eXaring Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Härtenstein seit 24.5.2018 | Vorstandsmitglied |
Robert Patrick Laier seit 24.5.2018 | Vorstandsmitglied |
Christoph Bellmer seit 5.6.2013 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eXaring AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023eXaring AGMünchenAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht Feststellung einer Beschlussfassung des Aufsichtsrats der eXaring AGDer Aufsichtsrat wurde am 18. März 2024 gebeten Beschluss zu fassen über folgende Beschlussvorschläge: Beschlussfassung über die Vorschläge an die Hauptversammlung der eXaring AG Der Aufsichtsrat schlägt der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgende Beschlussfassungen vor: 1. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Jahresüberschuss in Höhe von €5.275.683,62 auf neue Rechnung vorzutragen 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Diese Prüfungsgesellschaft wird auch der Hauptversammlung der freenet AG am 8. Mai 2024 zur Wahl als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der freenet AG vorgeschlagen. Grundlage der Empfehlung ist der Gedanke, dass die Auswahl des Abschlussprüfers nicht isoliert aus der Sicht der Gesellschaft vorgenommen werden kann, sondern im Hinblick auf den gesamten Konzern erfolgen muss. Es ist aus Sicht des Aufsichtsrats nicht sinnvoll, für die Abschlussprüfung eine abweichende Empfehlung zur Prüferwahl zwischen der Media Broadcast GmbH und der freenet AG auszusprechen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund sich im Wesentlichen überschneidender Prüfungsinhalte. Neben Effizienzerwägungen sind hierfür auch Kostenaspekte für die Abschlussprüfung ausschlaggebend. 5. Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern: die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder Siegfried Schneider und Wolfram Nemethi enden mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Herr Wolfram Nemethi, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Amberg und Herr Siegfried Schneider, Staatsminister a.D., wohnhaft in Wettstetten, werden in den Aufsichtsrat wiedergewählt. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zum 31.12.2025 endende Geschäftsjahr beschließt." An der Abstimmung haben alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Alle drei Mitglieder haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Der Aufsichtsrat der eXaring AG hat damit einstimmig am 18. März 2024 die oben dargestellten Beschlüsse gefasst.
Hamburg, den Christoph Vilanek, Vorsitzender des Aufsichtsrats Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Angaben zur Identifikation Firma, Sitz und Register
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss der eXaring AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 (3) HGB Anwendung, wobei die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren und den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt wurde. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind in der Bilanz und GuV enthalten. Erläuterungen dazu sind - soweit erforderlich - im Anhang enthalten. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist. 2. Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. 3. Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Geschäftsjahr aufgrund besserer Erkenntnisse wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Restnutzungsdauer der waipu.tv Plattform um ein weiteres Jahr bis Ende 2029 verlängert. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten aktiviert und im Jahresabschluss nach dem Nettoprinzip erfasst. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern werden die nachträglichen Herstellungskosten für Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen der Software, restbuchwerterhöhend, über den Abschreibungszeitraum des Hauptmoduls (App) verteilt. Zum Bilanzstichtag beträgt die Restnutzungsdauer des Hauptmoduls 7 Jahre (Vorjahr: 7 Jahre). Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern mit einem Anschaffungswert von mehr als 800,00 EUR aber unter 1.000,00 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt und über einen Zeitraum von 5 Jahren pauschal abgeschrieben. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, würden durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Gründe für eine Abschreibung gemäß §253 (3) HGB lagen nicht vor. Eine Abschreibung würde nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung angesetzt werden. Diese lag nicht vor. Die Waren wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die geleisteten Anzahlungen wurden zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten ausschließlich transitorische Posten, die zum Nominalwert angesetzt sind. Latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden unter Einbeziehung von steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt. Der Aktivüberhang der latenten Steuern wird in Anwendung des Wahlrechtes gem. § 274 (1) S.2 HGB angesetzt. Dabei kommt die Bruttomethode gem. § 274 (1) S.3 HGB insoweit zum Ansatz, dass die Aktivposition der latenten Steuern aus der voraussichtlichen Entlastung durch ansetzbare Verlustvorträge auf der Aktivseite der Bilanz (§ 266 (2) D) ausgewiesen wird. Der Saldo aus den übrigen Steuerlatenzen ist auf der Passivseite der Bilanz (§ 266 (3) E) ausgewiesen. Steuerliche Verlustvorträge werden nach konzernspezifischer Vorgabe insoweit berücksichtigt als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen bzw. steuerpflichtigem Ertrag der nächsten vier Jahre erwartet wird. