Hepp Systemtechnik GmbHLiquidiert

Am Galgenbrink 9, 32108 Bad Salzuflen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 73620
Eingetragen
4.10.2011
Branche
Herstellung von WärmepumpenHerstellung von PrüfmaschinenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
der Vertrieb und der Import von Klimatechnologie.

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Hepp
seit 6.1.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johannes Hepp
Burscheid
12.500 €
50.00%
Jutta Hepp
Burscheid
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hepp Systemtechnik GmbH

Burscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

391,00

498,00

II. Sachanlagen

28.470,00

35.266,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


4.291,46


4.016,77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.300,21

23.541,12

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

38.452,67

63.321,89


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

6.235,97

III. Jahresüberschuss

6.235,97

IV. Jahresfehlbetrag

-9.707,20

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

5.412,00

3.912,00

C. Verbindlichkeiten

11.511,90

28.173,92

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

38.452,67

63.321,89

ANHANG

Der Jahresabschluss der Firma Hepp Systemtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB i.d.F. des BilMoG aufgestellt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMog-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 2011 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Folgende Grundsätze und Methoden kamen zum Ansatz:

Das Sachanlagevermögen wurde zu AK/HK angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden aktiviert und linear auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte unter Beachtung des § 255 HGB. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkieten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Burscheid, den 27. Februar 2014

gez. Johannes Hepp

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.02.2014

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