Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 9111
Eingetragen
1.6.1994
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Einzelhandel mit Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen der Marke Mazda sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art., der Handel mit gebrauchten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen aller Art, der Handel mit Autoteilen und Zubehör sowie der einschlägig fachliche Service und die Beratung (Consulting).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Schulze
seit 8.5.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Schulze GmbH

Borna

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.501.588,71 867.969,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.501.587,71 867.968,18
B. Umlaufvermögen 1.716.711,37 1.615.040,81
I. Vorräte 1.184.261,99 738.916,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 193.699,71 64.535,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 338.749,67 811.588,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.224,50 12.324,93
Summe Aktiva 3.237.524,58 2.495.334,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.662.523,50 1.581.559,00
I. Gezeichnetes Kapital 31.381,10 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.550.177,90 1.406.186,68
III. Jahresüberschuss 80.964,50 149.807,73
B. Rückstellungen 174.697,54 181.722,24
C. Verbindlichkeiten 1.400.303,54 732.053,68
Summe Passiva 3.237.524,58 2.495.334,92

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Firma Autohaus Schulze GmbH hat ihren Sitz in Borna und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (Reg.Nr. 9111).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt worden.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Vorjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 190.200,80 0,00 64.535,49 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonderposten

Der nach §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a.F. ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil betrifft die ursprüngliche Abschreibung nach Fördergebietsgesetz aus dem Jahr 1996. Von dem Beibehaltungswahlrecht wird Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Bewertung der Pensionsrückstellung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Bilanzstichtag zugrunde. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 1 HGB (265.143,00 EUR) wurde nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren ermittelt.

Die bestehende Rückdeckungsversicherung ist an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändet. Sie ist daher nach § 246 Abs. 2 HGB in der Handelsbilanz zwingend mit der Pensionsrückstellung zu saldieren. Dabei erfolgt die Bewertung mit dem Aktivwert in Höhe von 216.328,83 EUR.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Rückstellungen für Abschlusskosten bzw. Rückstellung für Aufbewahrung.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 1.400.303,54 1.400.303,54 0,00 0,00
Vorjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 732.053,68 732.053,68 0,00 0,00

Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1.314.306,14 ist durch den Warenbestand an Fahrzeugen gesichert.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 25.275,58 ausgewiesen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht notwendig.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 11.

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Schulze, Dirk Kfz-Meister / Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Borna, den 05. Dezember 2024

Schulze, Dirk

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.12.2024.

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