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuergesetzes sowie der geltenden gewerbesteuerlichen Vorschriften und des aktuellen Hebesatzes der Stadt München. Danach kommt unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ein Steuersatz von 32,975% zum Ansatz. Das gezeichnete Kapital und alle übrigen Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden -soweit vorhanden- gemäß § 253 (2) HGB abgezinst. Zur Anwendung kam der von der Bundesbank veröffentlichte ganzjährige Zinssatz, der dem Erfüllungszeitpunkt am nächsten liegt. Die erhaltenen Anzahlungen wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Grundlagen der Währungsumrechnung Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs des Buchungstages bewertet. Kursänderungen wurden zum Bilanzstichtag gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs bewertet. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG 1. Anlagevermögen Ein Anlagenspiegel, der die Entwicklung des Anlagevermögens ausweist, ist diesem Anhang weiterhin als Anlage beigefügt. Entwicklungskosten des Geschäftsjahres Für Entwicklung sind im Geschäftsjahr Kosten in Höhe von EUR 5.473.205,70 (Vorjahr: EUR 4.304.271,93) entstanden, welche vollständig unter dem Bilanzposten "Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter" aktiviert wurden. 2. Vorräte Die Waren beliefen sich auf EUR 872.998,40 (Vorjahr: EUR 481.613,86) und bestanden aus TV Streaming Sticks. Die geleisteten Anzahlungen beziehen sich auf Bestellungen dieser TV Streaming Sticks. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Mitzugehörigkeit zu anderen Posten Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2.406.290,12 (Vorjahr EUR 946.794,00) betreffen in Höhe von EUR 2.406.290,12 (Vorjahr EUR 946.794,00) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 4. Eigenkapital 4.1 Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.815.496,00 (Vorjahr EUR 2.815.496,00) und ist eingeteilt in 2.815.496 Stück nennwertlose Namensaktien (Vorjahr 2.815.496 Stück). 1.650.696 Namensaktien (Vorjahr 1.650.696 Namensaktien) sind mit einem gesonderten Entsenderecht zum Aufsichtsrat ausgestattet. 4.2 Entwicklung der Kapitalrücklage
5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für ausstehende Rechnungen EUR 1.502.382,48 (Vorjahr: EUR 637.213,24), für ausstehenden Urlaub EUR 184.767,65 (Vorjahr: EUR 141.940,70), für Mitarbeitervergütungen EUR 2.216.281,48 (Vorjahr: EUR 4.612.796,00), und sonstige EUR 56.000,00 (Vorjahr: EUR 30.000,00). 6. Verbindlichkeiten 6.1 Mitzugehörigkeit zu anderen Posten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7.040.884,54 (Vorjahr EUR 1.260.688,44) betreffen in Höhe von EUR 2.905.541,31 (Vorjahr EUR 1.206.681,18) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 4.135.343,23 (Vorjahr EUR 54.007,26) sonstige Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Darlehen der freenet AG. 6.2 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel (es lagen keine Besicherungen vor):
7. Angaben zur Steuerlatenzrechnung
Der für die Bewertung der latenten Steuern angesetzte Steuersatz beträgt 32,975 %. Die aktiven latenten Steuern enthalten unter anderem Beträge auf die zum Bilanzstichtag vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 78.181.903,50 EUR. Des Weiteren wurden aktive latente Steuern auf zeitliche Differenzen bei den Bilanzpositionen "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" und "sonstige Rückstellungen" gebildet. Die zum Bilanzstichtag vorhandenen passiven latenten Steuern entfallen auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz hinsichtlich des Bilanzpostens "Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte". 8. Aufgliederung der Umsatzerlöse
9. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Aktivwert der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 23.026.863,22 EUR (Vorjahr 19.209.346,25 EUR) und der Aktivüberhang der latenten Steuern in Höhe von 18.273.099,00 EUR (Vorjahr 16.045.008,00 EUR) unterliegen den Vorschriften zur Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Konzernzugehörigkeit Die eXaring AG ist Tochterunternehmen der freenet AG, Büdelsdorf, (HRB 7306 KI) und wird in den für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der freenet AG, Büdelsdorf, als oberstes Mutterunternehmen einbezogen, der entsprechend nach den IFRS und den ergänzenden nach § 315e (1) HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird. Entsprechend der Befreiungsregelungen des § 291 HGB hat die eXaring AG keinen Teilkonzernabschluss aufgestellt. Der Konzernabschluss der freenet AG ist am Sitz der Gesellschaft, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf erhältlich. 2. Angaben zum Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 11 HGB, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung gemäß § 286 (3) Nr. 1 HGB, gliedert sich wie folgt:
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat folgende Zahlungsverpflichtungen:
4. Arbeitnehmeranzahl
5. Gesellschaftsorgane 5.1. Vorstand Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
5.2. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind bzw. waren im Berichtsjahr:
