Zukunftswärme M West GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anton Siegfried Kottermair seit 26.9.2018 | Geschäftsführer |
Stefanie Lebens seit 7.8.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
Stadt Germering | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Strom Germering GmbHGermeringJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Geschäftstätigkeit 1.2 Technologie und Innovation 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2 Energiepolitisches Umfeld 2.3 Energiepreisentwicklung 2.4 Tätigkeitsabschlüsse 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren 2.6 Geschäftsverlauf 2.7 Ertragslage 2.8 Finanzlage 2.9 Vermögenslage 3. Mitarbeiter 4. Prognosebericht 5. Risikomanagementsystem und Risiko- und Chancenbericht 5.1 Risikobericht 5.2 Chancenbericht 1. Geschäft und Rahmenbedingungen1.1 Geschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens gemäß Gesellschaftsvertrag sind der Betrieb des öffentlichen Stromnetzes und der An- und Verkauf von elektrischer Energie sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Stadtgebiet von Germering. Im Zuge einer langfristigen Zusammenarbeit haben die Stadt Germering und die Bayernwerk AG am 28. Februar 2002 einen Kooperationsvertrag als Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Strom Germering GmbH, Germering (SGG), geschlossen. Als Grundlage für den weiteren Betrieb des Versorgungsnetzes (Wegerecht) wurde am 18. Januar 2022 ein neuer Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Germering und der SGG mit einer Laufzeit vom 28. Februar 2022 bis zum 27. Februar 2042 abgeschlossen. Dieser ersetzt den am 07. Juli 2003 unterschriebenen und am 27. Februar 2022 fristgemäß ausgelaufenen Vertrag. Die SGG ist als Tochtergesellschaft der Bayernwerk AG ein vertikal integriertes Unternehmen und gemäß § 7 EnWG zur gesellschaftsrechtlichen Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb verpflichtet. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen hat die SGG ihr Netz ab dem 01. Juli 2007 an die Energienetze Bayern GmbH verpachtet. Die Lieferung von elektrischer Energie an Kunden im Stadtgebiet von Germering wird von der SGG sichergestellt. Entsprechend den Vorgaben des § 36 Abs. 3 EnWG ist die SGG Grundversorger im Netzgebiet der Stadt Germering. Die an Endverbraucher gelieferte elektrische Energie wurde bis Ende 2023 auf Basis eines Vollstromliefervertrags von der E.ON Energie Deutschland GmbH bezogen. Für das Jahr 2024 ist ein Vertrag zur Strombelieferung mit der Uniper Energy Sales GmbH abgeschlossen. Ab 2025 erfolgt die Strombeschaffung über die Plattform Energie GmbH (PEG). Mit der PEG wurde ein Rahmenvertrag für die Geschäftsjahre 2025 und folgende abgeschlossen. In diesem Rahmen wurde die SGG Gesellschafter der PEG. Zur zielorientierten Erfüllung aller Aufgaben aus der Versorgungstätigkeit besteht zwischen der SGG und der EBY Port 3 GmbH ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag, der alle wirtschaftlichen und vertrieblichen Belange der Geschäftstätigkeit abdeckt. 1.2 Technologie und Innovation Die laufende Geschäftstätigkeit in der Versorgungswirtschaft wird durch das Softwaresystem kVASy der Firma SIV gestützt, das mit IT-Lösungen vor allem im Bereich der kleineren bis mittelgroßen Energieversorgungsunternehmen branchenweit eingeführt ist. kVASy ist ein komplexes Informationssystem zur Abdeckung des Informationsbedarfs der kaufmännischen und technischen Struktureinheiten der Energiewirtschaft auf der Basis einer gemeinsamen Datenhaltung. Bereitgestellt wird dieses Kundenservicesystem durch die Dienstleistungsgesellschaft RDE - Regionale Dienstleistungen Energie GmbH & Co. KG, Veitshöchheim. Über die allgemeinen Kundenservicedienstleistungen wie Vertragsmanagement, Netznutzungsmanagement, Verbrauchsabrechnung, Kundenkontaktmanagement und Forderungsmanagement wird den Kunden der SGG ein persönlicher Kontakt in der Geschäftsstelle in Germering angeboten. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das BIP-Wachstum widerspiegelt. Gemäß OECD habe das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 Prozent lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in mehreren Schritten (September 2023) auf 4,5 Prozent erhöht. Damit will die EZB Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 Prozent zu senken. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation den gewünschten Effekt. Während die Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 bei 5,3 Prozent lag, ging sie im Oktober auf 2,9 Prozent zurück. Das BIP der deutschen Wirtschaft ging im Jahr 2023 um 0,3 Prozent zurück. Ursächlich für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. 2.2 Energiepolitisches Umfeld Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Daher ist die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen steigen diese perspektivisch weiter stark an. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Energy Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. 2.3 Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung. Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung. Dem entgegen stehen Faktoren, die sich erhöhend auf das Preisniveau auswirken. Neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters handelt es sich insbesondere um geopolitische Risiken und den Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um Flüssiggas, insbesondere mit Asien, hat der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren preislichen Erholung zu führen. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 hat sich im Vergleich zur ersten Hälfte vermindert und beträgt 45,73 ct/kWh (im ersten Halbjahr 46,27 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a enthalten). Der durchschnittliche Strompreis hat sich im Vergleich zum ersten Halbjahr um 1,1 % vermindert und ist im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um ca. 14,1 % gestiegen (Vorjahr 40,07 ct/kWh €). Der Grund für diese Entwicklung sind im Wesentlichen die langfristigen Beschaffungsverträge für diese Produktgruppe. Die Kosten für die Beschaffung und Vertrieb liegen bei Haushaltstarifen durchschnittlich 15 % höher als in der zweiten Jahreshälfte 2022. Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland am Spotmarkt betrug 99,01 €/MWh (Vorjahr 235,43 €/MWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 57,9 % gesunken. In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base bei 202,38 €/MWh am 23.01.2023 gehandelt (Vorjahr 871 €/MWh am 29.08.2022). Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. 2.4 Tätigkeitsabschlüsse Für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG sind nachfolgend einige Kennzahlen aus dem Tätigkeitsabschluss angeführt:
Die SGG führt gemäß § 6b Abs. 3 und 4 EnWG für die weitere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors lediglich getrennte Konten. 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren Als zentrale Leistungsindikatoren verwendet das Unternehmen neben den reinen finanziellen Indikatoren wie Umsatzerlöse, Jahresüberschuss auch die Kundenbewegungen. Diese Leistungsindikatoren sind Gegenstand einer regelmäßigen Berichterstattung in den Aufsichtsratssitzungen. Die für das jeweilige Geschäftsjahr verabschiedete Planung bildet die Grundlage für die Geschäftsaktivitäten im darauffolgenden Jahr. 2.6 Geschäftsverlauf Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Werten 2023
Im Vergleich zum Plan 2023 gab es wie im Vorjahr weitere Kundenzugänge. Dies ist neben der guten Kundenbetreuung und marktfähiger Preise auch auf die Insolvenzen und hohen Preissteigerungen einiger Stromhändler zurückzuführen. Die Marktsituation der hohen Strombeschaffungskosten hat sich nicht so negativ auf das Ergebnis ausgewirkt, wie geplant, so dass der Jahresüberschuss deutlich über dem Planniveau liegt. Beschaffung Basis der vorausschauenden Strombeschaffung der SGG sind Lieferverträge mit Bestellungen der benötigten elektrischen Energie in mehreren Teilmengen ca. 2 bis 3 Jahre im Voraus. Gemäß Aufsichtsratsbeschluss wurde im Jahr 2019 der Stromliefervertrag für die Lieferungen 2021 bis 2023 mit E.ON Energie Deutschland GmbH abgeschlossen. Der Tranchen-Bestellabruf wurde auf der Grundlage des Beschaffungstools "dynamischer Bestellprozess" durchgeführt, das die Bestellung einer Tranche durch Über- oder Unterschreitung eines festgelegten Schwellenwertes anzeigt. Durch diese Methodik ist das Bestellkriterium transparent und das Bestellrisiko minimiert. Seit Herbst 2019 unterstützt die Carl-Kliem Energie GmbH durch Beratung mit täglichen und wöchentlichen Marktberichten bei Bestellentscheidungen. Für das Jahr 2024 ist ein Vertrag zur