Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 2397
Eingetragen
18.7.2005
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Urban
seit 24.2.2026
Prokura
Gesine Urban
seit 5.10.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Luckau OT Görlsdorf
25000
50.00%
Luckau OT Görlsdorf
25000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Urban GmbH

Luckau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 24.600,00 21.295,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 706,00 89,00
II. Sachanlagen 23.894,00 21.206,00
B. Umlaufvermögen 515.853,76 524.216,87
I. Vorräte 112.758,01 101.734,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 164.948,93 167.191,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238.146,82 255.291,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.361,69 4.799,84
Summe Aktiva 541.815,45 550.311,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 112.474,22 87.468,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 61.903,77 40.046,29
III. Jahresüberschuss 25.005,86 21.857,48
B. Rückstellungen 15.628,16 12.530,50
C. Verbindlichkeiten 413.713,07 450.312,85
Summe Passiva 541.815,45 550.311,71

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Posten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar gem. § 265 Abs. 2 HGB.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionszusagen sind nicht auszuweisen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Harry und Regina Urban GbR.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Harry und Regina Urban GbR als so genannte Besitzgesellschaft.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände bzw. Schulden, die unter mehreren Posten der Bilanz fallen.

II. Aktivposten

Es bestanden keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Es wurde kein Sonderposten mit Rücklagenanteil bzw. eine Wertberichtigung gebildet.

IV. Rückstellungen

Pensionszusagen sind nicht auszuweisen.

V. Verbindlichkeiten

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 185.561,47.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00.

VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.09.2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführerinnen wird Entlastung erteilt.

D. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Urban Sandra Geschäftsführerin alleinvertretungsbefugt

(2) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Urban Gesine Geschäftsführerin alleinvertretungsbefugt

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

gez. Gesine Urban und Sandra Urban

30.09.2024 Luckau

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2024.

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