Loparex Holding Germany GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Dario Holder seit 17.6.2024 | Geschäftsführer |
Arie Roest seit 16.5.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Loparex Midco B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PHM German TopCo GmbH (vormals: Platin 1773. GmbH)Forchheim (vormals: Frankfurt am Main)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernanhang1. Informationen zum Unternehmen Die PHM German TopCo GmbH, Forchheim (nachfolgend "PHM German TopCo GmbH"), ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Forchheim, Zweibrückenstraße 15 - 25, 91301 Forchheim/Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bamberg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 9715 eingetragen. Die PHM German TopCo GmbH wurde unter der Firmierung Platin 1773. GmbH, Frankfurt am Main, mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Januar 2019 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister Frankfurt am Main, Abteilung B, unter der Nr. 114889 erfolgte am 22. März 2019. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der PHM German TopCo GmbH umfasste ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 29. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Änderung der Firma in PHM German TopCo GmbH) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde am 27. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 9. September 2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitzverlegung nach Forchheim) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister Bamberg erfolgte am 30. September 2019. Die PHM German TopCo GmbH hat mit dem Erwerb und Erstkonsolidierung der Infiana Group GmbH, Forchheim, und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "Infiana Gruppe (alt)") mit Wirkung zum 9. September 2019 (Erwerbszeitpunkt) ihre operative Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die Infiana Group GmbH bzw. ihre Tochtergesellschaften entwickeln und produzieren innovative Spezialfolien für den Konsumgütermarkt und für die Industrie. Die Infiana Group produziert an zwei Produktionsstandorten in Forchheim (Deutschland) und Malvern (USA) und ist in den Geschäftsfeldern Consumer (Folienproduktion für Verpackungen und als Komponente für Hygieneartikel), Industrial (Trenn- und Oberflächenfolien für technische Anwendungen) und im Pressure Sensitiv-Markt (silikonbeschichte Trennfolien) zu gleichen Teilen aktiv. 2. Wesentliche Bilanzierungsgrundsätze 2.1. Grundlage der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der PHM German TopCo GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend: "PHM German TopCo Gruppe") für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurde unter Anwendung von §315e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind und vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie sämtliche Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. Standing Interpretations Committee (SIC). Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt, was sowohl der funktionalen Währung als auch der Darstellungswährung des Mutterunternehmens der PHM German TopCo Gruppe entspricht Sofern nicht anders ausgewiesen, belaufen sich alle genannten Beträge auf Tausend Euro (TEUR). Die PHM German TopCo Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. Die Bilanzstichtage sämtlicher in diesen Konzernabschluss einbezogener Unternehmen stimmen mit dem Bilanzstichtag dieses Konzernabschlusses überein. Durch die kaufmännische Rundung von Beträgen (in Tausend Euro) und Prozentangaben können Differenzen auftreten. Der Konzernjahresabschluss ist mit Ausnahme der Finanzinstrumente, deren Wertänderungen erfolgswirksam durch die Gewinn-und Verlustrechnung erfasst werden (FVTPL) sowie dem Planvermögen auf der Grundlage von Anschaffungskosten erstellt worden. Der Konzernabschluss der PHM German TopCo Gruppe wird unmittelbar nach Testatsdatum von der Geschäftsführung zur Weitergabe an die Gesellschafterin PHM Investments Europe Limited, Malta, freigegeben. Die Gesellschafterversammlung wird im Anschluss über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. 2.2. Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss der PHM German TopCo Gruppe zum 31. Dezember 2019 sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen und vollkonsolidiert. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die von der PHM German TopCo GmbH mittel- oder unmittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzten kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Konzernbilanz bzw. der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern der GmbH-Anteile des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen in Zusammenhang mit der Eliminierung solcher Salden und Transaktionen werden mit dem Steuersatz des empfangenden Unternehmens bewertet. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
Zur Aufstellung der verbundenen Unternehmen wird auf Anhangangabe 14. Aufstellung des Anteilsbesitzes der PHM German TopCo Gruppe gemäß § 313 Abs. 2 HGB verwiesen. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhaltet sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, sofern sie anfallen. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach erneuter Überprüfung unmittelbar erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns (ZGE) zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. 2.3. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 2.3.1. Fremdwährungsumrechnung 2.3.1.1. Funktionale Währung und Berichtswährung Der IFRS Konzernabschluss der PHM German TopCo GmbH wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung der PHM German TopCo GmbH, aufgestellt Jedes Unternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises legt seine eigene funktionale Währung fest. Die funktionale Währung entspricht der Währung des jeweiligen Sitzstaats der jeweiligen Konzerngesellschaft. