Herstellung von Prüfmaschinen
DATEN-PARTNER GmbH
Feldheider Straße 39, 40699 Erkrath, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Faßbender seit 2.3.2026 | Prokura |
Axel Johannes Kraft Both seit 16.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DATEN-PARTNER Gesellschaft für Direktmarketing und Informations-Technologie mbHErkrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtAnlagen I. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens DATEN-PARTNER gehört zu den führenden Full-Service-Anbietern für innovatives Dokumenten-Management in Deutschland. Das Ihre Dokumente perfekt sind und dort ankommen, wo sie hinsollen, das ist unsere Profession. Die Vernetzung von Data-Management, Produktion, postalischer Konsolidierung, analogem und digitalem Versand wandelt Datenströme schnell und flexibel in zielgerichtete Dokumente. Kreativ, individuell und bedarfsorientiert. Kunden aus verschiedenen Branchen mit unterschiedlichen Outsourcing-Anforderungen profitieren seit über 40 Jahren vom DATEN-PARTNER -Know-how und der daraus gewachsenen Leistungsfähigkeit. Unser Qualitätsmanagement ist nach ISO 9001, unser Umweltmanagement nach ISO 14001 bestätigt. Wir achten penibel auf die Daten-Sicherheit, wofür wir u.a. nach ISO 27001 zertifiziert sind. II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen im zurückliegenden Geschäftsjahr waren wieder von einer Vielzahl von Herausforderungen geprägt. Gesamtwirtschaftlich ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um real 0,2% (VJ Anstieg um 1,9 Prozent) gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Folgen des Ukraine Krieges durch Russland mit gestiegenen Material- und Energiepreisen, welches zu einem Anstieg der Inflationsraten führte, waren auch 2023 deutlich sichtbar. Der Deutsche Werbemarkt hat sich nach der Corona-Pandemie und weiteren Krisen wieder deutlich erholt. Die Netto-Werbeausgaben sind 2023 im Vergleich zu 2022 um 2 Prozent auf 42,5 Milliarden Euro gestiegen. Damit liegt das Werbevolumen erstmals wieder über dem Volumen vor der Corona-Pandemie. Vor dem zuvor beschriebenen Hintergrund hat DATEN-PARTNER durch umfangreiche Maßnahmen die Folgen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitestgehend abfangen können und sich besser als der Werbemarkt entwickelt. 2. Geschäftsverlauf und -lage Die noch im Geschäftsjahr 2022 die Entwicklung bestimmenden Themen wie Lieferkettenprobleme, Inflation, gestiegene Energiekosten, Mittelabflüsse durch Investitionen, schwächten sich im Jahr 2023 ab oder wurden durch erfolgreiche Lösungsansätze gemeistert. Durch eine Stärkung des Vertriebes konnten wir die Umsatzerlöse in 2023 wieder steigern, und auch die Ergebnissituation deutlich verbessern. Die finanzielle Situation hat sich im Jahr 2023 durch die gute Geschäftsentwicklung entspannt. Die Finanzlage kann als ausgewogen bezeichnet werden. Insgesamt beurteilen wir daher den Geschäftsverlauf in 2023 als gut. Zum ersten Mal seit langer Zeit konnte ein positives Jahresergebnis im sechsstelligen Bereich erzielt werden. Darüber hinaus konnte das für 2023 geplante EBITDA von T€ 900 - T€ 980 mit dem tatsächlich für 2023 erzielten EBITDA von T€ 1.085 leicht übertroffen werden. a) Ertragslage Die Umsatzerlöse stiegen in 2023 um T€ 976 oder 3,1%. Wesentlich hierfür ist der Anstieg der Dienstleistungsumsätze um T€ 1.042 oder 15,8%. Der Rohertrag zeigt einen deutlichen Anstieg um absolut T€ 547 oder 6,8 %. Die Rohertragsquote steigt von 24,4 % in 2022, auf 26,1 % im Jahr 2023. Die Struktur der Kosten veränderte sich in 2023 im Wesentlichen durch die Minderung des Personalaufwands um T€ 427. Die Personalaufwandsquote sank von 12,3% im Jahr 2022, auf 11,1% im Jahr 2023. