Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 92335
Eingetragen
10.7.2013
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der BinnenschifffahrtGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
Der Transport von Gütern, insbesondere zwischen den Baltischen Staaten und der Bundesrepublik Deutschland.

Historie

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Management

NameRolle
Arnis Vilde
seit 10.7.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

WILDE GmbH

Ober-Ramstadt (vormals: Brombachtal)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 33.056,00 17.235,00
I. Sachanlagen 33.056,00 17.235,00
B. Umlaufvermögen 5.305,73 9.512,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.210,26 2.942,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.095,47 6.570,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 72,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.361,73 26.820,19

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 5.250,92 14.101,58
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.200,00 1.200,00
III. Verlustvortrag 12.098,42 1.446,75
IV. Jahresfehlbetrag 8.850,66 10.651,67
B. Rückstellungen 1.322,00 2.350,00
C. Verbindlichkeiten 31.788,81 10.368,61
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.788,81 10.368,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.361,73 26.820,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge bis 2009 an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.210 0 2.942 0

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 31.788 26.788 10.368 10.368

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 14.620 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Arnis Vilde.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ober-Ramstadt, den 29.12.2016

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2016.

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