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. 2.3.1.2. Transaktionen in Fremdwährungen Einkäufe und Verkäufe in Fremdwährungen werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Tageskurs umgerechnet. Die in Zusammenhang mit diesen Transaktionen stehenden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden als monetäre Posten im Sinne des IAS 21 zum Bilanzstichtag bzw. zum Zeitpunkt ihrer Realisierung in die jeweilige funktionale Währung der betroffenen Konzerngesellschaft umgerechnet. Die aus diesen Umrechnungen entstandenen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sind, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus operativen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie damit zusammenhängende Währungsabsicherungen mittels Derivaten werden im Ergebnis vor Finanz-, Beteiligungsergebnis und Ertragsteuern (EBIT) ausgewiesen. Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Finanzierung und zur Absicherung gegen deren Wechselkursrisiken abgeschlossene Derivate werden im Finanzergebnis abgebildet. 2.3.1.3. Konzernunternehmen Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte und Schulden von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Stichtagskurs, die Eigenkapitalien zu historischen Kursen und die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum gewogenen Durchschnittskurs der jeweiligen Periode umgerechnet. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im kumulierten übrigen Eigenkapital ausgewiesen. Bei Ausscheiden des Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden im Eigenkapital erfasste Währungsumrechnungseffekte erfolgswirksam aufgelöst. Bei der Veräußerung eines ausländischen Unternehmens werden kumulierte Umrechnungsdifferenzen als Element des Gewinns oder Verlustes aus dem Abgang in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung werden zu kumulierten Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtagskurs angesetzt. 2.3.2. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt bzw. ausgebucht. Sofern die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz zuzüglich bzw. abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell der PHM German TopCo Gruppe zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Für die Folgebewertung wurden die Finanzinstrumente im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf der Grundlage von IFRS 9 in folgende Gruppen eingestuft:
Die PHM German TopCo Gruppe bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Beurteilung wird auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die PHM German TopCo Gruppe erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste werden dabei grundsätzlich in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet die PHM German TopCo Gruppe eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Die PHM German TopCo Gruppe geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass die PHM German TopCo Gruppe die ausstehenden vertraglichen Zahlungsströme vollständig erhält (ohne Berücksichtigung von Kreditbesicherungen). Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Zahlungsströme realisiert werden. Die als "FAAC" eingestuften und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte der PHM German TopCo Gruppe enthalten
Die Zahlungsmittel umfassen Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie Schecks. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Die PHM German TopCo Gruppe bewertet finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über den Gewinn oder Verlust, wenn die finanziellen Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als zum beizulegenden Zeitwert über den Gewinn oder Verlust bewertet klassifiziert. Die als "FVTPL" eingestuften und zum beizulegenden Zeitwert über den Gewinn oder Verlust bewerteten finanziellen Vermögenswerte der PHM German TopCo Gruppe enthalten
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn die PHM German TopCo Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst die PHM German TopCo Gruppe den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements sowie eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die die PHM German TopCo Gruppe behalten hat, Rechnung getragen wird. Die PHM German TopCo Gruppe bewertet finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die finanziellen Verbindlichkeiten nicht
Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Agien, Disagien sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträge enthalten. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Wird der Austausch oder die Änderung nicht wie eine Tilgung erfasst, so führen gegebenenfalls angefallene Kosten oder Gebühren zu einer Anpassung des Buchwerts der Verbindlichkeit und werden über die Restlaufzeit der geänderten Verbindlichkeit amortisiert. Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der dem Preis zu Grunde liegende Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder dem vorteilhaftesten Markt, zu dem die PHM German TopCo Gruppe Zugang hat, stattfindet. Der Preis bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung zu Grunde legen würden. Alle Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, sind in den folgenden Hierarchiestufen gemäß IFRS 13 eingeordnet:
Bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumenten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag herrschenden risiko- und laufzeitkongruenten Referenzzinssätze. Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. 2.3.3. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte, die sich aus einem Unternehmenserwerb ergeben, stellen den Mehrbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren erworbenen Nettovermögenswerte dar. Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilt und werden nicht mehr abgeschrieben; sie werden jedoch in jährlichen Abständen auf Wertminderungsverluste geprüft. Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten gehören vor allem Kundenbeziehungen, Patente, Urheberrechte, Grundstücksnutzungsrechte und Softwarelizenzen. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben, die zwischen 3 und 8 Jahren betragen kann. Angewandte Abschreibungszeiträume:
Nachträgliche Aufwendungen für aktivierte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn sie die künftigen wirtschaftlichen Vorteile des konkreten Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand gebucht. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden regelmäßig jährlich überprüft. 2.3.4. Forschung und Entwicklung Forschungskosten werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst Aufwendungen für Entwicklungsaktivitäten, die sich auf neue Produkte und Verfahren beziehen, werden ab dem Zeitpunkt in der Bilanz aktiviert, ab dem das Produkt künftige wirtschaftliche Vorteile schaffen dürfte und der Konzern die Absicht und die Mittel hat, um die Entwicklung zum Abschluss zu bringen. Vorher aufgewendete Forschungsausgaben werden nicht nachträglich aktiviert. Aufwendungen für Forschungsaktivitäten mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungsaktivitäten umfassen die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen. Unter der Annahme, dass die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, dürfen sie nur dann als immaterielle Vermögenswerte angesetzt, wenn
Die aktivierten Herstellungskosten umfassen die dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie entwicklungsbezogene Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden zu fortgeführten Herstellungskosten, d. h. abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Für die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte wird jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt. Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 sind in der PHM German TopCo Gruppe keine aktivierungspflichtigen Entwicklungskosten angefallen. 2.3.5. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar ist und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz separat als kurzfristige Posten ausgewiesen. Ein zu veräußernder Geschäftsbereich wird als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft, wenn er:
Aufgegebene Geschäftsbereiche sind nicht im Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten und werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung in einem gesonderten Posten als Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. 2.3.6. Sachanlagen Sachanlagen, die hauptsächlich aus Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Werkzeugen und Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehen, werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsverluste bewertet. Zu den Kosten von selbst erstellten Vermögenswerten zählen der Materialaufwand, der direkte Personalaufwand sowie ein angemessener Anteil der Fertigungsgemeinkosten. Wenn ein Gegenstand des Sachanlagevermögens wesentliche Bauteile mit unterschiedlichen Nutzungsdauern umfasst, werden diese als getrennte Posten bilanziert. Angefallene Aufwendungen für den Ersatz eines Bauteils einer Sachanlage, der getrennt bilanziert wird (darunter auch größere regelmäßige Wartungs- und Überholungskosten), werden aktiviert. Sonstige nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn sie die künftigen wirtschaftlichen Vorteile des Vermögenswerts erhöhen. Alle sonstigen Aufwendungen, wie zum Beispiel normale Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines entsprechenden Vermögenswerts unmittelbar zuzurechnenden Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern betragen:
2.3.7. Wertminderung Die Wertansätze für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob es Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Wenn solche Hinweise bestehen, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt bei Geschäfts- oder Firmenwerten mindestens jährlich. Ein Wertminderungsverlust wird immer dann verbucht, wenn der Buchwert der Vermögenswerte oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt Wertminderungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern ein Vermögenswert keine weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugt, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die als zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt ist. Wertminderungen, die bezogen auf zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfasst werden, werden zunächst aufgeteilt, um den Wertansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten zu verringern, die auf Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgeteilt sind, und danach, um den Wertansatz anderer Vermögenswerte in der Gruppe der Einheiten anteilig zu verringern. Bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist der erzielbare Betrag der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung oder der höhere Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich seiner Veräußerungskosten. Bei der Feststellung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei dies auf der Grundlage des durchschnittlichen Kapitalkostenverhältnisses (vor Steuern) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in der die Vermögenswerte sich befinden, und um vermögensgegenstandsspezifische Risiken bereinigt, erfolgt. Bei Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in früheren Perioden verbuchte Wertminderungen an jedem Stichtag daraufhin überprüft, ob es Hinweise gibt, dass der Verlust sich verringert hat oder nicht mehr besteht. Eine Wertminderung wird wieder aufgeholt, wenn die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendeten Schätzungen sich verändert haben. Eine Wertminderung wird lediglich in dem Maße wieder aufgeholt, wie der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht überschreitet, der nach Abzug von Abschreibungs- bzw. Amortisationsbeträgen festgestellt worden wäre, wenn keine Wertminderung berücksichtigt worden wäre. Eine Wertminderung, die sich auf Geschäfts- oder Firmenwerte bezieht, wird in keinem Fall aufgeholt. 