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Betriebsergebnis) erhöhte sich um T€ 832 auf T€ 1.085 oder 3,4% (Vorjahr T€ 253). Nach Steuern liegt das Ergebnis bei T€ 679 oder 2,1% der Umsatzerlöse (Vorjahr T€ 100 oder 0,3%). b) Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöht sich im Jahr 2023 um T€ 1.202 auf T€ 11.300 (Vorjahr T€ 10.099). Wesentlich für den Anstieg der Bilanzsumme war auf der Aktivseite der Bilanz der Anstieg des Finanzanlagevermögens um T€ 183, der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 485, sowie der Anstieg der sonstigen Vermögengegenstände um T€ 343. Wesentliche Positionen auf der Aktivseite der Bilanz sind das Anlagevermögen mit T€ 5.562 oder ca. 50% der Bilanzsumme und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 2.975 oder ca. 27% der Bilanzsumme Auf der Passivseite steigt das Eigenkapital um T€ 677, die sonstigen Verbindlichkeiten steigen um T€ 625, während sich die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten gegenläufig um T€ 625 reduzieren. Wesentliche Positionen auf der Passivseite der Bilanz sind die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten mit T€ 3.274 oder ca. 29% der Bilanzsumme, die sonstigen Verbindlichkeiten mit T€ 2.802 oder ca. 25% der Bilanzsumme, die Pensionsrückstellungen mit T€ 1.605 oder ca. 14% der Bilanzsumme und das bilanzielle Eigenkapital mit T€ 1.582 oder ca. 14% der Bilanzsumme. Sehr erfreulich ist hierbei der Anstieg des bilanziellen Eigenkapitals von T€ 905 im Vorjahr auf T€ 1.582 zum 31. Dezember 2023. c) Finanzlage Das Finanzmanagement der Gesellschaft ist im Wesentlichen auf die Steuerung der Liquidität und der Kapitalstruktur ausgerichtet. Die Finanzlage ist als strukturiert und geordnet anzusehen. Unsere Finanzen zeigen ein ausgewogenes Bild. DATEN-PARTNER war in der Lage und ist allen Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachgekommen. Für die kurzfristige Disposition existiert eine fortlaufende Liquiditätsplanung auf Tagesebene. Daneben wird eine detaillierte Liquiditätsrechnung, nach dem IDW-Standard auf Monats- und Jahresebene, mit einer Hochrechnung auf das Gesamtjahr, geführt. Die Gesellschaft ist weitestgehend fristenkongruent durchfinanziert. Es ist ein aussagekräftiges Debitorenmanagement implementiert. Bei entstehenden Risiken werden bei den Vermögenswerten entsprechende Abschreibungen gebucht. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Es werden für die interne Unternehmenssteuerung und Risikobewertung u.a. die Kennzahlen - "Umsatz pro Mitarbeiter" - die "Personalkostenquote" und - den "EBIT" betrachtet. Der Umsatz - bezogen auf Vollzeitbeschäftigte (2023 73) - sinkt im Jahr 2023 leicht auf T€ 449 (VJ T€ 482). Die Personalkostenquote (Personalaufwand zu Gesamtleistung) sinkt auf 11,1% (Vorjahr 12,3%). Grund sind sinkende Personalkosten, bei gleichzeitig steigendem Umsatz. Als EBIT werden für 2023 T€ 1.085 (+T€ 832 zum VJ) ausgewiesen. 4. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bezeichnen wir als gut. Unser Finanzmanagement ist langjährig erprobt und in der Lage, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Das bestehende Debitoren-Management ist erprobt und weiter bewährt. Bei der Digitalisierung der Prozesse im Rechnungswesen ist die Phase I abgeschlossen, diese hat das Finanzmanagement nachhaltig vereinfacht und die Prozesse beschleunigt. Für 2024/2025 sind in einer Phase II weitere Fortschritte geplant. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Rückstellungen sind durch liquide Mittel, Forderungen und das Warenlager gedeckt. III. Prognosebericht Eine schwache Entwicklung der Binnenkonjunktur und die geopolitischen Verwerfungen machen es den Geschäftsführern schwierig die Geschäftslage für 2024 vorherzusagen. Für 2024 wird ein geringes BIP-Wachstum von 0,2% erwartet. Damit sind aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung heraus keine Impulse zu erwarten - zumal die Prognose angesichts der Sicherheit über die geopolitischen Entwicklungen sowie der Haushalts- und Wirtschaftspolitik erhebliche Risiken unterliegt. Der Umsatz von DATEN-PARTNER in den ersten 5 Monate des Jahres 2024 stieg zum VJ um T€ 412 oder 8,4%. Das aufgelaufene Ergebnis lag bei T€ 443 und damit über den eigenen Erwartungen. In der Hochrechnung für 2024 wird ein Umsatzwachstum von 1,0 Mio. € und