H.
Maienrieder GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
527,50 |
600,50 |
| I.
Sachanlagen |
527,50 |
600,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.945,12 |
70.637,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.118,02 |
67.840,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.827,10 |
2.796,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.472,62 |
71.237,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.166,62 |
10.317,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
21.397,97 |
15.246,79 |
| B.
Rückstellungen |
63.306,00 |
60.920,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.472,62 |
71.237,80 |
Anhang
A. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der H. Maienrieder GmbH,
Regensburg wurde gemäß §§ 242 ff HGB
und §§ 264 ff HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Erleichterungen der §§ 274 a und 288
HGB wurden in Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Bei
der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen in Ausübung des Wahlrechts
gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).
Zusätzliche Angaben wegen Nichtvergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2
HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungsmethoden und die
Abschreibungshöhe richten sich nach den von der
Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nominalwert bewertet. Zweifelhafte Forderungen sind
in voller Höhe einzelwertberichtigt.
Die übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Der Ansatz der Pensionsrückstellungen wurde
unter Beachtung des am 29.05.2009 in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ermittelt. Die
Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt nach der
"projected unit credit method", dem nach internationaler
Rechnungslegung angewandten Anwartschaftsbarwertverfahren
unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus
Heubeck. Im Vorjahr wurden die Pensionsrückstellungen
nach den Vorschriften des § 6a EStG ermittelt. Die
Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem Versicherungsmathematischen Gutachten.
Die anderen Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken
notwendig sind.
C. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Die Forderungen
gegen Gesellschafter betragen 29.953,25 Euro (Vorjahr:
28.801,20 Euro). Diese Posten sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG,
§ 264 c Abs. 1 HGB).
D. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde 2010 durch Frau
Wiltrud Singer und Frau Christa Bischoff, beide Regensburg,
wahrgenommen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Regensburg, im März 2012
gez. Wiltrud Singer
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2012
festgestellt.
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