Flex Trans
Leipzig GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
627.795,18 |
31.652,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
764,44 |
764,44 |
| II.
Sachanlagen |
622.030,74 |
25.888,46 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.177.781,07 |
1.647.556,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.687.379,26 |
1.476.383,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
367.827,04 |
357.923,89 |
| davon
gegen Gesellschafter |
97.875,77 |
95.623,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
490.401,81 |
171.173,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.172,34 |
20.631,14 |
| Aktiva |
2.850.748,59 |
1.699.840,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.323,45 |
42.664,64 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.164,64 |
8.474,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.158,81 |
21.690,12 |
| B.
Rückstellungen |
50.460,28 |
45.600,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.736.964,86 |
1.611.576,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.787.680,43 |
1.511.576,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
949.284,43 |
100.000,00 |
| Passiva |
2.850.748,59 |
1.699.840,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichtungsmöglichkeiten
für kleine Kapitalgesellschaft wurden sowohl bei der
Erstellung des Anhangs, als auch bei der Aufstellung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Anspruch
genommen.
Die Erleichterungsvorschriften gem. § 266 Abs. 1
Satz 3 HGB bzgl. der Bilanz werden bei der Offenlegung
ebenso wie die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der
handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB und 6
EstG) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung erstellt.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem
Betrag von € 800 wurden im Zugangsjahr
gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die
Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten über
€ 800 liegen werden im Zugangsjahr über die
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist mit seinem Bestand
zum Abschlussstichtag aufgenommen.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
vorausgezahlte Beträge des Folgejahres gebildet.
Das Wahlrecht durch das Jaressteuergesetz 2022 wurde
einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen angewandt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet worden.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 a lit. e EStG wird ggf. (bei
Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw.
Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von
Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich
beachtet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von
mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld,
abgesehen von Geringfügigkeitsfällen)
grundsätzlich beachtet
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
99.757,56 EUR (Vorjahr:125.940,17 EUR).
davon gegenüber Gesellschaftern
97.875,77 EUR (Vorjahr: 95.623,33 EUR)
davon gegenüber Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis1.881,79 EUR (Vorjahr: 4.765,00
EUR)
davon aus Forderungsdarlehen0,00 EUR (Vorjahr:
30.316,84 EUR)
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 97.875,77 EUR
(Vorjahr: 95.623,33 EUR).
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von
Schulden/Verbindlichkeiten mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten/Forderungen gegenüber der Flex
Trans GbR wurde folgender Wert zum 31.12.2022 ermittelt:
Forderung gegenüber GbR EUR
268.069,48
unterjährig wurden die
Schulden/Verbindlichkeiten und verrechnungsfähigen
Vermögenswerten/Forderungen verzinst.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für die externen Kosten der
Jahresabschlusserstellung, der Aufbewahrung von Unterlagen,
die Erstellung von Gutachten sowie Rückstellungen
für Körperschaft- und Gewerbesteuerguthaben.
Weitere Risiken, welche die Bildung einer Rückstellung
erfordern, sind zum Abschlussstichtag nicht bekannt.
6.
Verbindlichkeiten
Hinsichtlich des Ansatzes von Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten wurden als
Prüfungsunterlagen u.a. die entsprechenden
Bankkontoauszüge bzw. Saldenbestätigungen
herangezogen und der Bilanzausweis betragsmäßig
hiermit abgestimmt.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR
323,04.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Zum Bilanzstichtag waren in der Bilanz keine
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren
enthalten.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
1.787.680,43 EUR (Vorjahr: 1.511.576,14 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
949.284,43 EUR (Vorjahr: 100.000,00 EUR).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Herr
Jonas Kurth
Herr Max Scholz
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 31.07.2024
gez.:
Jonas Kurth und Max Scholz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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