ein EBIT von ca. 1,0 Mio. € erwartet. Nach dem bereits guten Jahr 2023 kann sich DATEN-PARTNER erfreulich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abkoppeln und ist auch bei einer weiteren Eintrübung der Wirtschaft insgesamt gut aufgestellt. IV. Chancen- und Risikobericht 4. Allgemeiner Risikobericht Branchenspezifische Risiken Hier bestehen weiter in einem beschränkten Umfang Risiken der Substitution des papiergebundenen Dialogmarketings durch Online-Marketing. Die Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass das Niveau recht stabil geblieben ist. Durch den Ausbau der eigenen Online-Serviceleistungen versucht DATEN-PARTNER diesem Trend entgegenwirken bzw. hiervon zu partizipieren. Weiter wird versucht, durch neue Kunden im Transaktionsdruck die Abhängigkeit vom Dialogmarketing weiter zu senken. Hier sehen wir uns auf einen guten Weg. Ertragsorientierte Risiken Der Geschäftsverlauf für 2024 zeigt das zweite Jahr in Folge eine positive Prognose. Umsatz und Ertrag konnten bereits in 2023 spürbar gesteigert werden. Für 2024 wird ein Ergebnis vor Steuern mindestens auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Unsere Servicetiefe bringt viele Kunden eine messbare Vorteilsstruktur und bindet diese an unser Unternehmen. Die aktuelle Kundenstruktur umfasst weiter viele namhafte Unternehmen mit einer breiten Streuung der Branchen. Ein Klumpenrisiko von einzelnen Branchen oder Unternehmen besteht dabei nicht. Ertragsorientierte Risiken werden aktuell nicht gesehen. Neuen Hausforderungen im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehen wir uns gegenüber gut gewappnet. Finanzwirtschaftliche Risiken Unsere finanzielle Situation ist wieder stabil, so dass wir hier keine Risiken sehen, die unsere weitere Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden. Über einen täglichen Liquiditätsstatus wird die kurzfristige Zahlungsfähigkeit erfasst und gesteuert. Darüber hinaus erfolgt eine mittelfristige Liquiditätsplanung über die Budget- und Monatsplanung. Es besteht eine, in kurzfristigen Abständen aktualisierte, Liquiditätsplanung mit Berichterstattung. Damit geldpolitische Maßnahmen, wie Zinserhöhungen das weitere Wachstum nicht gefährden, wurde bei den Banken in 2024 der Kreditrahmen erweitert. Es gibt keine Währungsrisiken. Risiken über mögliche, größere Forderungsausfälle sind aktuell nicht bekannt und gab es in den letzten Jahren auch nicht. Es existiert ein adäquates und erprobtes Debitorenmanagement. Risiken aus Wertberichtigungen oder Forderungsausfälle werden als gering eingestuft. IT-Risiken In den letzten Jahren hat sich der Digitalisierungsprozess nochmals deutlich beschleunigt. Dies verstärkt de Bedarf an IT-Sicherheit und die Abwehr von Cyberrisiken. Diesen Risiken wird durch Richtlinien und definierte IT-Prozesse, die Einhaltung gängiger Standards der IT-Sicherheit und verschiedenen Verteidigungslinien unter Umsetzung von IT-Sicherheitsprogrammen begegnet. Die bestehenden IT-Risiken werden insgesamt als moderat erachtet. 5. Chancenbericht Generelle Maßnahmen der Geschäftsfunktionen werden im Rahmen der operativen Planung in der Regel in Bezug auf Umsatzerlöse, das EBITDA und den operativen Cash-Flow quantifiziert. Chancen für die Geschäftsentwicklung ergeben sich insbesondere aus der Erweiterung der Vertriebsmannschaft und damit der Verbreiterung des Kundenportfolios auf neue Branchen. Weitere Chancen werden sich aus der weit fortgeschrittenen Digitalisierung der Prozesse ergeben. Die Vorteile der direkten Einbindung der Kunden in den Produktionsprozess erhöht die Bestandssicherheit der Geschäftsbeziehungen von DATEN-PARTNER. 6. Gesamtaussage Die Risiken der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der geopolitischen Einflüsse hat DATEN-PARTNER bisher gut gemeistert. Die getroffenen Maßnahmen haben das Unternehmen und insbesondere die Organisation gestärkt und wir sehen uns gut auch auf weitere Herausforderungen in der Zukunft gewappnet. Die eigenen Zukunftsaussichten sehen wir positiv.
