Bassumer
Bau Kontor GmbH
Bassum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.618,00 |
26.156,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.618,00 |
26.156,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
639.670,94 |
1.864.316,40 |
| I.
Vorräte |
567.613,00 |
1.683.843,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.587,41 |
173.320,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.470,53 |
7.152,51 |
| Aktiva |
661.288,94 |
1.890.472,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
286.721,35 |
304.987,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
256.721,35 |
274.987,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
124.987,75 |
242.021,71 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
52.596,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
372.067,59 |
1.532.888,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
372.067,59 |
1.532.888,33 |
| Passiva |
661.288,94 |
1.890.472,40 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Bassumer Bau Kontor GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz auf den 31.12.2023 wurde gemäß
Art. 66 Abs. 3 S.1 EGHGB nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgestellt.
Allgemeine Pflichtangaben und Angaben, welche sonst in
die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung
aufzunehmen wären
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Es
wurde kein Größenmerkmal überschritten. Der
Jahresabschluss erweitert sich gemäß § 264
Abs. 1 HGB um diesen Anhang.
2. Die Bilanzgliederung erfolgte nach § 266
HGB in Kontoform als verkürzte Bilanz und die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275
Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
1. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die
Guthaben und Kassenbestände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
3. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Aus § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ergibt sich, dass
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit der ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen
Geschäftsjahre abzuzinsen sind.
4. Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag, bzw. zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
5. Gemäß § 274 HGB n. F.
müssen Kapitalgesellschaften erstmals auf das nach dem
31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr latente Steuern
ausweisen. Nach oben genannter Rechtsquelle sind kleine
Kapitalgesellschaften und den nach § 264a HGB
gleichgestellten, kleinen haftungsbeschränkten
Personenhandelsgesellschaften von der Anwendung des §
274 HGB befreit. Die Befreiung der kleinen Gesellschaften
gilt auch bei einem Überhang der passiven
Steuerlatenzen.
Von der Befreiung gemäß § 274 a Nr. 5
HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.
Sonstige Pflichtangaben
1. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Knut Fleischer geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bassum, 1. August 2024
gez.
Knut Fleischer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2024
festgestellt.
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