Strombelieferung mit der Uniper Energy Sales GmbH abgeschlossen. Beginnend mit dem Jahr 2025 ist ein Rahmenvertrag zur Strombeschaffung mit der Plattform Energie GmbH (PEG) abgeschlossen. Die PEG beschafft Energie für die, der Einkaufsgenossenschaft angeschlossenen Firmen, in der Regel im Zeitrahmen bis 3 Jahre im Voraus. Fixiert werden Teilmengen gemäß abgestimmten Beschaffungsplan. Basis und Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist der Kauf von Geschäftsanteilen der PEG. Die SGG hat mit Notarvertrag vom September 2023 Geschäftsanteile im Wert von 10.000 € erworben. Stand Anfang Mai 2024 sind für das Jahr 2025 70 %, für das Jahr 2026 51 % und für das Jahr 2027 5 % unserer Planmenge preislich fixiert. Die RLM-Mengen werden zusätzlich durch Individualbeschaffungen in Verbindung mit Einzelbepreisung fixiert. Stromabsatz Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Stromabsatz um 639 MWh auf 52.235 MWh. Preisregelungen für Standardlastprofil- Kunden Seit 01.07.2022 ist die EEG-Umlage auf 0,0 Cent/kWh geändert und entfällt somit für das ganze Jahr 2023. Die gesetzlichen Umlagen sind für das Jahr 2023 wie folgt festgesetzt:
Es ergeben sich für das Jahr 2023 gesetzliche Umlagen im Jahr 2023 in Höhe von 5,005 Cent/kWh. Die Netzentgelte wurden zum Jahreswechsel 2022/2023 von 2,91 Cent/kWh auf 3,33 Cent/kWh erhöht. Der Beschaffungspreis für das Jahr 2023 findet sich bei 7,69 Cent/kWh. Seit 01.01.2022 versorgt die SGG alle Kunden mit Ökostrom - 100 % Wasserkraft aus dem Alpenraum. Die "Veredelung" ist im Jahr 2023 mit 0,1885 Cent/kWh eingepreist. Partner ist hier die KlimaInvest Green Concept GmbH mit Sitz in Hamburg. Mit Umlaufbeschluss vom 04.11.2022 wurden vom Aufsichtsrat einer Preisanpassung zum 01.01.2023 zugestimmt. Die ab 01.01.2023 gültigen Preise:
* Alle Preise brutto inkl. MWSt. und aller Umlagen / Netzentgelte ** Preisgarantie und Vertragsbindung bis Ende 2023 *** Preisgarantie und Vertragsbindung bis Ende 2024 Im Netzgebiet Germering werden sukzessive moderne Messgeräte eingebaut, der zeitliche Ablauf der Zählerauswechslungen wird von der Energienetze Bayern GmbH geplant. Messkosten werden den Kunden separat verrechnet und sind nicht im Grundpreis enthalten. Sie sind explizit in den Preisblättern ausgewiesen. Für Gewerbekunden bietet die SGG im Jahr 2023 das Produkt Gewerbe 24 auf der Grundlage von Standardlastprofilen an. Mitglieder des Wirtschaftsverbandes Germering erhalten einen Preisnachlass. Preisregelungen für lastganggemessene Kunden Die Preisstellungen für Kunden mit registrierenden Lastgangmessungen (Sondervertragskunden) werden individuell berechnet und angeboten. Strompreisbremse Zum 01.01.2023 führte die Regierung per Gesetz eine Strompreisbremse ein. Die SGG liegt auf Grund niedriger Strompreise grundsätzlich unter den vorgegebenen Preisgrenzen. Netzentgelt Seit dem Jahr 2007 werden die Aufgaben aus dem Betrieb des Versorgungsnetzes Germering von der Energienetze Bayern GmbH als Pächterin des Netzes wahrgenommen. Dieser obliegen dadurch alle, sich aus der Netzbetreibereigenschaft ergebenen Rechte und Pflichten. Die Netzbetreiberin kalkuliert das Netzentgelt eigenverantwortlich, veranlasst das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Landesregulierungsbehörde und setzt das jeweils gültige Netzentgelt für das Netzgebiet Germering in eigenem Namen und auf eigene Rechnung um. Exemplarisch sind hier die Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung genannt. Der Grundpreis liegt bei 62,05 €/a (netto), der Arbeitspreis bei 3,33 Cent/kWh (netto). Versorgungsanlagen im Eigentum der SGG Alle Versorgungsanlagen im Netzbereich Germering befinden sich im Eigentum der SGG. Auf Grund der für die SGG notwendigen gesellschaftsrechtlichen Trennung zwischen Vertrieb und Verteilnetzbetrieb hat die SGG die Anlagen (ohne Straßenbeleuchtung) an die Energienetze Bayern GmbH verpachtet. Für die Straßenbeleuchtung besteht ein Betriebsführungsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH. Neu zu errichtende Anlagen werden von der Energienetze Bayern GmbH bzw. von der Bayernwerk Energieservice GmbH nach Vorgaben des Investitionsplanes auf Rechnung der SGG erstellt und gehen in das Eigentum der SGG über. Alle Unterhaltsmaßnahmen im Netz werden von der Energienetze Bayern GmbH als Pächterin auf deren Rechnung vorgenommen.
