Bassumer Bau Kontor GmbH

Parkstraße 5, 27211 Bassum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 207695
Eingetragen
8.2.2019
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken, die Planung und Errichtung von Gebäuden aller Art sowie alle damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit eine behördliche Genehmigung dafür nicht erforderlich ist, außerdem der Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Berndt
seit 8.2.2019
Geschäftsführer
Alexander Buchholz
seit 8.2.2019
Geschäftsführer
Knut Fleischer
seit 8.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

27211 Bassum
10.000 €
33.33%
27211 Bassum
10.000 €
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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bassumer Bau Kontor GmbH

Bassum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 21.618,00 26.156,00
I. Sachanlagen 21.618,00 26.156,00
B. Umlaufvermögen 639.670,94 1.864.316,40
I. Vorräte 567.613,00 1.683.843,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.587,41 173.320,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.470,53 7.152,51
Aktiva 661.288,94 1.890.472,40

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 286.721,35 304.987,75
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 256.721,35 274.987,75
davon Gewinnvortrag 124.987,75 242.021,71
B. Rückstellungen 2.500,00 52.596,32
C. Verbindlichkeiten 372.067,59 1.532.888,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 372.067,59 1.532.888,33
Passiva 661.288,94 1.890.472,40

Anhang


Der Jahresabschluss der Bassumer Bau Kontor GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz auf den 31.12.2023 wurde gemäß Art. 66 Abs. 3 S.1 EGHGB nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgestellt.

Allgemeine Pflichtangaben und Angaben, welche sonst in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen wären

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Es wurde kein Größenmerkmal überschritten. Der Jahresabschluss erweitert sich gemäß § 264 Abs. 1 HGB um diesen Anhang.

2. Die Bilanzgliederung erfolgte nach § 266 HGB in Kontoform als verkürzte Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

1. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Guthaben und Kassenbestände wurden zum Nominalwert angesetzt. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

3. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Aus § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ergibt sich, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit der ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen Geschäftsjahre abzuzinsen sind.

4. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, bzw. zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

5. Gemäß § 274 HGB n. F. müssen Kapitalgesellschaften erstmals auf das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr latente Steuern ausweisen. Nach oben genannter Rechtsquelle sind kleine Kapitalgesellschaften und den nach § 264a HGB gleichgestellten, kleinen haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Die Befreiung der kleinen Gesellschaften gilt auch bei einem Überhang der passiven Steuerlatenzen.
Von der Befreiung gemäß § 274 a Nr. 5 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Sonstige Pflichtangaben

1. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Knut Fleischer geführt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bassum, 1. August 2024

gez. Knut Fleischer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2024 festgestellt.

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