6. Sonstige Angaben gem. § 285 HGB Bezüge der Mitglieder des Vorstandes und der Aufsichtsorgane § 285 Nr. 9a HGB Die Bezüge der Aufsichtsorgane der eXaring belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 23.000,00 (Vorjahr: EUR 23.000,00). Die Summe der vom Vorstand erhaltenen Bezüge betrug im Berichtsjahr EUR 3.838.594,88 (Vorjahr: EUR 1.419.065,92. 7. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eingetreten. 8. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars gemäß § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB wird verzichtet, weil diese Information im Konzernabschluss der freenet AG enthalten ist. 9. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 36.690.946,42 auf neue Rechnung vorzutragen. UNTERSCHRIFT DES VORSTANDS
München, den 22. Februar 2024 Christoph Bellmer, Vorstandsvorsitzender Robert Laier, Vorstand Markus Härtenstein, Vorstand Bettina Bellmer, Vorstand Bericht des Aufsichtsratsder eXaring AGAuch im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat seine im Gesetz und in der Satzung festgelegten Aufgaben wahrgenommen. Er beriet den Vorstand laufend bei der Leitung des Unternehmens und überwachte die Geschäftsführung. Der Vorstand erstattete umfassend und regelmäßig Bericht, so dass der Aufsichtsrat zeitnah über den Geschäftsverlauf in der Gesellschaft, die wesentlichen Finanzdaten, die relevanten Fragen der Unternehmensplanung und die Risikolage unterrichtet war. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Planungen wurden detailliert erläutert. Alle bedeutenden Vorhaben und Projekte wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich dargestellt und intensiv diskutiert. Der Aufsichtsrat stimmte mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung der eXaring AG ab. Soweit für bestimmte Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte bestanden, hat der Vorstand entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Sitzungen laufend über alle wichtigen geschäftspolitischen und strategischen Themen in der Gesellschaft berichten und führte mit dem Vorstand regelmäßig Arbeitsgespräche im Interesse eines stetigen Informationsflusses und Meinungsaustauschs. Sitzungen des Plenums Im Geschäftsjahr 2023 fanden 4 Aufsichtsratssitzungen statt. Bei besonders bedeutenden und eilbedürftigen Angelegenheiten erhielt der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen Informationen und fasste - sofern erforderlich - Beschlüsse im schriftlichen Verfahren. Schwerpunkte der Beratungen Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, geschäftsspezifischen Kennziffern sowie der Finanzlage befasst. Er hat mit besonderer Aufmerksamkeit die Entwicklung des Produkts und die Umsetzung der Strategie verfolgt. Jahres- und Konzern-Abschlussprüfung 2023 Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der eXaring AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat sämtliche Abschlussunterlagen und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. In der Sitzung vom 18. März 2024 befassten sich die Aufsichtsratsmitglieder eingehend mit dem Prüfungsbericht der eXaring AG. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwendungen und stimmte dem Ergebnis der Prüfung zu. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der eXaring AG und stellte ihn damit fest. Der Vorstand hat einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach dessen Aufstellung vorgelegt. Die Überprüfungen des Berichts des Vorstands durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. März 2024 gaben keinen Anlass zu Beanstandung. Gegen die Erklärungen des Vorstands im Abhängigkeitsbericht erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände. Besetzung Aufsichtsrat und Vorstand Im Jahr 2023 haben sich folgende Änderungen der Besetzung in Vorstand und im Aufsichtsrat ergeben. Vorstand:
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
München, 18. März 2024 Der Aufsichtsrad der eXaring AG Christoph Vilanek, Aufsichtsratsvorsitzender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die eXaring AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der eXaring AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eXaring AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 5. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer ppa. Dr. Cristina Müller-Burmeister, Wirtschaftsprüferin Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell Die EXARING AG betreibt eine Plattform für IP-Entertainment-Services in Deutschland. Das Geschäftsmodell basiert auf der der Übertragung überwiegend linearer öffentlich-rechtlicher sowie privater TV-Inhalte. Über eine App und unter Nutzung eines dedizierten Glasfasernetzes für den Betrieb der Fernsehplattform überträgt und verkauft die Gesellschaft unter der Marke waipu.tv den Zugang zu Bewegtbildinhalten mittels internetbasierter Technologie (IPTV). Vertrieben wird das TV-Produkt in einem Abonnementmodell über die eigene Website, verschiedene B2B-Partner (u.a. Apple oder Google) sowie die Vertriebskanäle von freenet. Das Privatkundengeschäft wird durch Geschäftskundenservices, wie z. B. programmatische Werbung ergänzt. Die moderne Möglichkeit zum Empfang von TV-Inhalten ließ waipu.tv im wachsenden deutschen IPTV- Markt innerhalb von wenigen Jahren im Vergleich zu den anderen Wettbewerbern eine relevante Marktposition einnehmen. II. Forschung und Entwicklung Der Wettbewerbserfolg der Gesellschaft hängt maßgeblich an der Fähigkeit, die waipu.tv Plattform und deren Features ständig weiterzuentwickeln und für Kunden attraktiver zu gestalten. Dafür hat die EXARING AG eine eigene Softwarenentwicklungsabteilung mit 33 Mitarbeitern (Vorjahr: 38 Mitarbeitern) und den entsprechenden Fähigkeiten und Kompetenzen aufgebaut. III. Steuerungsrelevante Kennzahlen Der