2.3.8. Vorräte Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Beim Nettoveräußerungswert handelt es sich um den geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Abzug der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden auf der Grundlage des FIFO-Prinzips ermittelt und beinhalten Aufwendungen, die beim Erwerb der Vorräte sowie beim Transport zu ihrem gegenwärtigen Standort und bei ihrer Verwandlung in den derzeitigen Zustand angefallen sind. Die Kosten der Herstellung von Fertig- und Halbfertigwaren entsprechen dem Kaufpreis von Materialien, den direkten Arbeitskosten, den sonstigen direkten Kosten und den damit verbundenen Fertigungsgemeinkosten ohne Vertriebs- und Finanzierungskosten. 2.3.9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind fällige Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder aufgebrachten Leistungen. Die Zahlungsziele werden individuell mit den Kunden vereinbart und reichen von Vorkasse bis zu Zahlungszielen von über 30 Tagen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein Wertminderungsverlust berücksichtigt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass es dem Konzern nicht gelingen wird, alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglichen Forderungsbedingungen einzuziehen. Wenn der Wertminderungsverlust sich in einer nachfolgenden Periode verringert, wird der vorher berücksichtigte Wertminderungsverlust wieder aufgeholt. 2.3.10. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und Sichteinlagen. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten umfassen ebenfalls nur Bargeld und Sichteinlagen. 2.3.11. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtungen erfüllt wurden. 2.3.12. Finanzschulden Allgemeine und bestimmte Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gebühren, die bei der Einrichtung von Kreditlinien anfallen, werden als Transaktionskosten des Kredits in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass die Kreditlinie in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gebühr aktiviert, bis die Inanspruchnahme erfolgt. In dem Umfang, in dem es nicht wahrscheinlich ist, dass die Kreditlinie in Anspruch genommen wird, wird die Gebühr als Vorauszahlung für Kreditleistung über die Laufzeit der entsprechenden Kreditzusage amortisiert. 2.3.13. Laufende und latente Steuern Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Nach IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz und ihren Steuerwerten zu bilden. Latente Steueransprüche und -schulden werden für temporäre Differenzen gebildet, die zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens künftiger Perioden führen, es sei denn, die abweichenden Wertansätze resultieren aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld zu einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Einkommen beeinflusst hat (sog. Initial Differences). Gleiches gilt zusätzlich für latente Steuerschulden, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren. IAS 12 verlangt zudem die Bildung von latenten Steueransprüchen auf Vorträge noch nicht genutzter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen und nicht genutzte steuerliche Verluste verwendet werden können. Die Unternehmenseinheiten werden individuell dahingehend beurteilt, ob es wahrscheinlich ist, dass künftiges positives steuerliches Ergebnis entsteht. Latente Steuerschulden, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung des latenten Steueranspruchs beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerschuld erwartet wird. Die Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuervorschriftsänderungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden werden im Regelfall erfolgswirksam berücksichtigt, es sei denn, die latenten Steueransprüche und -schulden sind erfolgsneutral gebildet worden. Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steueransprüche und -schulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. 2.3.14. Versorgungsverpflichtungen für Mitarbeiter Die Leistungen an Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung umfassen bei der PHM German TopCo Gruppe sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pläne. Die Verpflichtungen der PHM German TopCo Gruppe aus leistungsorientierten Plänen werden jährlich unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("Projected Unit Credit Method") separat für jeden Plan auf Basis einer Schätzung der während der Berichtsperiode sowie in vergangenen Perioden von den Arbeitnehmern erdienten künftigen Leistungen errechnet. Für die Schätzung der Verpflichtungen sowie der Aufwendungen für Pensionen und abgegrenzte ausübbare Rechte sind Annahmen basierend auf Markterwartungen u. a. in Bezug auf antizipierte Lohn- und Gehaltssteigerungen zu treffen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird durch Abzinsung der geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse errechnet, wobei als Abzinsungssatz die Marktrendite erstrangiger Industrieanleihen herangezogen wird. Die in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich, im Fall fondsfinanzierter leistungsorientierter Pläne, des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Übersteigt das Planvermögen die zugehörigen