H. Maienrieder GmbHLiquidiert

93049 Regensburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 5008
Eingetragen
16.9.1992
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von nichtelektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Gegenstand
Die Herstellung von Kommunion- und Brautartikeln aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
55.00%
45.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

27.500 DM
55.00%
22.500 DM
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

H. Maienrieder GmbH

Regensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 527,50 600,50
I. Sachanlagen 527,50 600,50
B. Umlaufvermögen 66.945,12 70.637,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.118,02 67.840,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.827,10 2.796,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.472,62 71.237,80

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 4.166,62 10.317,80
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 21.397,97 15.246,79
B. Rückstellungen 63.306,00 60.920,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.472,62 71.237,80

Anhang


A. Vorbemerkungen


Der Jahresabschluss der H. Maienrieder GmbH, Regensburg wurde gemäß §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen in Ausübung des Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

Zusätzliche Angaben wegen Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB).

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungsmethoden und die Abschreibungshöhe richten sich nach den von der Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe einzelwertberichtigt.

Die übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Der Ansatz der Pensionsrückstellungen wurde unter Beachtung des am 29.05.2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ermittelt. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt nach der "projected unit credit method", dem nach internationaler Rechnungslegung angewandten Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Im Vorjahr wurden die Pensionsrückstellungen nach den Vorschriften des § 6a EStG ermittelt. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem Versicherungsmathematischen Gutachten.

Die anderen Rückstellungen sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken notwendig sind.


C. Angaben zur Bilanz

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 29.953,25 Euro (Vorjahr: 28.801,20 Euro). Diese Posten sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264 c Abs. 1 HGB).


D. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde 2010 durch Frau Wiltrud Singer und Frau Christa Bischoff, beide Regensburg, wahrgenommen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.

Regensburg, im März 2012


gez. Wiltrud Singer
(Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2012 festgestellt.

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