Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 8433
Vorher
WIRO Edelstahlsysteme GmbH
Eingetragen
1.2.2010
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
die Planung und Herstellung von Edelstahlsystemen

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Wittenstein
seit 1.2.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Daniel Wittenstein
Erikenstraße 87, 33334 Gütersloh
25.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WIRO Balkonsysteme GmbH

Gütersloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

2011

Euro

2010

Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7.448,00

9.628,00

II. Sachanlagen

34.758,00

39.716,00

III. Finanzanlagen

100,00

100,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

9.889,27

7.973,55

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

24.930,43

4.700,51

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

26.823,16

9.608,20

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

1.175,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

61.265,53

42.959,88

Summe Aktiva

165.214,39

115.861,14



PASSIVA

2011

Euro

2010

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-68.159,88

-4.674,08

III. Jahresfehlbetrag

-18.305,65

-63.485,80

IV. nicht gedeckter Fehlbetrag

61.265,53

42.959,88

B. Rückstellungen

1.000,00

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

164.214,39

114.861,14

Summe Passiva

165.214,39

115.861,14

ANHANG

ALLGEMEINES

Der Jahresabschluss der WIRO Balkonsysteme GmbH für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des vom Bundesrat am 3. April 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbHG. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren an. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden mittels GWG-Poolabschreibung als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben.

Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; bei den in Arbeit befindlichen Musterbalkonen sind für die Bewertung die bis zum Stichtag angefallenen Kosten maßgeblich.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird keine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.

Liquide Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.

Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 119.

Sonstige Angaben

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Als eine Maßnahme zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung hat der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 61 den Rangrücktritt ihrer Darlehensforderung zum 31. Dezember 2011 ausgesprochen. Die Bilanz zum 31. Dezember 2011 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 61 aus. Zahlungs-unfähigkeit ist zu keinem Zeitpunkt eingetreten.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Zum Stichtag 31. Dezember 2011 bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB.

Personal

Im Berichtszeitraum wurden ein Geschäftsführer sowie keine Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis

Mitglied der Geschäftsführung ist:

Herr Daniel Wittenstein, Gütersloh.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

 

Daniel Wittenstein (Geschäftsführung)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2012

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