkeit der Erste Financial Services GmbH (EFS) als Anbieter von Business Process Outsourcing (BPO), Application Services (ASP) und IT-Leistungen ist in 2023 auf die Verwaltung des Risikovermögens der EAA konzentriert. Diese Leistungen wurden, bis auf die Leistungen für Compliance Services, zum 30.06.2023 beendet. Zukünftig ist der Hauptfokus der Geschäftstätigkeit auf die Verwaltung der Pensionsverpflichtungen gerichtet.

Die EFS kauft dabei die erforderlichen Leistungen bei IBM Deutschland GmbH (IBM) ein. Der Rückbau der EFS im Rahmen des Abwicklungsplans der Muttergesellschaft EAA schritt im Jahr 2023 weiter voran.

Die EFS unterhält mit dem Ende des Jahres 2023 mit Ausnahme einer noch laufenden Freistellung keine weiteren Arbeitsverhältnisse mehr. Die für den Geschäftsbetrieb benötigten Dienstleistungen der EFS werden mittels eines gruppeninternen Servicevertrages von der EAA und eines zusätzlichen Servicevertrages mit Bakertilly (BT) bezogen.

Aufgrund des fortschreitenden Rückbaus und der Kundenstruktur, die sich allein aus der EAA und der Portigon AG (PAG) zusammensetzt, ist das gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Branchenentwicklung für die EFS von untergeordneter Bedeutung.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2023 war durch eine stabile Service-Erbringung geprägt. Im Rahmen des weiteren Rückbaus in 2023 wurde die Servicereduktionen vorangetrieben und fast vollständig beendet. Die Tätigkeit der EFS erstreckt sich im Wesentlichen auf die Überwachung und Steuerung des ausgelagerten Servicebetriebs und die Verwaltung der Pensionsverpflichtungen.

Einziger Kunde der EFS im Geschäftsjahr 2023 war grundsätzlich die EAA mit einem Dienstleistungsvolumen von 32,4 Mio. EUR (Vorjahr 46,4 Mio. EUR). Für die PAG wurden nur noch Archivierungsleistungen abgerechnet. Der Servicevertrag der EAA lief zum 31.12.2022 aus. Die EAA verlängerte den Servicevertrag bis zum 30.06.2023 und darüber hinaus nur noch die Leistungsscheine für Compliance Services bis zum 31.12.2024.

Die insgesamt rückläufigen Umsätze mit der EAA entsprechen den Erwartungen.

Lage Ertragslage

Der Jahresabschluss der Erste Financial Services GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Erfolgsrechnung 1.1.-31.12.2023
Mio. EUR
1.1.-31.12.2022
Mio. EUR
Umsatzerlöse 32,9 57,7
Sonstige betriebliche Erträge 0,7 0,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen 30,2 49,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,7 3,4
Finanzergebnis 0,0 -0,1
Ergebnis vor Steuern 1,7 5,0
Steuern 0,0 0,0
Jahresüberschuss 1,7 5,0
Bilanzgewinn 1,7 5,0

Die wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen sind das Ergebnis vor Steuern sowie dessen zentrale Komponenten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen.

Bei vereinbarungsgemäßer Entwicklung der Umsatzerlöse und der Aufwendungen für bezogene Leistungen verringerte sich das Jahresergebnis auf 1,7 Mio. EUR (Vorjahr 5,0 Mio. EUR). Die wesentlichen Veränderungen des Ergebnisses zum Vorjahr beziehen sich auf die Beendigung des Großteils ihres Servicevertrages mit der EAA. Die Umsatzerlöse sanken entsprechend den abschmelzenden Volumen beim größten Kunden EAA und der Beendigung des Services für die PAG im Vorjahr auf 32,9 Mio. EUR (Vorjahr 57,7 Mio. EUR).

Aufgrund des vollständigen Abbaus der aktiven und beurlaubten Mitarbeiter ist kein Personalaufwand im Jahr 2023 entstanden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 0,7 Mio. EUR (Vorjahr 0,3 Mio. EUR).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten im Wesentlichen Servicegebühren von 24,0 Mio. EUR (Vorjahr 44,8 Mio. EUR) und IT-Kosten in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr 4,5 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringern sich auf 1,7 Mio. EUR (Vorjahr 3,4 Mio. EUR). Hierin sind Einmalaufwendungen aus der grundsätzlichen Beendigung des Services mit IBM enthalten.

Vermögenslage

Die Aktiva der EFS bestehen im Wesentlichen aus den Bankguthaben bei der Stadtsparkasse Düsseldorf in Höhe von rund 20,6 Mio. EUR und den Erfüllungsansprüchen (im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung) gegenüber der PAG (50,0 Mio. EUR).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr 6,3 Mio. EUR) enthalten im Berichtsjahr Verbindlichkeiten aus vereinbarten Abfindungszahlungen für ehemalige Mitarbeiter in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr 5,7 Mio. EUR).

Die Rückstellungen in Höhe von 50,2 Mio. EUR sind durch 50,0 Mio. EUR Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR, wovon 0,1 Mio. EUR auf Archivierungsrückstellungen entfallen.

Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Kapitalrücklage, des Gewinnvortrags und des Jahresüberschusses auf 16,9 Mio. EUR.

Finanzlage

Die EFS unterhält zum Bilanzstichtag 20,6 Mio. EUR Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Der Großteil hiervon entfällt auf ein laufendes Konto, das in EUR geführt wird. Die aus der Erbringung von Servicedienstleistungen offenen Forderungen sind ausnahmslos täglich fällig.

Die Liquiditätslage ist geordnet.

Mitarbeiter

Die enge Zusammenarbeit mit dem Eigentümer EAA wurde fortgesetzt. Die EAA deckt weitestgehend alle benötigten Corporate Services für die EFS ab, und das Rechnungswesen wurde seit Anfang 2023 von BT übernommen. Mit dem Ablauf des Jahres 2020 gibt es bis auf eine Freistellung keinerlei Arbeitsverhältnisse in der EFS (weder aktiv noch ruhend). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verbleiben bei der EFS und unterliegen nur noch zukünftigen Barwertanpassungen.

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 70.812.160,85 71.199.625,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.236.401,59 47.720.328,90
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 238.270,20 30.151,65
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 43.866,39
3. sonstige Vermögensgegenstände 49.954.265,00 47.690.177,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.575.759,26 23.479.296,17
B. Rechnungsabgrenzungsposten 492.255,09 487.292,12
Aktiva 71.304.415,94 71.686.917,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 16.905.065,51 15.184.131,38
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 5.998.020,43 5.998.020,43
III. Gewinnvortrag 8.686.110,95 3.725.173,05
IV. Jahresüberschuss 1.720.934,13 4.960.937,90
B. Rückstellungen 50.160.331,43 50.156.603,09
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 49.954.265,00 47.161.700,00
2. sonstige Rückstellungen 206.066,43 2.994.903,09
C. Verbindlichkeiten 4.239.019,00 6.346.182,72
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 120.985,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 120.985,05
2. sonstige Verbindlichkeiten 4.118.033,95 6.346.182,72
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.118.033,95 6.346.182,72
Passiva 71.304.415,94 71.686.917,19

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 32.897.680,57 57.726.778,66
2. sonstige betriebliche Erträge 728.983,71 338.276,66
3. Materialaufwand 30.208.290,60 49.481.132,22
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 30.208.290,60 49.481.132,22
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.697.439,55 3.567.484,53
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 55.500,67
6. Ergebnis nach Steuern 1.720.934,13 4.960.937,90
7. Jahresüberschuss 1.720.934,13 4.960.937,90

Anhang für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Erste Financial Services GmbH (EFS) mit Sitz in Düsseldorf ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, erfolgen im Anhang.

Die EFS (damals noch Portigon Financial Services GmbH) wurde am 23. Januar 2014 unter der Nummer 71837 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen und hat ihre Geschäftstätigkeit zum 1. Februar 2014 aufgenommen.

Der Jahresabschluss wird gemäß § 325 und § 328 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) eingereicht und bekannt gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß § 252 ff. HGB.

Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden in Höhe der Anschaffungskosten bilanziert.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen passiviert.

Die Barwerte der Altersversorgungsverpflichtungen ermitteln unabhängige Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach Heubeck sowie einem Rechnungszinssatz von 1,83% (10-Jahres-Durchschnitt). Des Weiteren wurden ein Gehaltstrend von 2,50%, ein Rententrend von 2,50% unterstellt.

Die gesamten Pensionsverpflichtungen wurden von der PAG gegen eine marktübliche Bezahlung übernommen (Erfüllungsübernahme). Die entsprechende Forderung ist in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. Die EFS geht weiterhin nicht von einer Bonitätseinschränkung der PAG aus.

Andere Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst.

Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Erträge für gegenüber den Kunden der EFS erbrachten Dienstleistungen werden im Posten "Umsatzerlöse" ausgewiesen.

Zwischen der EFS und den ihr nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich Geschäfte, denen marktübliche Bedingungen zugrunde lagen. Angabepflichten gemäß § 285 Nr. 21 HGB lagen dementsprechend nicht vor.

Die Währungsumrechnung für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erfolgt nach den Vorschriften des § 256a HGB. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung werden netto in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden sind mit den EZB-Referenzkursen zum Jahresende umgerechnet. Alle Posten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die EFS macht von dem Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern im aktuellen Jahresabschluss keinen Gebrauch.

Erläuterungen zur Bilanz3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
TEUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 31.12.2022
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 238 - 30
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 44 - 0
Sonstige Vermögensgegenstände 49.954 - 47.690
Gesamt 50.236 - 47.720

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind täglich fällig.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelte es sich ausnahmslos um Forderungen gegenüber der EAA, die alleinige Gesellschafterin der EFS ist. Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Erfüllungsansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die EFS unterhält laufende Konten in Euro sowie im geringen Umfang in britische Pfund und US-Dollar.

5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 492 TEUR (Vorjahr 487 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Versicherungen.