Vorstand verwendet als steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikator die waipu.tv Abo- Kunden, während die Umsatzerlöse und das EBITDA als finanzielle Leistungsindikatoren dienen. Der Erfolg der EXARING AG hängt im Wesentlichen von der Fähigkeit ab, die Zahl der Bezahlkunden kontinuierlich zu erhöhen (nichtfinanzieller Leistungsindikator). Der Umsatz entspricht der Bruttowertschöpfung aus der betrieblichen Tätigkeit und ist somit eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Das EBITDA bildet die kurzfristige operative Unternehmensleistung ab und gilt allgemein als ein wesentlicher Indikator für die Beurteilung der Entwicklung im Zeitablauf sowie von Unternehmen im gleichen Marktsegment. EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen. B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Laufe des Jahres 2023 erlebte die deutsche Wirtschaft eine Phase der wirtschaftlichen Stagnation (BIP 2023: - 0,1%; BIP 2022: 1,8%), begleitet von einer hohen Inflationsrate (2023: 6,1%; 2022: 8,7%), die jedoch einen abnehmenden Trend aufwies. Diese Entwicklung, welche hinter den ursprünglichen Prognosen zum Jahresbeginn zurückblieb, lässt sich hauptsächlich auf die anhaltenden Auswirkungen von erheblichen Einbußen in der privaten Kaufkraft zurückführen, die durch die Krise in den Energiepreisen hervorgerufen wurden und somit den privaten Konsum beeinträchtigten. Auch gestiegene Zinsen in Folge von Leitzinserhöhungen führten zu einer Verteuerung des Lebensstandards von Verbrauchern, ebenso wie zur Erhöhung der Finanzierungskosten für Unternehmen. Die Stimmung unter den Verbrauchern zeigte sich erst zum Jahresende hin verbessert, angetrieben durch eine abnehmende Inflationsrate und eine Erholung der Realeinkommen, was sich in einer erhöhten Bereitschaft zum Konsum und einer Abnahme der Sparneigung widerspiegelte. Neben der Entwicklungdes privaten Konsums sorgte auch die verminderte globale Wachstumsdynamik sowie die negativen Einflüsse geopolitischer Spannungen und Konflikte für ein schwächelndes Wirtschaftswachstum in Deutschland über das Gesamtjahr hinweg. 1 TV- und Bewegtbildmarkt in Deutschland Entwicklung des Bewegtbildmarktes Das Internet wird zunehmend zur Quelle für den Konsum von Bewegtbildinhalten. Mittlerweile schauen 23% der deutschen TV-Konsumenten mindestens einmal pro Woche lineares Fernsehen im Internet und rund 40% nutzen Mediatheken und Streamingdienste. Je jünger die TV-Konsumenten, desto stärker wird internetbasiertes TV als Empfangsweg präferiert. 2 Netflix bleibt der beliebteste Streamingdienst der Deutschen. Fast 40% der TV-Konsumenten nutzen den Dienst mindestens einmal in der Woche. 3 Internetbasiertes lineares Fernsehen und Video-on-Demand (VoD) profitieren weiterhin von der zunehmenden Verbreitung von Smart TVs, die derweil in sieben von zehn deutschen TV- Haushalten stehen. 4 Die Nutzung von non-linearen Video-Angeboten erreicht dagegen nach sehr starken Jahren in ihrer Entwicklung ein erstes Plateau. 5 Die durchschnittliche Bewegtbildnutzung pro Tag beträgt 203 Minuten, davon entfallen über zwei Stunden täglich auf lineares Fernsehen. 6 Dabei gibt es ein deutliches Altersgefälle. Je älter der Konsument, desto mehr Zeit der Bewegtbildnutzung entfällt auf lineares Fernsehen. 7 TV-Konsumenten über das Internet weisen dabei die geringste Konsumzeit auf. 8 Das lineare Fernsehen bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Medienkonsums. Nahezu unverändert werden zwei Drittel der deutschen Bevölkerung pro Tag darüber erreicht. Mindestens einmal pro Woche schalten vier von fünf Deutschen lineares Fernsehen ein. Dies zeigt die weiterhin hohe Relevanz des traditionellen TV-Angebots in Deutschland. 9 Gleichzeitig verschwimmt die Grenze immer mehr zwischen non-linearen und linearen Inhalten. Denn mehr als jeder zweite TV-Haushalt nutzt inzwischen ein kostenpflichtiges Angebot, welches auch non-lineare TV-Inhalte und/ oder VoD umfasst. 10 Diese zunehmende Verschmelzung wird nicht nur durch die sich veränderten Konsumgewohnheiten der TV-Haushalte getrieben. Auch der derweil starke Wettbewerb auf dem VoD-Markt und die zunehmende Digitalisierung linearen Fernsehens führen zu Partnerschaften zwischen Anbieter linearen Fernsehens und klassischem VoD. Dies kommt zum einen in Bundle-Angeboten zum Ausdruck, in deren Umfang Dienste von linearen und non-linearen Anbietern zusammen günstiger als einzeln gebucht werden können. Hier steht der Plattform-Gedanke, d.h. die technische Integration, im Fokus. 11 Zum anderen etablieren VoD-Anbieter, wie Netflix oder DAZN, zunehmend FAST-Channels. Das sind personalisierte Kanäle, die aus den Inhalten der VoD-Anbieter generiert werden. Sie ähneln dem linearen Fernsehen, indem sie einen kontinuierlichen Stream von Inhalten bieten, die originär ausschließlich als VoD-Produkt konzipiert wurden. Diese FAST-Channels werden häufig exklusiv von Anbietern klassischen linearen Fernsehens ausgestrahlt. Schlussendlich sind auch Angebote etablierter TV-Sendergruppen am Markt zu finden, welche versuchen, non-lineare und lineare Inhalte zu verbinden (z.B. RTL+, Joyn). Der zunehmende Empfang von linearem Fernsehen über das Internet wird in Zukunft auch Auswirkungen auf das TV- Werbegeschäft haben. Anbieter von internetbasiertem linearem Fernsehen können ihren Zuschauern individuelle Werbeblöcke aufspielen. Diese Form der Werbung ist für Werbetreibende deutlich attraktiver, da Werbung zielgruppenspezifisch ausgestrahlt werden kann.
