Geist
Container & Recycling GmbH
Obersulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
436.140,00 |
202.890,00 |
| I.
Sachanlagen |
436.140,00 |
202.890,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
380.587,18 |
519.955,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
297.455,17 |
320.449,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.132,01 |
199.505,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.722,74 |
2.016,12 |
| Aktiva |
819.449,92 |
724.861,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
657.680,02 |
558.078,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
533.078,58 |
421.282,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
99.601,44 |
111.796,32 |
| B.
Rückstellungen |
39.700,00 |
60.260,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.069,90 |
106.522,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
122.069,90 |
106.522,96 |
| Passiva |
819.449,92 |
724.861,60 |
Anhang
des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Die
nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn
nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Gliederung ( § 265 I S. 2 )
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 II
Nr. 1 )
Bilanzierungsmethoden ( § 246 - § 251 )
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind, soweit dies
erforderlich war, nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet worden.
Soweit unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten anzugeben
waren, sind diese in einem Betrag vermerkt.
Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen
gleichwertige Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch den Ansatz einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Nettoforderungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Abzinsungen
gem. § 253 HGB waren nicht erforderlich.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden bzw.
wurden wegen dem Neubeginn der Gesellschaft erstmalig
festgelegt.
O r g a n
e
Zusammensetzung ( § 285 Nr. 10 ) Mitglieder der
Geschäftsführung:
Tobias Geist
Dennis Geist
sonstige Berichtsbestandteile
Obersulm, den 25.11.2024
gez.
Tobias Geist,
Gesellschafter-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024
festgestellt.
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