CB Compakt-Bau GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Müller seit 1.8.2007 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CB Compakt-Bau GmbHGüterslohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264, 274 und § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Gliederungsschemata für große Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung der ergänzenden gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Der Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG führte zu keinen Anpassungen. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelgesetzbuches aufgestellt. 2. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibunben bilanziert. Ab dem 01.01.2008 werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter aufgrund der steuerlichen Regelungen in Sammelposten, die über 5 Jahre linear aufgelöst werden, zusammengefasst. Ab dem 01.01.2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 410,00 € sofort abgeschrieben. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. 3. Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden. 4. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennwert bilanziert, Langfristige, unerzinliche Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken werden - soweit erforderlich- durch Bildung von Einzelwertberichtigungen sowie einer Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. 5. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). 6. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.09.2011 |
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