Erkrath, den 25. Juli 2024 Axel Both, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die nach § 264 Abs. 1a HGB erforderlichen Angaben zur Identifikation des Unternehmens erläutern wir wie folgt:
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Bezüglich des Ausweises der Forderungen / Verbindlichkeiten bzw. Erträge / Aufwendungen aus dem Portogeschäft erfolgt in Anlehnung an die geänderte umsatzsteuerliche Behandlung - soweit zwischen der Gesellschaft und dem Postdienstleister kein direktes Rechtsverhältnis besteht (durchlaufender Posten) - der Ausweis im Berichtsjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahrs wird bei der Verbuchung der "durchlaufenden Posten" nicht mehr berührt (Umsatzerlöse / Materialaufwand). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 HGB). Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear, bei Zugängen / Abgängen im Geschäftsjahr pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 werden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Absatz 1 Satz 1 HGB) bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Absatz 4 HGB). Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Flüssige Mittel werden zum Nominalwert (§ 253 Absatz 1 HGB) angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Eine sich insgesamt ergebene Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Fall einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Gem. dem Wahlrecht nach § 274 Absatz 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Bilanz 4.1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage 1.4/9 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Absatz 2 HGB). Es bestehen langfristige Ausleihungen im Sinne von § 42 Absatz 3 GmbHG an die Gesellschafter in Höhe von T€ 792 (VJ. T€ 753) 4.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Kautionen aus Mietverhältnissen von T€ 1 ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. 4.3. Guthaben bei Kreditinstituten Unter den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Guthaben in Höhe von T€ 142 als Mietkaution verpfändet. 4.4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern ergeben sich aus den Bewertungsunterschieden zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei den Pensionsrückstellungen Die Steuern vom Einkommen und Ertrag werden wie folgt übergeleitet:
4.5. Eigenkapital Im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB ergeben sich insgesamt ausschüttungsgesperrte Beträge von T€ 185 (VJ. T€ 238). Davon stammen T€ 171 (VJ. T€ 174) aus den aktiven latenten Steuern und T€ 14 (VJ. T€ 64) aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen. 4.6. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): • durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde • Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt • Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" Die erfolgswirksamen Änderungen des Diskontierungszinssatzes wurden im Finanzergebnis ausgewiesen. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 110.064,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also € 7.337,60 im Berichtsjahr den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 beträgt € 7.337,60 (Art. 67 Absatz 2 EGHGB).
davon entfallen auf:
4.6. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023:
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022:
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. 5.1. Erträge / Aufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Pensions Rückstellungen Der GuV-Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von € 24 T€ (Vj.: T€ 21). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (§ 277 Absatz 5 HGB) sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von T€ T€ 29 (Vj.: T€ 50). 6. Sonstige Pflichtangaben 6.1. Anzahl Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 75 (Vj.: 73) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 70 (Vj: 66) gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte sowie 5 (Vj.: 7) Aushilfen. 6.2. Angaben zur Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch • Herrn Axel Both, COO. Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers und der ehemaligen Geschäftsführerin sowie der gebildeten Pensionsrückstellungen wird verzichtet (§ 286 Abs. 4 HGB). 6.3. Angaben zu Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern Die Ausleihungen gegenüber den Gesellschaftern (§ 42 Abs 3 GmbH) haben sich wie folgt entwickelt:
Die Forderungen werden mit 2,25 % verzinst, sind langfristig fällig und teilweise besichert. 6.3. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB):
Die Inanspruchnahme aus Bürgschaften schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). 6.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
6.5. Sonstiges Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt € 677.237,22. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Erkrath, 25. Juli 2024 Axel Both, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss der DATEN-PARTNER Gesellschaft für Direktmarketing und Informations-Technologie mbH, Erkrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang für das Geschäftsjahr 2023, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 26. Juli 2024 Scholz
GmbH & Co. KG
Stens, Wirtschaftsprüfer Scholz, Wirtschaftsprüfer |
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