1 BMWK - Die wirtschaftliche Lage in Deutschland
im Dezember 2023
Die Anzahl der TV-Haushalte blieb in Deutschland mit knapp 39 Mio. über die letzten Jahre stabil. 12 Der ausschließliche TV-Empfang über das Internet nahm dabei erneut zu. Der Anteil der TV-Haushalte mit einem IP-basierten Empfang hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Aktuell empfängt jeder fünfte TV-Haushalt via Internet (2023: 20%; 2022: 17%). Das ist ein Zuwachs von 1,2 Mio. TV-Haushalten im Jahr 2023. Gleichzeitig reduzierte sich die Anzahl an Kabel-TV-Haushalten um rund 0,8 Mio. auf 41% (Vorjahr: 43%) und der Anteil am Empfang über Satellit ging um 0,4 Mio. auf 42% (Vorjahr: 43%) zurück. Der Anteil von Antenne als Empfangsweg blieb im Vorjahresvergleich unverändert (6%). Abbildung 1: Verteilung der Übertragungswege für lineares Fernsehen in Deutschland
Damit ist weiterhin ein eindeutiger Trend von Kabel- und Satelliten-TV hin zu internetbasiertem TV zu erkennen, was auf einen strukturellen Wandel im Hinblick auf die Nutzung der TV-Übertragungswege hindeutet. 13 Mittlerweile können sich weitere 4,8 Mio. TV-Haushalte vorstellen, auf TV über das Internet umzusteigen. 14 Das sind 1,5 Mio. TV-Haushalte mehr als im letzten Jahr, was die stark steigende Bedeutung von internetbasiertem TV in Deutschland unterstreicht. Darüber hinaus stellt der endgültige Wegfall des Nebenkostenprivilegs zur Jahresmitte 2024 einen einzigartigen Katalysator zur weiteren Verbreitung des TV-Empfangs über das Internet dar. Bezogen auf ihren Marktanteil sind als relevante Anbieter für internetbasiertes lineares Fernsehen in Deutschland die Deutsche Telekom mit MagentaTV und freenet mit waipu.tv zu nennen. MagentaTV weist zwar einen um mehr als dreimal größeren Kundenbestand auf, allerdings wächst waipu.tv absolut gemessen doppelt so stark. Zusammen stehen die beiden Anbieter für rund 6 Mio. Kunden und damit für einen Großteil des Marktes bezogen auf die TV-Haushalte. 15 Wegfall des Nebenkostenprivilegs Das Nebenkostenprivileg ist eine Regelung im deutschen Mietrecht, die es dem Vermieter erlaubt, die Kabel-TV-Gebühren auf die Mieter umzulegen. Das bedeutet, dass der Vermieter neben der Grundmiete einen Anteil für die Kabel-TV-Nutzung verlangen kann. Der Vermieter hat in der Regel einen Großkundenvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber. Die Kabel-TV-Gebühren sind ein Teil der Betriebskosten, die auch andere Kosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr umfassen. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Nebenkostenprivileg für die Kabel-TV-Gebühren im Zuge des Telekommunikationsgesetzes (TKG) weggefallen, da das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für unzulässig erklärt hat. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr auf die Mieter umlegen darf und diese nur noch für ihren individuellen Empfang zahlen müssen. Vermieter müssen diese Regelung bis spätestens 30. Juni 2024 umsetzen. Infolgedessen müssen etwa 12,5 Mio. Haushalte in Deutschland individuelle Verträge mit Kabelanbietern schließen, um zukünftig Kabel-TV empfangen zu dürfen. Erstmalig können diese TV-Haushalte frei entscheiden, für welchen TV- Übertragungsweg sie zahlen möchten. Als wirtschaftlich sinnvolle Alternative wird gemeinhin der Wechsel zu internetbasiertem linearem Fernsehen angesehen. Es ist in der Regel nicht teurer als der bisherige TV-Kabelanschluss der Mieter, bietet in der Regel jedoch deutlich mehr Leistungen (Sender, Funktionen, Qualität). Darüber hinaus wird keine Einmalinvestition erforderlich, wie z.B. eine Satelliten- Schüssel, denn einen Internetanschluss besitzt nahezu jeder Haushalt ohnehin. 16
12 Video_Trends_2023_Chart_Report; S.10
II. Geschäftsverlauf Für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierte der Vorstand der EXARING AG einen deutlich wachsenden Kundenbestand und eine entsprechend starke Steigerung des Bruttoumsatzes sowie einem gegenüber dem Vorjahr leicht verbesserten EBITDA. Die Entwicklung der waipu.tv Abokunden war aus Sicht des Vorstand erfreulich. Zum Jahresende 2023 hatte waipu.tv 1.369k Bezahlkunden. Somit konnte die Gesamtzahl um 399k gegenüber 970k aus dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Dies entspricht einer Steigerung um 41 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der für das Geschäftsjahr 2023 deutlich wachsende Kundenbestand wurde somit erreicht. III. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der Umsatz 117,9 Mio. Euro (Vorjahr: 83,7 Mio. Euro). Die positive Umsatzentwicklung ist im Wesentlichen auf das erfolgreiche Wachstum des Bezahlkundenbestands von waipu.tv zurückzuführen. Die für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierte starke Steigerung des Bruttoumsatzes wurde somit erreicht. