FilmoTec
GmbH
Bitterfeld-Wolfen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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379.278,00 |
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450.649,00 |
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II. Sachanlagen
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127.890,31 |
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114.529,31 |
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III. Finanzanlagen
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1,00 |
507.169,31 |
1,00 |
565.179,31 |
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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727.408,14 |
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641.103,46 |
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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298.886,76 |
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232.676,24 |
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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47.336,50 |
1.073.631,40
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166,35 |
873.946,05 |
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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5.236,38 |
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6.090,94 |
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Summe Aktiva
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1.586.037,09
|
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1.445.216,30
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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150.000,00 |
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150.000,00 |
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II. Kapitalrücklage
|
136.000,00 |
|
136.000,00 |
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|
III. Gewinnrücklagen
|
64.000,00 |
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64.000,00 |
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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414.488,04 |
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586.225,24 |
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
41.890,21 |
806.378,25 |
-171.737,20 |
764.488,04 |
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B. Sonstige Sonderposten
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165.066,00 |
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195.410,00 |
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C. Rückstellungen
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36.241,47 |
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41.747,74 |
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D. Verbindlichkeiten
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578.351,37 |
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443.570,52 |
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Summe Passiva
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1.586.037,09
|
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1.445.216,30
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ANHANG
Die FilmoTec GmbH hat ihren Sitz in Bitterfeld-Wolfen
und ist eingetragen in das
Handelsregister/Genossenschaftsregister beim
Registergericht Stendal unter der Nummer HRB 15164.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2017
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die
Änderungen durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz
angepasst. Die Höhe der Umgliederung ist für die
Aussagekraft des Jahresabschlusses von untergeordneter
Bedeutung.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen sind planmäßige
Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde
anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten
Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind
die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den
Anschaffungskosten. Gründe für eine
außerplanmäßige Abschreibung waren nicht
ersichtlich.
Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen:
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel-
und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der
Fertigung. Die Warenbestände wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die
niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Forderungen / Verbindlichkeiten in fremder
Währung wurden mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt
umgerechnet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen
eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen,
wurden sie entsprechend abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb
eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht
gestellt. Solche gegenüber den Gesellschaftern
betrugen 97.000,00 EUR.
Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten im
Einzelnen sowie die dafür gestellten Sicherheiten ist
aus dem in der Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr.3a HGB
beträgt etwa 120 TEUR und betrifft insbesondere Miet-
und Leasingverträge.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19
Arbeitnehmer beschäftigt.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Rainer Redmann (Diplom Chemiker)
bestellt.
Bitterfeld-Wolfen, den 17.
September 2019
gez.
Rainer Redmann
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 14. November 2019
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