weser
kunststoffvertrieb GmbH
Höxter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
547.123,77 |
470.165,32 |
| I.
Vorräte |
100.350,00 |
83.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
348.177,07 |
347.337,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
98.596,70 |
39.528,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
741,08 |
741,08 |
| Aktiva |
547.867,85 |
470.909,40 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.159,03 |
142.290,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.290,88 |
6.423,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.868,15 |
105.867,83 |
| B.
Rückstellungen |
183.070,00 |
211.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
251.638,82 |
117.568,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
251.638,82 |
117.568,52 |
| Passiva |
547.867,85 |
470.909,40 |
Anhang
zum Jahresabschluss
auf den
31. Dezember 2020
der
weser kunststoffvertrieb GmbH
Braunschweiger Str. 82
Höxter
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der weser kunststoffvertrieb
GmbH, Höxter, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§ 264a HGB) sowie der ergänzenden Regelungen des
GmbHG unter Beachtung der Satzung aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Umschreibung der Größenklassen
(§ 267 Abs. 2 HGB)
Bei der weser kunststoffvertrieb GmbH, Höxter,
handelt es sich um eine kleine GmbH im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
(§ 264 1a HGB)
Firmenname laut Registergericht: weser
kunststoffvertrieb GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Höxter
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Paderborn
Register-Nr.: 9447
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Anlagevermögen
a)
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
planmäßig über einen Zeitraum von drei bis
zehn Jahren linear abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte, bei denen es sich
ausschließlich um Handelswaren handelt, erfolgt zu
den Anschaffungskosten, wobei das Niederstwertprinzip
beachtet wird. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
ausgehend vom Nominalwert - unter Berücksichtigung des
strengen Niederstwertprinzips - zu ihrem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das pauschale
Ausfallrisiko der Forderungen wird mit 1% des
Nettoforderungsbestands berücksichtigt. Im Fall von
nicht werthaltigen Forderungen erfolgt der Ansatz
entsprechender Einzelwertberichtigungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zu Nominalwerten ausgewiesen. Der Ansatz der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände entspricht
jeweil ihrem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden
Wert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden
zu Nominalwerten bewertet. Über Guthaben an
ausländischen Zahlungsmitteln verfügt die
Gesellschaft nicht.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Hierunter werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken gebildet. Im
Wesentlichen handelt es sich hierbei um Rückstellungen
für Tantiemen und ausstehende Rechnungen sowie Kosten
der Jahresabschlusserstellung und dessen
Veröffentlichung.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bruttoanlagenspiegel
(§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel auf der nächsten Seite zu
entnehmen.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
obliegt deren alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern
- Herrn Dipl.-Kfm. Karsten Homburg ,
Höxter - Kaufmann
- Herrn Torsten Berghorn, Minden - Kaufmann
weser kunststoffvertrieb GmbH
Höxter
Höxter, 18. März 2021
Karsten Homburg
Torsten Berghorn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2021 festgestellt.
|