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Geschäftsjahr resultieren aus bezogenen Leistungen für Bewegtbildinhalte und erhöhten sich analog zu den gestiegenen Umsatzerlösen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 betrugen 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro). Die Erhöhung der Personalaufwendungen sind im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter, einer Erhöhung von Vergütungen für einzelne Mitarbeiter, sowie erhöhten Rückstellungen für ein Incentivierungsprogramm für Schlüsselpersonen der EXARING AG zurückzuführen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung von selbst erstelltem Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2023 betragen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 38,3 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen ein Ergebnis des gestiegenen Kundenbestands der EXARING AG, sowie gesteigerter Marketingaufwände für TV- und Onlinewerbung um die Markenbekanntheit der EXARING AG weiter zu steigern. Das EBITDA betrug 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro). Dieser Rückgang im Gegensatz zur Prognose einer leichten Verbesserung ist im Wesentlichen auf das starke Wachstum des Kundenbestands, aber auch auf signifikante Investitionen in TV Werbung zur Steigerung der Markenbekanntheit der EXARING AG zurückzuführen. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss von 11,1 Mio. Euro) erzielt. IV. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 ist mit 80,8 Mio. Euro (Vorjahr: 63,0 Mio. Euro) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betrugen zum 31.12.2023 23,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,2 Mio. Euro). Die Entwicklung resultiert aus fortlaufenden Entwicklungen der waipu.tv App, sowie Abschreibungen auf diese immateriellen Vermögensgegenstände. Der Anstieg des Sachanlagevermögens von 3,3 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro resultiert überwiegend aus Investitionen in Hardware und aktiviertem Leasingvermögen. Die liquiden Mittel der Gesellschaft betrugen zum 31. Dezember 2023 9,3 Mio. Euro (Vorjahr 8,7 Mio. Euro) und betreffen ausschließlich Bankguthaben. Die Entwicklung der liquiden Mittel der Gesellschaft ist das Resultat einer positiven Cashflow Entwicklung während des Geschäftsjahres 2023. Der Anstieg der aktiven latenten Steuern von 22,3 Mio. Euro auf 25,8 Mio. Euro basierte vorwiegend auf dem erhöhten Umfang verwendbarer Verlustvorträge infolge des gestiegenen Geschäftsvolumens. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 5,5 Mio. Euro auf 11,6 Mio. Euro sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von 0,9 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro war im Wesentlichen auf eine weitere Steigerung des Geschäftsvolumens im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens sank gegenüber dem Vorjahr von 54% auf 49%. Es wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Kapitalerhöhungen umgesetzt. Das Unternehmen hat keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zwischen der EXARING AG (Darlehensnehmer) und der freenet AG besteht seit dem September 2023 ein Darlehensvertrag mit einem Gesamtdarlehensbetrag von 30 Mio. Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit von drei Jahren. Zum 31. Dezember 2023 betrug der von der EXARING AG abgerufene Darlehensbetrag 4,0 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum 31. Dezember 2023 15,0 Mio. Euro (Vorjahr 10,8 Mio. Euro). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf zusätzliche Aufwände für Bewegtbildinhalte für den wachsenden Kundenbestand der EXARING AG, sowie auf Aufwände für TV Werbekampagnen zurückzuführen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen 7,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,3 Mio. Euro). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den 4,0 Mio. Euro Teilabruf eines von der freenet AG gewährten Darlehens zurückzuführen. V. Mitarbeiter Die EXARING AG beschäftigte zum Jahresende 2023 101 Mitarbeiter (Vorjahr 81). C. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung In den nächsten Jahren sollte sich die deutsche Wirtschaft schrittweise erholen, wenngleich mit einiger Verzögerung. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) sollte kalenderbereinigt um 0,4% zu legen, nach einem leichten Rückgang um 0,1% im Jahr 2023. Derzeit wird das Wirtschaftswachstum hauptsächlich durch die nachlassende Nachfrage aus dem Ausland, die Zurückhaltung der privaten Verbraucher und die gestiegenen Finanzierungskosten aufgrund der restriktiven Geldpolitik gebremst. Ab dem Jahr 2024 ist jedoch mit einer Rückkehr zu Wachstumstendenzen zu rechnen, wobei die Wirtschaft allmählich an Dynamik gewinnen wird. Der Anstieg der Exporte wird durch die Erholung der internationalen Märkte begünstigt, und die Verbraucher werden ihre Ausgaben steigern, angetrieben durch merklich wachsende reale Einkommen, die auf einen robusten Arbeitsmarkt, kräftige