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Technology GmbH i.L.
Templin
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.037,40 |
20.537,40 |
| I.
Sachanlagen |
1.958,00 |
2.458,00 |
| II.
Finanzanlagen |
18.079,40 |
18.079,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.934,78 |
29.498,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.095,31 |
8.365,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.839,47 |
21.133,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.972,18 |
50.036,32 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.492,30 |
22.137,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
6.507,70 |
2.862,84 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.279,88 |
26.699,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.972,18 |
50.036,32 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2006 wurde nach den Vorschriften des am
1. Januar 1986 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinien-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden.
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL
Bei dem Sonderposten mit Rücklageanteil handelt
es sich um eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3
ff. EStG.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die
Unterteilung der Restlaufzeiten sind in der Bilanz in Form
eines "Davon-Vermerks" ausgewiesen.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Entsprechend § 5 Abs. 5 Ziff. 1 EStG waren
Abgrenzungsposten zu aktivieren.
Entsprechend § 5 Abs. 3 Ziff. 2 EStG waren
Abgrenzungsposten zu passivieren.
21. Dezember 2007
Der Geschäftsführer
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