Hein
GmbH
Everswinkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.678,50 |
7.503,50 |
| I.
Sachanlagen |
4.678,50 |
7.503,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.360,99 |
47.749,80 |
| I.
Vorräte |
5.294,43 |
12.894,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.881,96 |
34.836,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.184,60 |
18,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
101.926,72 |
98.807,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
170.966,21 |
154.060,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.762,58 |
13.762,58 |
| III.
Verlustvortrag |
138.134,27 |
110.568,30 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.119,62 |
27.565,97 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
101.926,72 |
98.807,10 |
| B.
Rückstellungen |
5.600,00 |
5.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
165.366,21 |
148.760,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
165.366,21 |
148.760,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
170.966,21 |
154.060,40 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hein Parkett GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Hein GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Ansatz der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Forderungen wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 2 % berechnet und aufgestellt worden.
Die sonstigen Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und Bankguthaben wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Das Bilanzmodernisierungsgesetz wurde beachtet,
führte aber zu keiner Änderung der Bewertung.
3. Angaben zu Einzelposten der Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Eine Gliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem
Verbindlichkeitenspiegel. Bei allen Verbindlichkeiten liegt
die Restlaufzeit unter einem Jahr.
4. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen wie folgt:
Avalkrediten in Höhe von 25.000,- €.
Das Besitzunternehmen "Ursula Hein
Betriebsverpachtung" bürgt durch Abgabe einer
Patronatserklärung für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft bis zu einer Höhe von 30.000,- €.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von 99.638,64
€. Durch Rangrücktrittserklärung der
Gesellschafterin steht diese Forderung statutarischem
Kapital gleich.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Ursula Hein
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde am 1. Dezember 2011
festgestellt.
Everswinkel, den
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Ursula Hein, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt.
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