Der Verkabelungsgrad im Netzgebiet Germering liegt am 31.12.2023 in der Mittelspannung bei 98,15 % und in der Niederspannung bei 97,16 %. Im laufenden Geschäftsjahr wurden durch die Energienetze Bayern GmbH bzw. die Bayernwerk Netz GmbH sowohl Baumaßnahmen zur Netzerweiterung auf Grund der hohen Bautätigkeit in Germering als auch zur weiteren Verbesserung der Versorgungssicherheit im Ortsnetz-, Hausanschluss und Straßenbeleuchtungsnetz durchgeführt. Folgende Neubau-Einzelmaßnahmen sind zu nennen:
Die Arbeiten zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsgebiet Germering sind im Jahr 2023 abgeschlossen worden. Netzbetrieb Die Verantwortung des Netzbetriebes und der Versorgungssicherheit liegt durch die Verpachtung bei der Energienetze Bayern GmbH. Im Geschäftsjahr 2023 ereignete sich keine Mittelspannungsstörung. Annähernd 50 geplante Ausschaltungen in der Niederspannung wegen Instandhaltungs-/Erweiterungsarbeiten waren notwendig. 7 ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung wurden von Dritten verursacht. 8 Störungen waren ohne erkennbaren Anlass und 4 durch atmosphärische Störungen verursacht. Als Eigentümerin des Netzes schließt die SGG bei geringer Störungslage aus der Ursachenanalyse und der hohen Zeitverfügbarkeit auf einen allgemein guten Netzzustand und einer nachhaltigen Bestandssicherung. 2.7 Ertragslage
Die SGG erzielte einen über Plan (1.359 T€) liegenden Jahresüberschuss in Höhe von 2.153 T€. Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus den Stromerlösen und den Erlösen aus der Netzverpachtung zusammen. Infolge der stark gestiegenen Strombeschaffungskosten wurden zum 01.01.2023 die Strompreise erhöht. Aus diesem Grund stiegen sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufand. 2022 mussten einige größere Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, daher reduzierte sich der sonstige betriebliche Aufwand 2023. Das Finanzergebnis verbesserte sich aufgrund der des gestiegenen Zinsniveaus. Aufgrund des verbesserten Ergebnisses vor Steuern stiegen die Steuern um 421 T€ auf 975 T€. Stromabsatz
Strombezug
2.8 Finanzlage
Finanzierung Die kurzfristigen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquide Mittel in Höhe von 8.664 T€ übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 3.664 T€ um 4.538 T€. Die Liquidität war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Zum Stichtag hat die Gesellschaft einen Finanzmittelbestand von 6.539 T€. 2.9 Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich um 1.710 T€ auf 12.491 T€ erhöht. Auf der Aktivseite ist dies auf den Anstieg der Forderungen um +1.573 T€ (davon Anstieg des Cash-Kontos um 461 T€ Cash-Konto, Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1.112 T€) zurückzuführen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital infolge des Jahresüberschusses 2023. Zudem erhöhten sich die Rückstellungen (781 T€) insbesondere aufgrund von energiewirtschaftlichen und steuerlichen Abgrenzungen. Nachdem im Vorjahr aufgrund einer Systemumstellung Rechnungen vorfällig beglichen wurden, sanken die Verbindlichkeiten (-313 T€). Die Anlagenintensität, d. h. das Verhältnis von Anlagevermögen zu Gesamtvermögen lag bei 34% (Vorjahr 38%). Der Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Eigenkapital betrug 100% (Vorjahr 100%). 3. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigt zum 31.12.2023 eine Mitarbeiterin. 4. PrognoseberichtMit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. In diesem Kontext ist die Strom Germering GmbH aufgrund von Veränderungen auf den Energiemärkten und von Neuregelungen seitens des Gesetzgebers einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Für den Strombezug bis Ende des Geschäftsjahres 2024 sind die zu erwartenden Abnahmemengen der Standardlastprofilkunden mit Stromlieferverträgen fixiert und bepreist. Vertragspartner für das Lieferjahr 2024 ist die Uniper Energy Sales GmbH. Ab dem Jahr 2025 arbeitet die SGG beim Einkauf mit der Plattform Energie GmbH (PEG) zusammen. Rahmenverträge für die Jahre 2025 und folgende sind abgeschlossen. Für den