Pensionsverpflichtungen, wird der aktive Saldo aus der Pensionsbewertung unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen, sofern die PHM German TopCo Gruppe einen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Fonds hat. Die PHM German TopCo Gruppe erfasst sämtliche versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen unmittelbar im kumulierten sonstigen Eigenkapital. Die Zinsaufwendungen aus Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Erträge aus Planvermögen werden pro Plan betrachtet und saldiert unter den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst. Im Rahmen der beitragsorientierten Pläne zahlt die PHM German TopCo Gruppe feste Beiträge an eine dritte Partei ohne eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung zusätzlicher Beiträge. Die Beiträge werden erfolgswirksam im Personalaufwand innerhalb der entsprechenden Funktionskosten erfasst. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen wird grundsätzlich als Aufwand des Berichtszeitraums ausgewiesen. 2.3.15. Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die PHM German TopCo Gruppe aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann, und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist Sind die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt, so wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Eventualverbindlichkeit im Konzernanhang angegeben. Die Bewertung erfolgt in der Höhe, die zur Erfüllung der Verpflichtungen bei bestmöglicher Schätzung notwendig ist Diese Schätzung ist mit Unsicherheiten behaftet. Langfristige Rückstellungen werden zum Barwert angesetzt. Die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird mit einem Zinssatz vor Steuern vorgenommen, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zeitwert des Geldes sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Der sich aus der Aufzinsung der Rückstellung ergebende Zinsaufwand sowie die Zinsänderungseffekte werden innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. 2.3.16. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse, die aus der Geschäftstätigkeit der PHM German TopCo Gruppe resultieren, werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung, abzüglich von Retouren sowie gewährten Preisnachlässen und Mengenrabatten auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst. Sonstige Erlöse, beispielsweise aus dem Verkauf von Anlagen, werden im Posten sonstige Erträge erfasst. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden dann erfasst, wenn basierend auf den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kunden,
Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt nicht, da auch bei Herstellung von Vermögenswerten ohne alternative Verwendungsmöglichkeit in der Regel kein durchsetzbarer Anspruch auf Zahlung inklusive angemessener Gewinnmarge besteht. 2.3.17. Leasingverhältnisse Die PHM German TopCo Gruppe mietet verschiedene Fahrzeuge und Geschäftsausstattung. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Verbindlichkeit bilanziert. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Am Bereitstellungsdatum umfassen die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen die nachstehend genannten, am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Zahlungen für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts:
Am Bereitstellungsdatum wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten bewertet. Die Kosten des Nutzungsrechts umfassen:
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Nichtleasingkomponenten eines Leasingvertrages werden grundsätzlich separat bilanziert. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse wird von der PHM German TopCo Gruppe unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit dieses Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der beiden folgenden Zeiträume bestimmt:
Derzeit agiert die PHM German TopCo Gruppe ausschließlich als Leasingnehmer von Leasingverhältnissen. 2.3.18. Ermessensausübung des Managements und Schätzunsicherheiten Bei der Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses der PHM German TopCo GmbH werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vom Management getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Sowohl Schätzungen als auch die jeweils zugrunde liegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen von Schätzungen werden in der Periode erfasst, in welcher die Änderungen vorgenommen wurden, sowie in jeder Folgeperiode, welche ebenfalls von den Änderungen betroffen ist. Insbesondere den folgenden Sachverhalten liegen Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde:
Schätzunsicherheiten Die von Schätzunsicherheiten in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betroffenen Sachverhalte, mit den wesentlichsten Auswirkungen auf die Höhe der im Konzernabschluss angesetzten Beträge, sind:
2.4. Änderung der Rechnungslegungsmethodik 2.4.1. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Das IASB hat mehrere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die PHM German TopCo GmbH wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. In EU-Recht übernommene, noch nicht verpflichtend anzuwendende Vorschriften
Im März 2018 wurde das umfangreich überarbeitete Rahmenkonzept des IASB veröffentlicht. Es trat mit Veröffentlichung unmittelbar in Kraft. Der Rahmenkonzept unterliegt nicht dem Endorsement- Prozess. In diesem Zusammenhang wurden auch Anpassungen der Querverweise in den IFRS auf das Rahmenkonzept bzw. von Wiedergaben aus dem Rahmenkonzept vorgenommen. Hieraus können sich z. B. Auswirkungen auf bisher angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben, die im Rahmen von IAS 8 entwickelt wurden. Diese unterliegen jedoch dem Endorsement-Prozess.
Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen, das die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit darstellt, die Regelungen für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden hat, darin eingeschlossen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftliche Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert. Dabei bewertet der Erwerber seinen gesamten zuvor gehaltenen Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu. Ein Unternehmen wendet diese Änderungen auf Unternehmenszusammenschlüsse an, bei denen der Erwerbszeitpunkt auf den Beginn eines Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder einen Zeitpunkt danach fällt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen wirken sich auf künftige Unternehmenszusammenschlüsse des Konzerns aus.
Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler. Ziel der Änderungen war die Vereinheitlichung der Definition des Begriffs der "Wesentlichkeit" in allen Standards und die Präzisierung bestimmter Aspekte der Definition. Gemäß der neuen Definition sind Informationen wesentlich, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, die diese auf Grundlage eines solchen Abschlusses, der Finanzinformationen eines bestimmten Unternehmens bietet, treffen, beeinflussen können. Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen der Definition der "Wesentlichkeit" keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Der IASB hatte im Juni 2018 ein Projekt zur Erarbeitung von IFRS-Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform initiiert. Ziel des IASB-Projekts war und ist, die Entwicklung im Zuge der sog. IBOR-Reform (d. h. Reform der Interbanken-Referenzzinssätze) dahingehend zu prüfen, ob sich daraus Auswirkungen auf bestehende oder die Notwendigkeit von neuen bzw. geänderten Rechnungslegungsvorschriften ergeben. Dabei liegt der Fokus auf Regeln zu Finanzinstrumenten, beschränkt sich aber nicht auf diese. Die IBOR-Reform selbst, d. h. der "Ersatz" alter durch neue Markt-Referenzzinsätze, erfolgt in der EU bis spätestens 31. Dezember 2021. Das IASB-Projekt wurde bereits zu Beginn in zwei Phasen untergliedert: In Phase 1 wurden Fragen behandelt bzw. Änderungen erarbeitet, die vor Umsetzung der IBOR-Reform von Bedeutung sind. Phase 2 umfasst Themen und daraus resultierende Standardänderungen, die mit dem Zeitpunkt der IBOR-Reform, d. h. ab dem Tag der Wirksamkeit der neuen Referenzzinssätze, erforderlich sind. Das IASB hat Phase 1 seines Projekts zur Anpassung von relevanten IFRS abgeschlossen, mit dem es den durch die IBOR-Reform entstandenen Herausforderungen für die Finanzberichterstattung Rechnung trägt. Die Änderungen sehen Erleichterungsregelungen vor, nach denen Unternehmen im Zeitraum vor der Ersetzung eines IBOR weiterhin Hedge Accounting anwenden können, auch wenn dann noch Unsicherheit über den neuen, risikofreien Zinssatz herrscht. Das IASB hat am 9. April 2020 einen Entwurf zu Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen das Ergebnis der Phase 2 des IBOR-Projekts dar. Ziel dieser Änderungen es, die Auswirkungen abzumildern, die eine Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz auf die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung hat. Werden die Vorschläge endgültig verabschiede, ist eine verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen (vorbehaltlich EU-Endorsement). Eine freiwillige vorzeitige Anwendung wäre zulässig. Die rückwirkende Anwendung sieht eine Wiederaufnahme solcher Sicherungsbeziehungen vor, die zuvor infolge der Ablösung aufzulösen waren. Diese Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Noch nicht in EU-Recht übernommene Vorschriften
Am 23. Januar 2020 hat der IASB Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen sollen derzeit zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Am 24. April 2020 veröffentliche der IASB den Entwurf einer vorgeschlagenen Änderung, mit der Leasingnehmer eine praktische Erleichterung bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen als Folge der Coronavirus-Pandemie gewährt werden soll. Angesichts der Dringlichkeit wurde der Entwurf mit einer Kommentierungsfrist von 14 Tagen veröffentlicht. Am 15. Mai 2020 erörterte der IASB eine Rückmeldung zum Entwurf und entschied, die die praktische Erleichterung mit einigen Änderungen zu finalisieren. Mit der in Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) enthaltenen Änderung wird IFRS 16 wie folgt geändert, um:
Wurde vom IASB herausgegeben, um das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auch auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die wesentlichen Änderungen, die sich ergeben, sind die folgenden:
IFRS 4 und IFRS 17 finden auf den Konzern keine Anwendung.
