Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 103745
Eingetragen
21.6.2005
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
das Handeln mit Grundstücken, sowie diesbezügliche Beratung, Kalkulation und Projektentwicklung

Historie

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Management

NameRolle
Christian Will
seit 10.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christian Will
97082 Würzburg, Burkarderstr. 2-4
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRANKEN CONSULT GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen -622.895,86 -214.386,23
I. Sachanlagen 9.659,00 15.306,00
II. Finanzanlagen -632.554,86 -229.692,23
B. Umlaufvermögen 447,08 18.299,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 412,85 17.868,56
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34,23 431,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.596,78 3.910,54
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 669.118,24 242.108,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.266,24 49.933,00

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 694.118,24 267.108,98
davon Gewinnvortrag 427.009,26 40.688,92
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 669.118,24 242.108,98
B. Rückstellungen 4.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 45.266,24 45.933,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.266,24 49.933,00

Anhang

I. Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend werden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den Erleichterungen zur Erstellung des Anhangs wurde aufgrund der Größe als kleine Gesellschaft gem. § 288 HGB und bei der Veröffentlichung gem. § 326 HGB Gebrauch gemacht.

II. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Höhe der Abschreibungen bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und wird entsprechend steuerlicher Vorschriften nach der degressiven bzw. linearen Methode ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung nach steuerlichen Vorschriften über 5 Jahre abgeschrieben. Handelsrechtlich wird die Abschreibung dieser Vermögensgegenstände in gleicher Weise vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die kurzfristig fällig sind, werden zum Nennwert angesetzt.

Die Finanzanlage wurde mit dem Wert des steuerlichen Kapitalkontos der Personengesellschaft angesetzt. Es wurde hierbei die Spiegelbildmethode abweichend von den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften angesetzt. Die Bewertung erfolgte gem. IDW RS HFA 18 mit den entsprechenden Ansprüchen bzw. Verpflichtungen als Gesellschafterin ohne Haftungsbeschränkungen bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Dabei wurde das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB nicht beachtet und nach der Spiegelbildmethode das Kapitalkonto abgebildet. Die Ansprüche oder Verpflichtungen aus den Gewinnen oder Verlusten wurden phasengleich bilanziert.

Übrige Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen nicht mehr als 5 Jahre.

Die Rückstellungen sind in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen berücksichtigt.

A. Sonstige Pflichtangaben

I. Geschäftsführer der Gesellschaft

Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Berichtsjahr der Kaufmann

Herr Christian Will

bestellt.

II. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Euro
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 253,57

III. Sonstige Angaben

Die buchmäßige Überschuldung ergibt sich aus der Beteiligung. Diese Beteiligung weist stille Reserven auf, die bei einer Überschuldungsprüfung nicht zu einer Unterbilanz führt.

Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht.

B. Ergebnisverwendung

Der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Hamburg, den 27.03.2012

gez. Christian Will

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2012 festgestellt.

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