Erbslöh Geisenheim GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M & G GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
M & G GmbHAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erbslöh-Cavis GmbHGeisenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeines Der Jahresabschluss der Erbslöh-Cavis GmbH wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Betreffend der Angaben in diesem Anhang wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Satz 1 HGB in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. DIe bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art.67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wunrde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.2 HGB) vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Vorräte werden zu Einstandspreisen bewertet. Gegebenenfalls erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden mit dem notwendigen Betrag angesetzt, der nach verbünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um den erkennbaren Risiken in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Auf die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wurde gemäß § 274 a HGB verzichtet. Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 69 TEUR (Vorj. 56 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Erbslöh Geisenheim AG. Sonstige Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. IV. Sonstiges Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 68.229,51 € aus. Die alleinige Anteilseignerin, die Erbslöh Geisenheim AG, hat bezüglich ihrer Forderungen einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt und zugunsten der Gesellschaft Patronatserklärung abgegeben. Als Geschäftsführer war im Jahr 2010 Herr Dr. Peter Schuster, Vorstand der Erbslöh Geisenheim AG, Heppenheim, bestellt. Der Geschäftsfüher ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wurde aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernverhältnisse Mutterunternehmen ist die Erbslöh Geisenheim Holding GmbH, Geisenheim. Aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 293 HGB besteht keine Verpflichtung, einen Konzernabschluss aufzustellen.
Dr. Peter Schuster Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.05.2011 |
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