Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 263160
Eingetragen
26.7.1994
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Beratung, die Planung der Einbau und Wartung von Elektroanlagen und Elektrogeräten, sowie der Handel von den zugehörigen Produkten aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Kohnle
seit 29.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
60.00%
H****** D*****
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Thomas Kohnle
Lützestraße 13, 71384 Weinstadt-Schnait
60.00%
H****** D*****
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kohnle Elektro GmbH

Weinstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 36.799,00 25.464,00
I. Sachanlagen 36.799,00 25.464,00
B. Umlaufvermögen 121.158,96 73.396,59
I. Vorräte 4.708,00 4.086,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.335,46 40.043,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.059,08 3.365,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 77.115,50 29.267,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 466,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 157.957,96 99.326,72

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 102.519,14 68.542,05
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 29.395,46 34.474,83
III. Jahresüberschuss 47.559,09 8.502,63
B. Rückstellungen 23.069,00 2.105,00
C. Verbindlichkeiten 32.369,82 28.679,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 22.505,42 23.506,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 157.957,96 99.326,72

Anhang


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss auf den 31.12.2014 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes erstellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz beziehungsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wird dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in den Erläuterungen zur Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt.

Die Gewinnermittlung wird im Gesamtkostenverfahren erstellt.

Soweit steuerliche Gesetze und Vorschriften zu Abweichungen von der Handelsbilanz führen wird dies im Bericht gesondert erläutert und in einer Überleitungsrechnung gem. § 60 (2) EStDV dargestellt.



B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.


I.  Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert und abzüglich planmäßiger   
Abschreibungen angesetzt.

Bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird die Jahresabschreibung pro rata temperis berechnet.

Für die Bemessung der Abschreibungsdauer wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die in den amtlichen Abschreibungstabellen festgelegten Nutzungszeiträume den  tatsächlichen Werten zur Nutzung der jeweiligen Gegenstände entsprechen.


II.  Umlaufvermögen

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und 
Fertigungsgemeinkosten sowie Teile der allgemeinen Verwaltungskosten.

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu den Anschaffungskosten bei zulässiger Bewertungsvereinfachung oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Weitere Wertberichtigungen erfolgen nicht.


III.  Rückstellungen


 Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Maßgebend ist der Erfüllungsbetrag.
  Soweit die Restlaufzeit einer Rückstellung ein Jahr überschreitet, ist diese mit dem 
  entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

  Weiterhin wird aufgrund der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB und § 147 AO
  eine Rückstellung gebildet.



IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gegenüber dem Gesellschafter besteht keine Darlehensverbindlichkeit.



C.  Sonstige Angaben


I.  Angaben über Arbeitnehmer
    Anzahl

Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)  4
 
Hierbei handelt es sich auch um den Gesellschafter-Geschäftsführer. 


II.  Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn wird in das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen.
 
Weitere Beschlüsse über die Ergebnisverwendung lagen zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht vor.
 
    
III.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres
   
      Herr Thomas Kohnle

bestellt.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des  Geschäftsführers.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Weinstadt, den 03.06.2015


 
.....................................................
Thomas Kohnle, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2015 festgestellt.

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