Mainvestor
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
42.273,73 |
34.316,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.133,46 |
13.362,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.140,27 |
20.954,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.273,73 |
34.316,52 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.126,82 |
31.165,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.126,82 |
6.165,45 |
| B.
Rückstellungen |
4.112,52 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34,39 |
2.251,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34,39 |
2.251,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.273,73 |
34.316,52 |
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2011
I . Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft im
Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB
aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 166 Abs.
1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen
werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel
Der Bestand an flüssigen Mitteln ist mit seinem
Nominalwert angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
III. Angaben zur Bilanz
Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr bestehen nicht.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr bestehen in Höhe von 3.133,46 Euro.
Sonstige Vermögensgegenstände bestehen
nicht.
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr bestehen in Höhe von 34,39 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer Dr. Rainer Brändle und
Bernhard Wnendt geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gegenüber den Geschäftsführern
bestehen keine Forderungen.
V. Sonstige Pflichtangaben nach § 42 GmbHG
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Frankfurt, 15.02.2012
Gez. der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.
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