Hotel
Attaché Frankfurt UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.710,00 |
22.494,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.047,71 |
108.095,37 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
6.242,50 |
3.750,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
214,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.757,71 |
130.803,92 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.840,69 |
36.006,19 |
| B.
Rückstellungen |
5.031,00 |
4.831,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.886,02 |
89.966,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
96.886,02 |
89.966,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.757,71 |
130.803,92 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
III. Aufwendungen sind nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
IV. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
V. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
VI. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
VII. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen. Vermögensgegenstände im
Einzelwert bis 410,00 EUR werden, sofern vorhanden, im
Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen
Sammelposten für Vermögensgegenstände zu
bilden, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und
1.000,00 EUR liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese
Regelung kann gemäß IDW auch für die
Handelsbilanz übernommen werden.
6. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
berücksichtigt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
bewertet.
Eine Rückstellung für latente Steuern im
Rahmen des § 249 I S. 1 HGB, die nach Ansicht des IDW
wohl verlangt wird, wurde nicht vorgenommen, da
gesetzgeberischer Wille
in
§ 274a Nr. 5 HGB die Befreiung von einer solchen
Rückstellungsbildung ist.
Gemäß § 253 Abs. 2 S.1 HGB sind
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Forderungen und Verbindlichkeiten, welche im Kontennachweis
erläutert sind.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G. u. V. - Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG
vorgenommen, die nicht in der Handelsbilanz
berücksichtigt werden können.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Michael Sett geführt.
II. Lagebericht
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Frankfurt am Main, den 26. August 2018
Hotel Attaché Frankfurt UG
(haftungsbeschränkt)
(Michael Sett)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2018 festgestellt.
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