Homberg Verwaltungs GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Homberg seit 16.3.2026 | Liquidator |
Rosemarie Edith Homberg seit 16.3.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Homberg Verwaltungs GmbHGevelsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangVorbemerkung Die Homberg Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Gevelsberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen (Reg. Nr. HRB 5778). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft ist nach den in §267 HGB bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB) aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 274a und § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 (1) und (2) HGB). Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der Darstellung in der Bilanz bzw. Gewinn und Verlustrechnung oder dem Anhang unterliegt, wurde dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Jahresabschluss I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklageanteil Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB berechnet. Die bei der Bewertung verwandten Annahmen sind:
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" wurde eine Änderung der Bewertung der Pensionsrückstellungen beschlossen, indem für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen nunmehr ein durchschnittlicher Marktzinssatz von zehn Jahren, anstatt bisher von sieben Jahren, anzuwenden ist (§ 253 II 1 HGB n.F.). Die geänderte Abzinsung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen (Art. 75 VI EGHGB n.F.). Als Abzinsungsfaktor wurde daher der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt derjenige der vergangenen sieben Jahre verwendet. Der Abzinsungssatz wurde von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht und beträgt 1,44 % (Vorjahr 1,78 %). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 41.720,00€. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung zunächst einmal gesperrt (§ 253 VI 2 HGB n.F.), es sei denn der beizulegende Wert der Vermögensgegenstände zur Saldierung von Pensionsrückstellungen übersteigt den Wert der Pensionsrückstellungen (aktivischer Überhang). Mit der geänderten Abzinsung wird nicht die Bewertungsmethode geändert. Die Abzinsung erfolgt unverändert nach der RückAbzinsVO. Eine Durchbrechung der Stetigkeit (§ 284 II Nr. 2 HGB i.d.F. BilRUG) liegt demnach nicht vor. Latente Steuern im Sinne von § 274 HGB wurden gem. § 274 Nr. 5 HGB nicht berücksichtigt, da es sich bei Homberg Verwaltungs GmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. VI. Umrechnungsgrundsätze Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Herr Lutz Homberg vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Frau Rosemarie Homberg vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Den Geschäftsführern wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für sie keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht. III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse. IV. Durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Angestellten Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.
Gevelsberg, 01. Februar 2024
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.2.2024. |
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