Di Sunno GmbHLiquidiert

93342 Saal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 8483
Eingetragen
30.1.2002
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
Betrieb einer Gaststätte.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Di Sunno GmbH

Saal a.d. Donau

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Di Sunno GmbH, Saal a.d. Donau

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 2.270,00 1.998,00
2.270,00 1.998,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.570,85 3.129,52
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 19.759,58 20.904,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 3.824,29 7.122,33
26.154,72 31.156,20
C. Aktive RAP 109,00
Summe Aktiva 28.533,72 33.154,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -15.978,98 -6.552,84
III. Jahresfehlbetrag -8.842,99 -9.426,14
Summe Eigenkapital 178,03 9.021,02
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 27.855,69 23.633,18
Summe Passiva 28.533,72 33.154,20

ANHANG für das Geschäftsjahr 01.01.2010 - 31.12.2010

Di Sunno GmbH, Saal

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetztes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren

Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung des Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanz-

stichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs-

betrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kosten-steigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine

Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen entsprechen der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr   27.855,69 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren  0,00 €

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen                                                                              6.613,60 €


E. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführerin:  Frau Katharina Di Sunno

Saal, den ____________________

Di Sunno GmbH

..................................................................

Katharina Di Sunno, Geschäftsführerin                          

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 27.02.2012 festgestellt.

 

Saal a.d. Donau, den 28.02.2012

Di Sunno GmbH

Katharina Di Sunno

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 27.02.2012 festgestellt.

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