Kundenkreis der lastganggemessenen Abnehmer werden entsprechend den Anforderungen individuelle Bepreisungen vorgenommen. Die Bestellmengen der Verträge mit mehrjährigen Laufzeiten werden mit den Vertragsabschlüssen fixiert. Der Rückgang der Absatzmenge aus den letzten Jahren konnte ab dem Jahr 2021 gestoppt, sogar entgegengewirkt werden. Gründe sind hier gezielte Werbemaßnahmen und eine nachhaltige Kundenakquise. Auch die allgemeine Entwicklung am Strommarkt mit Insolvenzen bei "Billiganbietern" sorgt für eine Rückgewinnung von Kunden. Für das Jahr 2023 setzt sich dieser Trend fort. Auf Grund von Preissteigerungen zum 01.01.2024 muss die SGG im Jahr 2024 mit einer Trendwende rechnen. Zu erwarten ist, dass der Mengenabsatz bei den Lieferbeziehungen mit lastganggemessenen Kunden in den Jahren 2024/2025 im Vergleich zum laufenden Jahr konstant bleibt. Der Wettbewerbsdruck in diesem Kundensegment ist sehr hoch. Durch mittlerweile gute Kundenbeziehungen sehen wir positiv in die Zukunft. Mit dem Landratsamt Fürstenfeldbruck konnte nach einer Ausschreibung ein Rahmenvertrag für die Jahre 2021 - 2024 abgeschlossen werden. Beliefert werden alle Anlagen des Landratsamtes in der Stadt Germering. Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt ca. 4,5 Mio. kWh Ökostrom. In 2022 wurden ein Rahmenvertrag mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck, Laufzeit bis Ende 2023, abgeschlossen. Im Herbst 2023 konnte der Vertrag für das Jahr 2024 verlängert werden. Im Herbst 2023 konnte die SGG die Ausschreibung der Energielieferung für die Stadt Germering gewinnen. Für die Jahre 2024 - 2026 wurde ein Stromliefervertrag abgeschlossen. Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt ca. 15 Mio. kWh Ökostrom. Das Kundensegment Gewerbekunden mit Lastprofilmessung konnte weiter gestärkt werden. Unser Produkt mit Preisgarantie für 2 Lieferjahre findet großen Anklang. Das e-CarSharing findet weiterhin große Anerkennung in der Germeringer Bevölkerung. Im Jahr 2023 wurden nach ca. 1.300 Buchungsvorgängen die Autos über 70.000 km gefahren. Zum 31.12.2022 ist der Dienstleistungsvertrag mit der Westenergie Metering GmbH (vormals innogy e-Mobility Solutions GmbH) ausgelaufen. Ab 01.01.2023 ist ein Dienstleistungsvertrag mit der Mer Germany GmbH (vormals -WALD GmbH) abgeschlossen. Der Vertrag ging zum 31.07.2023 auf die Mainova Aktiengesellschaft über. Die fünf öffentlichen Ladestationen der SGG werden weiterhin sehr gut genutzt. Im Jahr 2023 wurde bei annähernd 5.900 Ladevorgängen ca. 90.000 kWh Energie geladen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen werden in den Geschäftsjahren 2024 rd. 1.149 T€ und 2025 rd. 665 T€ betragen. Sie umfassen im Wesentlichen Anschluss- und Netzmaßnahmen. Größere Ersatzinvestitionen sind nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs werden für die Jahre 2024 und 2025 Umsatzerlöse im Bereich Strom von jeweils rd. 19,3 Mio. € prognostiziert. Gemäß dem genehmigten Wirtschaftsplan werden für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 deutlich positive Jahresüberschüsse von rd. 0,7 Mio. € bzw. 1,5 Mio. € erwartet. Diese Prognose ist auf die Beschaffungssituation zurückzuführen. Die Anzahl der Kunden wird leicht zurückgehen. 5. Risikomanagementsystem und Risiko- und ChancenberichtDie SGG ist aufgrund des fortschreitenden Wettbewerbs der Energiemärkte einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt. Um im Spannungsfeld zwischen Gewinnchancen und Verlustrisiken dauerhaft erfolgreich zu sein, werden diese Risiken in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Einschätzung von Markt- und Umfeldrisiken. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Risiken kontrolliert und adäquate Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Die Geschäftsführung wurde frühzeitig und regelmäßig über wesentliche Risiken informiert. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung im Mai 2024 bestehen weltweit und somit auch für die SGG generelle Risiken im Zusammenhang mit der Energiewende und dem Ukraine-Krieg. Das Ausmaß und vor allem die wirtschaftlichen Folgen sind zum Berichterstellungszeitpunkt noch nicht absehbar. 