Lohnsteigerungen und eine abklingende Inflation zurückzuführen sind. Die Sparquote der privaten Haushalte sollte im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr zurückgehen aufgrund von nachlassenden Vorsichtsmotiven (insb. Energienachzahlungen). Es wird eine deutliche Abflachung der Preisanstiege bei Energieprodukten erwartet, und auch bei Lebensmitteln sind rückläufige Preistrends zu beobachten. Die Inflation wird im Jahr 2024 bei 2,7% erwartet (2023: 6,1%). Auch wenn die privaten Haushalte vorerst noch vorsichtig bei ihren Ausgaben sein mögen, ist zu erwarten, dass sie schrittweise ihren tatsächlichen Konsum erhöhen werden. Das Zinsumfeld sollte, wie bereits zum Ende des abgelaufenen Jahres eingetreten, stabil bleiben mit der Tendenz zusinkenden Leitzinsen. Insgesamt ist ein leichter Aufwärtstrend bei allen wirtschaftlichen Indikatoren gegenüber dem vergangenen Jahr zu erwarten. 17 Im Jahr 2024 sollte der Anteil der TV-Haushalte, die lineares Fernsehen über das Internet (IPTV/ OTT-Technologie) empfangen, weiter zunehmen. Die übrigen Übertragungswege (Kabel, Satellit, Antenne) werden entsprechend weiter an Relevanz verlieren. Insbesondere die Nutzung von Kabel als Übertragungsweg für lineares Fernsehen sollte im Zuge des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs zur Jahresmitte 2024 weiter abnehmen. Rund ein Drittel der über 12 Mio. vom Nebenkostenprivileg betroffenen TV-Haushalte ist eigenen Umfragen zufolge bereit, zukünftig auf einen internetbasierten TV-Empfangsweg umzusteigen. 18 Der Vorstand der freenet AG erwartet, dass sich die Erschließung dieses bisher kaum adressierbaren Marktpotenzials über die nächsten Jahre erstrecken wird und es keinen abrupten Umstellungseffekt im zweiten Halbjahr 2024 geben wird. Gründe sind hierfür zum einen die Unwissenheit der betroffenen TV-Haushalte über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs bzw. dessen Existenz im Allgemeinen. 19 Zum anderen stellt die Deaktivierung des TV-Kabelanschlusses vor Ort, also in den Mietwohnungen, die Anbieter vor technische Herausforderungen. Denn ein Großteil der Anschlüsse muss vor Ort abgeklemmt werden. Vor diesem Hintergrund werden TV-Haushalte, die vor dem 1. Juli 2024 nicht aktiv wurden, weiterhin Kabel-TV empfangen können. Das Phänomen "schwarzer Bildschirm" wird nicht sofort einsetzen. Diese Gründe werden zu einer Verzögerung des tatsächlichen Eintretens der Effekte aus dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs führen. Darüber hinaus ist den betroffenen TV-Haushalten oftmals nicht bewusst, dass attraktive alternative TV- Empfangswege existieren. In diesem Fall müssen Anbieter für Internetfernsehen "Aufklärungsarbeit" leisten. 20 Neben dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs treiben auch die Verbesserung der technischen Voraussetzungen (performante Internetanbindungen; internetfähige TV-Geräte) der TV- Haushalte sowie die Präferenz junger Konsumenten für Internetfernsehen die stärkere Nutzung dieses Übertragungsweges natürlicherweise über die kommenden Jahre voran. Auch wenn die Relevanz des linearen Fernsehens für diese Generation deutlich geringer ist als für Konsumenten über 50 Jahre, wird lineares Fernsehen trotzdem in absehbarer Zeit wichtiger Bestandteil des Alltags der Deutschen bleiben. Parallel dazu wird die Beliebtheit von Streaming-Diensten in der gesamten Bevölkerung weiterhin zunehmen. Der Streaming-Markt wird dabei wettbewerbsintensiv bleiben, was zu stetigen Anpassungen der Angebotsstruktur führen wird. So werden sich werbefinanzierte und zum Teil kostenlose Streaming-Dienstangebote etablieren (sog. AVoD) sowie Kombi- Angebote (sog. Bundles) ausweiten. Ebenfalls ist erkennbar, dass bisher reine Streaming- Inhalte in Form von Programmkanälen vermarktet werden (FAST-Channels). Die Aufweichung der Grenzen zwischen linearen und nicht-linearen Inhalten wird sich fortsetzen. Infolgedessen wird sich nach Auffassung des Vorstands der freenet AG die Relevanz der Aggregation der verschiedenen Inhalte und Kanäle auf einer Plattform erhöhen. Neben den Gebühren für den Empfang von Inhalten ist der Verkauf von Werbeplätzen der wichtigste Beitrag zu den Umsatzerlösen von Programmanbietern auf dem TV- und Bewegtbildmarkt. In Zukunft wird in diesem Zusammenhang "Programmatic Advertising" eine immer wichtigere Rolle einnehmen. "Programmatic Advertising" bezeichnet den vollautomatischen und individualisierten Verkaufsprozess von Werbeflächen in Echtzeit. Ziel ist, individualisierte Werbeanzeigen zielgruppenspezifisch auszustrahlen. Vor dem Hintergrund der Unicast-Beziehung zu ihren Kunden (hohe Transparenz hinsichtlich demographischer Merkmale, TV-Konsumverhalten etc.) sind Anbieter von Internetfernsehen auf dem Markt für lineares Fernsehen ideal aufgestellt, um diese Art der Ausstrahlung von Werbung zukünftig umzusetzen.
