Autohaus
Hillenberg GmbH
Bergisch
Gladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
621.145,65 |
827.326,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
268,00 |
508,00 |
| II.
Sachanlagen |
620.512,00 |
826.453,00 |
| III.
Finanzanlagen |
365,65 |
365,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.221.179,83 |
2.732.214,36 |
| I.
Vorräte |
1.657.331,09 |
1.697.781,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
779.616,16 |
848.309,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
784.232,58 |
186.122,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.516,01 |
15.703,51 |
| Aktiva |
3.859.841,49 |
3.575.244,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.618.329,23 |
1.526.768,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnrücklagen |
48.928,00 |
48.928,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.275.582,13 |
1.218.944,03 |
| IV.
Jahresüberschuss |
191.560,72 |
156.637,65 |
| B.
Rückstellungen |
452.490,56 |
492.476,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.789.021,70 |
1.556.000,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.789.021,70 |
1.556.000,45 |
| Passiva |
3.859.841,49 |
3.575.244,52 |
Anhang für Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Autohaus Hillenberg GmbH hat ihren Sitz in
Bergisch Gladbach. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Köln unter 45660 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert
(§§ 253, 255 I HGB).
Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253
III 5 HGB) waren nicht erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1. HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird ein
durchschnittlicher Bezugspreis zu Grunde gelegt.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 S.
2 HGB).
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Zinsen für Fremdkapital werden gem. § 255
Abs. 3 S. 1 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen. Forderungen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr werden, soweit sie unverzinslich sind,
mit dem Barwert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2
S. 2 HGB).
Der Wert der Pensionsrückstellung zum 31.
Dezember 2023 ergibt sich aus dem
versicherungsmathematischen Gutachten der Longial
GmbH, Hamburg, vom 02.02.2023.
Die Ermittlung der Soll-Werte
der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember
2023 erfolgte nach § 253 HGB unter Anwendung der
Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,78 % und
eines Rententrends von 1,50 %. Als Berechnungsgrundlagen
dienen die steuerlich anerkannten Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Die Zuführung zur Rückstellung für die
Verzinsung beträgt EUR 1.955,00.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 1.630,00.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Bei dem verbliebenen Pensionsberechtigten handelt es
sich um einen Hinterbliebenen eines früheren
Organmitglieds.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz wird nachfolgend dargestellt:
Bilanzposten:
|
|
Geschäftsjahresabschreibung:
|
Immaterielle Vermögensgegenstände
|
EUR
|
240,00
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten
|
EUR
|
1.105,00
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
EUR
|
40.392,53
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
EUR
|
119.838,38
|
Die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens
geht aus dem beigefügten Bruttoanlagenspiegel hervor.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken (§ 268 Abs. 4 Nr. 1
HGB und § 268 Abs. 5 Nr. 1 HGB)
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
1.789.021,70 (Vorjahr: EUR 1.556.000,45).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a.
Verbindlichkeiten gegenüber der
Schwestergesellschaft Hillenberg GmbH & Co. KG,
Bergisch Gladbach, in Höhe von EUR 536.176,48
(Vorjahr: EUR 481.637,10).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7
HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen
keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
Euro
|
Euro
|
Mietverträge
Geschäftsimmobilien
|
456.000,00
|
456.000,00
|
Pachtvertrag
Grundstück
|
19.200,00
|
19.200,00
|
Die übrigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer (§
285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 49,8.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Heiner Schu, kaufmännischer
Geschäftsführer,
Herrn Alexander Schu-Schmithüsen,
kaufmännischer Geschäftsführer,
Herrn Benjamin Dreck, betrieblicher
Geschäftsführer.
Die nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB
verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort
bezeichneten Personen unterbleibt gemäß §
286 Abs. 4 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Bergisch Gladbach, 29. Juli
2024
gez.
Heiner Schu, Geschäftsführer
gez.
Benjamin Dreck, Geschäftsführer
gez.
Alexander Schu-Schmithüsen,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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