5.1 Risikobericht Im Rahmen des Risikomanagementsystems der betriebsführenden Gesellschaften EBY Port 3 GmbH und Bayernwerk AG werden auch die Risiken bei der SGG kontrolliert und adäquate Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der SGG wurden frühzeitig und regelmäßig über wesentliche Risiken informiert. Von besonderer Bedeutung sind für die Gesellschaft die Risiken durch Preisänderungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten, durch kurzfristige Schwankungen der Absatzmengen und durch kurzfristige Festlegungen der Netzentgelte. Forderungsausfallrisiken im Vertriebsgeschäft wird durch ein konsequentes Mahn- und Sperrwesen begrenzt. Zudem minimieren kurzlaufende Ratenvereinbarungen als besondere Dienstleistung der SGG die Gefahr der kompletten Zahlungsausfälle. Die Verfolgung drohender Zahlungsausfälle erfolgt durch das Inkassounternehmen Creditreform oder direkt über eine Rechtsanwaltskanzlei. Die bestehenden Risiken aus der Volatilität der Beschaffungspreise sowie aus Forderungsausfällen im Vertriebs- und Netzgeschäft bleibt in den Jahren 2023/2024 weiterhin hoch. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch die Einbringung in das Cash-Pooling des E.ON Konzerns minimiert. Risikobegrenzend ist, dass die EBY Port 3 GmbH den kaufmännischen Geschäftsbetrieb auf dem Wege der Betriebsführung sicherstellt. Nach den Kundengewinnen in den Jahren 2022 / Anfang 2023 mit steigenden Absatzzahlen sehen wir zum Jahreswechsel 2023 I 2024, dass die wechselwilligen Kunden auf Grund von Preisanpassungen wieder abwandern. Somit bleibt das Risiko eines Absatzruckgangs im Bereich der Haushalts- und Gewerbekunden gegeben. Fortschreitende Energiesparmaßnahmen bei den Gewerbebetrieben und den Haushalten sowie der Eigenverbrauch von regenerativ erzeugtem Strom tragen deutlich zur rückläufigen Absatzentwicklung in der gesamten Branche in den nächsten Jahren bei. Die von den Burgern gut angenommene, persönliche Kundenbetreuung in der Geschäftsstelle der SGG wirkt dieser Entwicklung weiterhin entgegen. Zum Jahreswechsel 2023/2024 musste die SGG die steigenden Marktpreise im Einkauf an die Kunden weitergeben. Das im Jahr 2023 noch niedrige Preisniveau der SGG wurde somit an den Markt und die Konkurrenz angepasst. Der Netzbetrieb liegt im Rahmen der Netzverpachtung seit dem 01. Juli 2007 bei der Energienetze Bayern GmbH. Risiken, die aus dem Netzbetrieb entstehen, tragt vollständig die Pächterin. Die Risiken für die SGG, die sich aus dem Netzeigentum selbst ergeben, sind als sehr gering zu bezeichnen. Aus heutiger Sicht bestehen damit keine bestandsgefährdenden und keine sonstigen Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 5.2 Chancenbericht Die SGG bietet im Vergleich mit anderen Anbietern in der Region fortwahrend attraktive Strompreise für 100% Ökostrom bei hohem Kundenservicelevel an. Neben den moderaten Netzentgelten durch die urban geprägte Siedlungs- und Versorgungsstruktur Germerings tragt im Wesentlichen die schlanke und effektive Organisationsstruktur der SGG zur preiswerten Energieversorgung bei. Durch den mittlerweile ausgeprägten Käufermarkt mit einem, in allen Kundensegmenten überwiegend am Preis orientierten Käuferverhalten, bleiben die Vertriebsmengen und -margen, nach wie vor, unter Druck. Diesem Marktdruck begegnet die SGG mit einer aktiven Preispolitik, einer entsprechenden Beschaffungsstrategie, einer weiteren Optimierung der Kundenbetreuung, der Unterstreichung der lokalen Partnerschaft und der Ausarbeitung individueller Lösungsansatze (z.B. kurzlaufende Ratenvereinbarungen). Die örtliche Präsenz zum Beispiel beim jährlich zweimal stattfindenden Marktsonntag, sowie lokalen wie regionalen Veranstaltungen, führt zu einer zusätzlichen Steigerung der Bekanntheit auch über das eigene Netzgebiet hin aus. Weiter wird die e-Mobilität zur positiven Imagesteigerung genutzt. Diese Maßnahmen tragen zur Kundenbindung bzw. zur Kundenruckgewinnung und somit zur Stabilisierung und ggf. zur Erweiterung des Absatzes bei.
