Lemm Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
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| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lemm Raumidee GmbHVoerdeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Lemm Raumidee GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva. Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266 Abs. 2 HGB) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB) 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB). Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro - geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu Herstellungskosten. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €, diese werden sofort in voller Höhe aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen. Vorräte Die teilfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material-, Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile der Verwaltungskosten. Die Vertriebsgemeinkosten wurden nicht aktiviert. Bei den teilfertigen Leistungen handelt es sich um Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden. Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, und Sonstige Vermögensgegenstände, sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro. Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt. Aus dem Jahresüberschuss eiinschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrags ergibt sich ein Bilanzgewinn. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen (§ 285 Nr. 34 HGB). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB). Verbindlichkeiten mit einer Restlauftzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 0,00 Euro . Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführerbezüge Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2023 werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Angaben zum Geschäftsführungsorgan Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt: - Herr Oliver Lemm Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Günter Lemm GmbH in Höhe von 166.187,35 Euro, Zinssatz 0,00% 2. Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber der Günter Lemm GmbH in Höhe von 55.711,11 Euro, Zinsatz 2,00 % Die vorgenannten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern wurden mit den angegebenen Prozentsätzen verzinst. (§ 285 Nr. 9 c HGB) Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegen die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen noch sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 73.710,00 Euro aus Leasingverträgen. Darüber hinausgehende Finanzielle Verpflichtungen bestehen in betriebsüblichem Umfang. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
Im Jahresdurchschnitt wurden 25 Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB) sonstige Berichtsbestandteile
Voerde, den 01. Juli 2024 gez. Herr Oliver Lemm Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt. |
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