17 2023-12-monatsbericht-bundesbank, S.15 ff.;
231215_Insight - Commerzbank
Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant. Für 2024 sind im Wesentlichen Weiterentwicklungen der bestehenden waipu.tv Plattform wie Sendererweiterungen und ständiger Verbesserungen der Funktionalität geplant. Unter der Annahme, dass der Marktanteil von IP-basiertem Fernsehen (IPTV/OTT-Technologie) unter den (linearen) Fernsehübertragungswegen weiterhin zunimmt, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem soliden Wachstum des Kundenbestands und einem entsprechenden stark wachsenden Bruttoumsatz, auf Basis weiterer signifikanter Investitionen in TV Werbung aber einem leichten Rückgang des EBITDAs. D. Chancen- und Risikobericht I. Risikomanagementsystem Auf Tagesbasis werden kundenbestandwachstumsrelevante Kennzahlen gemessen und ausgewertet. Diese beinhalten Bestand, Bestandszugänge, Bestandsabgänge und Kundennutzungsverhalten sämtlicher Angebote von waipu.tv. Die tägliche Auswertung soll ggf. eine rechtzeitige Gegensteuerung erlauben. Die EXARING AG orientiert sich am Risikomanagementsystem der freenet AG, Büdelsdorf. Darüber hinaus berichtet die EXARING AG eventuell auftretende Risiken an das Risikomanagement der freenet AG. II. Risikobericht Geopolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Angesichts der anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikte, darunter u. a. die Lage in der Ukraine, im Nahen Osten und am Roten Meer, ist eine signifikante Verbesserung der Rahmenbedingungen ausgeblieben. EXARING AG prognostiziert eine nachlassende globale Wirtschaftsdynamik und erwartet speziell für Deutschland ein schwächelndes Wirtschaftswachstum. Ein hohes Inflationsniveau sowie hohe Zinsen belasten weiterhin Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen. Zum Ende des Vorjahres hat sich eine leichte Erholung des Konsumklimas aufgrund gesunkener Verbraucherpreise und einer Erhöhung der Realeinkommen eingestellt. EXARING AG geht grundsätzlich für das Jahr 2024 weiterhin von einer Beeinträchtigung des privaten Konsums aus. Eine Erhöhung der Leitzinsen wird nicht erwartet. Soweit kalkulierbar wurden diese Aspekte in der Unternehmensplanung sowie in der Bewertung der Risiken zum 31. Dezember 2023 berücksichtigt. Markt- und Wettbewerbsrisiken Als Betreiber einer Plattform für den Zugang von Bewegtbildinhalten auf Abonnementbasis basiert der wirtschaftliche Erfolg der EXARING AG hauptsächlich auf der erfolgreichen Generierung von neuen Kundenverträgen, bzw. des Erhalts des bestehenden Kundenbestands durch Reduktion des Kundenabgangs (,Churn'). Entsprechend hat die EXARING AG ein Monitoring etabliert, um die Kundenentwicklung zu überwachen und ggf. operative Steuerungsmaßnahmen ableiten zu können. Darüber hinaus hängt der aus dem Kundenbestand zu generierende Erlös stark von den Aufwänden für Bewegtbildinhalte (,Content') und Kundengewinnung (,Akquisition') ab. Die als relevant identifizierten und als "gering bis mittel" eingestuften operativen Risiken sind im Wesentlichen:
Liquiditätsrisiken Das als mittleres Risiko eingestufte allgemeine Liquiditätsrisiko der Gesellschaft besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise mit dem aus dem laufenden Geschäft generierten Cashflow ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, zum Beispiel der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen. Ausfallrisiken Als mittleres Risiko eingestufte Liquiditätsengpässe können zusätzlich durch Ausfallrisiken im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Vermögensgegenstände entstehen. Technische Infrastruktur Die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur für die Übertragung der Bewegtbildinhalte an den Kundenbestand der Gesellschaft ist für deren Markterfolg von erheblicher Bedeutung. Es besteht das geringe Risiko, dass Netzwerkausfälle zu einem negativen Effekt auf Kundenzufriedenheit und zum Kundenverlust führen können. Um Ausfallrisiken zu vermeiden hat die Gesellschaft tiefgreifende technische Redundanzen etabliert und technische Frühwarnsysteme implementiert. III. Chancenbericht Die EXARING AG hat im Geschäftsjahr 2023 den Kundenbestand und damit die Abonnementerlöse deutlich gesteigert. Als Aggregationsplattform für lineare und nichtlineare TV-Inhalte mit umfangreichen Bedienfunktionalitäten und hoher Flexibilität bei der Integration neuer Inhalte hat waipu.tv das Potenzial am weiteren Nutzerwachstum durch die zunehmende Verbreitung von IPTV zu partizipieren. Für das Jahr 2024 sind weitere Maßnahmen vorgesehen, welche die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen sollen. Dazu zählen als operative Schwerpunkte und Chance:
IV. Gesamtaussage Unsere Planung für das Jahr 2024 basiert auf unseren Annahmen hinsichtlich der Umsatzentwicklung. Wir sehen keine existenzbedrohenden Risiken für das Unternehmen. E. Sonstige Angaben Schlusserklärung zum Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG Die EXARING AG war im Geschäftsjahr 2023 ein von der freenet AG, Büdelsdorf abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG. Der Vorstand der EXARING AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 3 S. 3 AktG einen Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jeden Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten." UNTERSCHRIFT DES VORSTANDS
München, den 22. Februar 2024 Christoph Bellmer, Vorstandsvorsitzender Robert Laier, Vorstand Markus Härtenstein, Vorstand Bettina Bellmer, Vorstand |
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