Lennartz Transporte GmbHLiquidiert

Am Lieberg 40, 41836 Hückelhoven, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 18849
Eingetragen
18.6.2019
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrErbringung von LogistikdienstleistungenGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Gegenstand
der Betrieb im Bereich des Güterverkehrs, insbesondere mit Lastkraftwagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Karl Christoph Telz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karl Christoph Telz
Hückelhoven
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lennartz Transporte GmbH

Hückelhoven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 154.327,00 146.441,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 65.745,00 73.029,00
II. Sachanlagen 88.582,00 73.412,00
B. Umlaufvermögen 64.876,81 59.602,93
I. Vorräte 3.123,13 8.556,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.191,02 40.685,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.562,66 10.361,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.053,64 2.629,58
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 0,00 684,22
Summe Aktiva 223.257,45 209.357,73

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 1.093,46 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 25.000,00 12.500,00
IV. Verlustvortrag 13.184,22 0,00
V. Jahresfehlbetrag 10.722,32 13.184,22
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 684,22
B. Rückstellungen 6.000,00 2.800,00
C. Verbindlichkeiten 216.163,99 206.557,73
Summe Passiva 223.257,45 209.357,73

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Lennartz Transporte GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies den gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht. Wurden Posten verrechnet, ist dies im Folgenden angegeben.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, insofern ein Vorjahr vorhanden ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

a) Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Eventualverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

d) Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1) Nach § 268 Abs. 2 HGB, ist das Anlagevermögen ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzuführen.

2) Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktiviert und i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 u. 4 HGB auf 10 Jahre abgeschrieben.

3) Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) berücksichtigt.

4) Zum Bilanzstichtag existieren keine Forderungen an den Gesellschafter / Geschäftsführer.

5) Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

6) Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter / Geschäftsführer bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 68,20 € aus dem Verrechnungskonto.

7) Rückstellungen nach Art und Höhe sind ersichtlich. Insoweit eine Abzinsung erforderlich war, wurde diese gem. den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

8) Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S.von§251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

9) Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufs-bezeichnung Vertretungs-befugnis
Tetz Karl IT-Projektberater Einzel

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Firma ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der HR-Nr.: B 18849 eingetragen.

Das gezeichnete Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist zur Hälfte eingezahlt.

Hückelhoven, 09.02.2022

Christoph Tetz
Liquidator

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.2.2022.

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