TARGET Bauberatung GmbHLiquidiert

40489 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 18673
Vorher
August Ihorst Baugesellschaft mbH
Eingetragen
16.6.1978
Branche
Architekturbüros für HochbauIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Bauberatung und Dienstleistung

Historie

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Management

NameRolle
Martin Steiner
seit 27.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TARGET Bauberatung GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 102,26
I. Finanzanlagen 0,00 102,26
B. Umlaufvermögen 31.270,32 19.984,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.756,83 17.639,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 11.772,09 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.513,49 2.344,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.620,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.890,32 20.086,40

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 7.597,50 892,10
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.564,59
II. Verlustvortrag 24.672,49 35.478,54
III. Jahresüberschuss 6.269,99 10.806,05
B. Rückstellungen 5.243,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 20.049,82 19.194,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.049,82 19.194,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.890,32 20.086,40

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.
 
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
 
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
 
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
 
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
 
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
 
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
 
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
 
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
 
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden
 
Die angewandten Bewertungsmethoden folgten den handelsrechtlichen Bestimmungen.
 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
 
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
 
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
 
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
 
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
 
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
 
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
 
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
 
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
 
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
 
Angaben zu Bilanzposten
 
Erläuterungen zur Bilanz erschienen uns nicht erforderlich, da die Bilanzposten detailliert gegliedert sind und sich besondere berichtswürdige Vorkommnisse nicht begeben haben.
  
Sonstige Pflichtangaben
 
Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben nach den §§ 285 und 288 S. 1 HGB werden folgende Erläuerungen gegeben:
 
§ 285 Nr. 9c HGB

Es wurde ein Darlehen an denGeschäftsführer in Höhe von 15.591,50€ gewährt. Das Darlehen wird mit3% p. a. verzinst.


§ 285 Nr. 10 HGB

Die Benennung der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates stellt sich per 31.12.2007 wie folgt dar:
 
Geschäftsführer:Martin Steiner
Aufsichtsrat: nicht vorhanden

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