Germering, den 07. Juni 2024 Die Geschäftsführung Anton Kottermair Bilanzder Strom Germering GmbH
Gewinn- und Verlustrechnungder Strom Germering GmbH
Anhangder Strom Germering GmbHAllgemeine GrundlagenDie Strom Germering GmbH mit Sitz in Germering wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 114998 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die Strom Germering GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Euro (€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 € werden dabei mit 0 € und Nullwerte mit - € angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die Strom Germering GmbH ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gemäß § 3 Nr. 38 EnWG und fällt damit unter § 6b EnWG. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Wegfall der Gründe werden Wertaufholungen vorgenommen. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von aktuell 29,13 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt ein - nicht bilanzierter - aktiver Überhang latenter Steuern. Aktive latente Steuern resultieren aus für steuerliche Zwecke nicht ansetzbaren Rückstellungen. Passive latente Steuern resultieren aus differierenden Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Ertragszuschüsse beinhalten die von Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse erfolgt linear über eine Gesamtdauer von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Erläuterung zur BilanzAnlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 6.538.977 € (Vorjahr 6.077.790 €) das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Abgrenzungen für Konzessionsabgabe in Höhe von 31.678 €. Des Weiteren sind nicht abziehbare Vorsteueransprüche in Höhe von 4.359 € (Vorjahr 27.261 €) enthalten. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthalten Bank- und Kassenbestände. Eigenkapital Die Gesellschafter sind wie folgt am gezeichneten Kapital der Strom Germering GmbH beteiligt:
Die Kapitalrücklage entfällt vollständig auf die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Betrag von anderen Zuzahlungen in das Eigenkapital). Die Gewinnrücklagen entfallen vollständig auf andere Gewinnrücklagen. Der Gewinnvortrag aus Vorperioden beläuft sich auf 4.243.002 €. Die Strom Germering GmbH erzielte einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.152.864 €. Über die Gewinnverwendung wird in der Gesellschafterversammlung entschieden. Zuschüsse
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Wesentlichen Stromlieferungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Netznutzungsaufwendungen. Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 16.301.070 €. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus dem mit dem Gesellschafter Stadt Germering abgeschlossenen Konzessionsvertrag in Höhe von 15.331.212 €, der für die Folgejahre variabel im Hinblick auf nicht fixierte Mengen ist. Mit der Uniper Energy Sales GmbH besteht ein Stromliefervertrag für das Lieferjahr 2024. Für die Lieferjahre ab 2025 wurde ein Stromliefervertrag mit der Plattform Energie GmbH geschlossen. Erläuterung zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Umsatzerlöse aus Konzessionsabgaben von 948.322 €. Die Umsatzerlöse enthalten -101.291 € periodenfremde Erlöse. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Stromabrechnung 2022. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 191.041 € periodenfremde Erträge. Die Erträge aus Gutschriften für Vorjahre resultieren im Wesentlichen aus Netznutzungserträgen. Materialaufwand
Der Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthält Aufwendungen für Strombezug. Die Aufwendungen für Strombezug enthalten mit 363.000 € Aufwendungen aus der Zuführung zur Rückstellung für Drohverluste aufgrund der hohen Beschaffungspreise im Vergleich zu den Absatz- bzw. Marktpreisen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
Der Materialaufwand enthält -222.053 € periodenfremde Aufwendungen. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen für bezogene Leistungen resultiert aus einer Umrüstung der Straßenbeleuchtung von Brennstellen auf LED. Personalaufwand
Abschreibungen Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 60.642 € periodenfremde Aufwendungen, davon betreffen -288 € die sonstigen Steuern. Finanzergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag berücksichtigen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Der Posten enthält -29.399 € (Vorjahr 28.091 €) Aufwendungen und Erträge aus der Bilanzierung latenter Steuern. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten 2.061 € periodenfremde Steuerbelastungen. Sonstige AngabenAngaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:
Durchschnittliche Beschäftigungszahl Die Strom Germering GmbH beschäftigte ohne Berücksichtigung der Geschäftsführung im Berichtszeitraum durchschnittlich 1 Mitarbeiter (Vorjahr 1). Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Strom Germering GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäftsführung
OrganbezügeAufsichtsratsbezüge Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 1.300 € Bezüge gewährt. Bezüge der Geschäftsführung Zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB keine Angabe gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Im Abschlussprüferhonorar (17.500 €) sind Abschlussprüfungsleistungen (15.100 €) und andere Bestätigungsleistungen (2.400 €) enthalten. Vorschlag über die Verwendung des ErgebnissesDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den aus dem Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Jahresüberschuss 2.152.863,83 € und den Gewinnvortrag 4.243.002,07 €, einen Betrag von 1.500.000,00 € auszuschütten und den Restbetrag 4.895.865,90 € auf neue Rechnung vorzutragen. Entwicklung des Anlagevermögens