6. Eigenkapital

Die Kapitalrücklage entstand aus sonstigen Zuzahlungen der Gesellschafter. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15. Juni 2021 wurden der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2021 26,2 Mio. EUR entnommen und an die EAA gezahlt sowie der Bilanzverlust (31.12.2020) von 122,3 Mio. EUR mit der verbleibenden Kapitalrücklage von 128,3 Mio. EUR verrechnet. Nach dieser Entnahme und Verrechnung beläuft sich die Kapitalrücklage auf 6,0 Mio. EUR.

Der Jahresüberschuss für das aktuelle Geschäftsjahr beläuft sich auf 1.721 TEUR (Vorjahr 4.961 TEUR).

Insgesamt beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 20223 damit 16.905 TEUR (Vorjahr 15.184 TEUR).

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Rückstellungen für Restrukturierung.

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 49.954 47.162
Rückstellungen für offene Eingangsrechnungen 0 2.193
Rückstellungen im Personalbereich 0 383
Sonstige Rückstellungen 206 419
Gesamt 50.160 50.157

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erhöhten sich infolge zinsbedingter Effekte entsprechend des Pensionsgutachtens.

8. Verbindlichkeiten

31.12.2023
TEUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 121 - 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.118 - 6.346
Gesamt 4.239 - 6.346

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verpflichtungen in Verbindung mit Restrukturierungsmaßnahmen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern in Höhe von 4.118 TEUR (Vorjahr 5.692 TEUR).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

9. Umsatzerlöse

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Umsätze aus der Leistungserbringung für die EAA 32.369 46.382
Umsätze aus der Leistungserbringung für die PAG 524 11.330
Übrige Umsatzerlöse 5 15
Gesamt 32.898 57.727

Die Umsatzerlöse werden vollständig in Deutschland erzielt.

10. Sonstige betriebliche Erträge

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 683 0
Erträge aus der Währungsumrechnung 0 40
Übrige Erträge 46 298
Gesamt 729 338

11. Aufwendungen für bezogene Leistungen

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Aufwendungen für bezogenen Leistungen der IBM 24.042 44.757
Aufwendungen für bezogene IT-Kosten 1.887 4.546
Marktdaten und übrige bezogene Leistungen 4.279 178
Gesamt 30.208 49.481

12. Personalaufwand

Aufgrund des vollständigen Abbaus der aktiven und beurlaubten Mitarbeiter sowie der erfolgten Auslagerungen beläuft sich der Personalaufwand im Jahr 2023 auf 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR).

13. Sonstige betriebliche Aufwendungen

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verwaltungskosten 699 573
Aufwendungen aus Versicherungen 137 658
Archivierungskosten 119 0
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 0 0
Übrige Aufwendungen 742 2.336
Gesamt 1.697 3.567
davon periodenfremd - -

Für von der EAA an die EFS erbrachte interne Services wurden 477 TEUR (Vorjahr 557 TEUR) aufgewendet, die unter den Verwaltungskosten erfasst werden.

14. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres beträgt 0 TEUR (Vorjahr -56 TEUR).

15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr fielen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 0,0 EUR an (Vorjahr 0 EUR).

16. Honorar des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer erhält für Abschlussprüfungsleistungen gemäß § 285 Nr. 17 HGB 23 TEUR (Vorjahr 55 TEUR).

Sonstige Angaben

17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 1.349 TEUR (Vorjahr 28.249 TEUR).

18. Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung, die Klaus Bremges im gesamten Jahr wahrgenommen hat, wird durch die EAA gestellt. Die Vergütung wird von der EAA anteilig der EFS belastet. Erfolgsorientierte Bezüge wurden nicht gezahlt.

19. Anzahl der Mitarbeiter

Die Anzahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt:

1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte 0 0

20. Angaben zum Mutterunternehmen

Die EFS gehört seit dem 4. April 2016 zu 100% der Ersten Abwicklungsanstalt, Düsseldorf.

21. Organe der Erste Financial Services GmbH

Geschäftsführung der Erste Financial Services GmbH Klaus Bremges, Prokurist der Ersten Abwicklungsanstalt, Düsseldorf

Alleiniger Geschäftsführer

Aufsichtsrat der Erste Financial Services GmbH

Der Aufsichtsrat der EFS wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. April 2020 aufgelöst.

Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht)Es sind keine besonderen Vorkommnisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten

 

Düsseldorf, den 13. März 2024

Erste Financial Services GmbH

Die Geschäftsführung

Klaus Bremges

Bericht des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat der Erste Financial Services GmbH

Der Aufsichtsrat der EFS wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. April 2020 aufgelöst.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Düsseldorf, den 13. März 2024

Erste Financial Services GmbH

Die Geschäftsführung

Klaus Bremges

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Erste Financial Services GmbH, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Erste Financial Services GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Erste Financial Services GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

§ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

§ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 19. März 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Marc Lilienthal, Wirtschaftsprüfer

Jens-Oliver Steinkamp, Wirtschaftsprüfer

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