Luftsicherheitsdienste
Prof. Vucetic GmbHLiquidiert
50126 Bergheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dragan Dr. Vucetic seit 11.7.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ANZZINI Möbelhandel und Beratungs GmbH)Bergheim (vormals: Ludwigsburg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeines Die Gesellschaft wurde im Jahr 2009 gegründet, das Geschäftsjahr 2009 ist daher ein Rumpf- wirtschaftsjahr. In 2011 wurde die UG in eine GmbH umgewandelt. In 2012 hat die Gesellschaft ihre Firma in "Prof. Dr. Vucetic GmbH" geändert und ihren Sitz nach 50126 Bergheim verlegt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG. Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, beachtet wurden. Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit wie möglich in den Anhang übernommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgten planmäßig linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20 %, abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten angemessene Teile der Gemeinkosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von TEUR 141. 2. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, deren Restlaufzeit größer als ein Jahr ist. D. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Professor Dr. Dragan Vucetic geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. E. Ergebnisverwendungsvorschlag Gem. § 326 HGB erfolgt keine Ergebnisverwendung im Anhang. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2012 festgestellt. |
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