Germering, den 07. Juni 2024 Strom Germering GmbH Die Geschaftsfuhrung Anton Kottermair Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWGder Strom Germering GmbH1. Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Strom Germering GmbH für das Geschäftsjahr 2023 2. Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 3. Anlagespiegel zum erstellten Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 1. Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für 2023der Strom Germering GmbHa) Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 EnWG getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden: Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG:
Sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG:
Die Strom Germering GmbH (SGG) hat das Elektrizitätsverteilungsnetz an die Energienetze Bayern GmbH, Regensburg, verpachtet. Als Eigentümer des Elektrizitätsverteilungsnetzes führt die Strom Germering GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung mit den entsprechenden Netzpachterlösen und Netzaufwendungen durch. Neben den unter der Bezeichnung Elektrizitätsverteilung dargestellten Tätigkeiten wird in 2023 bei der Strom Germering GmbH eine andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors ausgewiesen. Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeit nach § 6b Abs. 1 Satz 1 und 2 EnWG einen Tätigkeitsabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen) erstellt. Die Systematik zur Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses der Katalogtätigkeiten ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels nach dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung. Der Tätigkeitsabschluss wurde unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses bildet der Jahresabschluss der Strom Germering GmbH. b) Erläuterung zur Bilanz Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wird die Kontentrennung der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und der anderen Tätigkeit durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Folgende Schlüssel wurden angewandt:
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen erfolgt die Zuweisung der einzelnen Anlagen zu den Tätigkeiten ausschließlich durch direkte Zuordnung anhand ihrer Anlagenklassen oder Kostenstellen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Für Anlagenzugänge vor dem 01. Januar 2018 wurde ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 150 € und weniger als 1.000 € betrugen. Der jeweilige Sammelposten wird jährlich mit jeweils einem Fünftel der Anschaffungskosten abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter einem Jahr und sind somit kurzfristig: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt zugeordnet.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus dem Cashpooling bei der E.ON SE, Essen, enthalten, die direkt als Ausgleichsposten zugeordnet werden. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Steuerforderungen enthalten. Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt soweit wie möglich direkt, die restlichen Posten werden nach dem Ergebnisschlüssel zugeordnet. Beim gezeichneten Kapital wird das Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 € der anderen Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors und der Rest der Elektrizitätsverteilung zugewiesen. Die vorhandene Kapitalrücklage wird der Elektrizitätsverteilung zugeteilt. Mit Ausnahme des Anteils der sonstigen Tätigkeiten aus der Zuführung der Gewinnrücklage aus den Jahresüberschüssen 2012 und 2013, werden auch die anderen Gewinnrücklagen der Elektrizitätsverteilung zugeteilt. Der Gewinnvortrag bis einschließlich 2018 wird nach dem Ergebnisschlüssel der Vorjahre verteilt. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 erfolgte die Aufteilung ebenfalls nach dem Ergebnisschlüssel, jedoch wurde die Ausschüttung aus dem Bereich der sonstigen Tätigkeiten vorgenommen. Die Ertragszuschüsse werden nach direkter Zuordnung verteilt. Die Zuordnung der Rückstellungen zu den Tätigkeiten erfolgt, sofern das betrachtete Konto nicht eindeutig zuordenbar ist, anhand des allgemeinen Verwaltungsschlüssels bzw. Ergebnisschlüssel.
Die Sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt überwiegend eine direkte Zuordnung, ansonsten wird der allgemeine Verwaltungsschlüssel bzw. Ergebnisschlüssel angewandt. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Innerbetriebliche Leistungsverrechnungen gemäß IDW RS EFA1 Tz. 71 liegen nicht vor. c) Erläuterungen der Kontentrennung zu der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge werden zunächst auf direkte Zuordnung geprüft. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten Schlüsselungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleisten. Korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden den Tätigkeitsbereichen unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zugewiesen. Sowohl bei den Umsatzerlösen als auch bei dem Materialaufwand erfolgt ausschließlich eine direkte Zuordnung ohne Schlüsselung. Das Finanzergebnis wurde analog den entsprechenden Bilanzpositionen zugeordnet.
2. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2023Tätigkeitsbilanzder Strom Germering GmbHElektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023
Gewinn-und Verlustrechnung in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023der Strom Germering GmbH
3. Anlagespiegel zu dem erstellten Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023Strom Germering GmbHElektrizitätsverteilung Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Strom Germering GmbH, Germering VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Strom Germering GmbH, Germering, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Strom Germering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Berlin, den 7. Juni 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin ppa. Przemyslaw Artur Meller, Wirtschaftsprüfer Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2023Die Gesellschafterversammlung beschließt den aus dem Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Jahresüberschuss 2.152.863,83 € und den Gewinnvortrag 4.243.002,07 €, einen Betrag von 1.500.000,00 € auszusch0tten und den Restbetrag 4.895.865,90 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 25.06.2024 festgestellt. |
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