F + Z Sport
GmbH
Gunzenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2010
EUR |
30.9.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.492,00 |
24.073,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.492,00 |
24.073,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
266.702,06 |
310.585,40 |
| I.
Vorräte |
263.748,00 |
308.283,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
413,15 |
1.571,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.540,91 |
730,29 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
157.675,92 |
140.856,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
436.869,98 |
475.514,57 |
Passiva
|
|
30.9.2010
EUR |
30.9.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
165.856,17 |
122.533,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.819,75 |
43.322,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
157.675,92 |
140.856,17 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
435.769,98 |
475.514,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
244.277,43 |
258.676,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
436.869,98 |
475.514,57 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der F + Z Sport GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum
01. Oktober 2009 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr erfasst und sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem in
der Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr waren um Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 108.645,06
(Vorjahr EUR 119.727,93).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 182.992,55 (Vorjahr 198.838,53).
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 gebilligt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist
Herr Stephan Zäh
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.
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