Jonathan Verwaltungsgesellschaft mbH

Kellerstraße 5, 83339 Chieming, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 21272
Eingetragen
1.9.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen und Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften

Historie

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Management

NameRolle
Jonas Kunow
seit 8.3.2024
Prokura
Karl Ludwig Kunow
seit 23.3.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jonathan Verwaltungsgesellschaft mbh

Chieming

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 12.706,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.868,59
1. sonstige Vermögensgegenstände 10.868,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.838,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.706,75

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 12.106,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00
IV. Jahresfehlbetrag 393,25
B. Rückstellungen 600,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.706,75

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.



Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dr. Jakob Wagner geführt.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.4.2013.

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