Aktualisierung Textziffer 11 in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüssen, die weiterhin auf das Rahmenkonzept 1989 verwies. Mit dem Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) wird Folgendes umgesetzt:
Mit Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigen Nutzung (Vorgeschlagene Änderung an IAS 16) wird der Standard dahingehend geändert, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigten Weise zu nutzen. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis. Der Konzern erwartet hieraus keine wesentlichen Effekte.
Mit den Änderungen in Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37) wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird. Der Konzern erwartet hieraus keine wesentlichen Effekte.
Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB den IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Regelungen von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar. Das alle relevanten Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch
IFRS 17 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Vergleichsinformationen sind zwingend anzugeben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen bereits IFRS 9 und IFRS 15 anwendet oder zum gleichen Zeitpunkt wie IFRS 17 erstmals anwendet. IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung. Jährliche Verbesserungen (2018 - 2020; im Mai 2020 veröffentlicht)
Gemäß IFRS 1.D16(a) darf ein Tochterunternehmen (Ausnahme Investmentgesellschaften), das erstmalig nach seinem Mutterunternehmen einen IFRS-Konzernabschluss aufstellt, seine Vermögenswerte und Schulden mit den bisher im Konzernabschluss des Mutterunternehmens hierfür angesetzten Werden ansetzten. Die Änderung erweitert diese Vorschrift um die kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen des Tochterunternehmens, d. h. diese können künftig ebenfalls unverändert mit den bisher in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens eingebrachten Werten weitergeführt werden. Andere Eigenkapitalposten bleiben jedoch weiterhin von der Ausnahmeregelung ausgenommen. Diese Änderungen habe keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
Der im Rahmen der Abgangsprüfung für finanzielle Verbindlichkeiten durchzuführende sog. 10%-Test des IFRS 9.B3.3.6 darf künftig nur solche Gebühren enthalten, die zwischen dem Unternehmen und dem Gläubiger angefallen sind. Führt die Abgangsprüfung für modifizierte oder ausgetauschte finanzielle Verbindlichkeiten zur Tilgung, sind jegliche Kosten und Gebühren ergebniswirksam im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Resultiert die Modifikation oder der Austausch dagegen nicht in einer Tilgung, sind Kosten und Gebühren über die Restlaufzeit der modifizierten Verbindlichkeit durch Anpassung des Buchwerts und des Effektivzinses zu verteilen (IFRS 9.B3.6A), soweit sie nicht eine Kompensation für die Modifikation der Zahlungsströme der Verbindlichkeit darstellen (z. B. Gebühr als Ausgleich für eine Zinssenkung). Letztere sind im Rahmen der Modifikationsbuchung ergebniswirksam zu erfassen. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Mit der Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16 wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem Beispiel entfernt, um jede potentielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnten.
Das Erfordernis der Nichtberücksichtigung von Zahlungsströmen für Steuern im Zusammenhang mit der Bewertung biologischer Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert wird gestrichen. Hierdurch werden die Bewertungsvorschriften an die Regelung des IFRS 13 angeglichen und auch eine Konsistenz zu einer 2008 durchgeführten Änderung des IAS 41 hergestellt, in der klargestellt wurde, dass im Rahmen der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts nicht zwingend ein Vorsteuerzinssatz für die Diskontierung zu verwenden ist, da potentielle Erwerber im Rahmen ihrer Kaufpreiskalküle auch etwaige marktübliche Steuerzahlungen - ungeachtet der konkreten steuerlichen Situation des berichterstattenden Unternehmens - berücksichtigen dürften. Eine Verwendung eines Nachsteuerzinssatzes setzt aber die Verwendung von Nachsteuer-Zahlungsströmen voraus. Durch die Änderung wird die derzeit bestehende Inkonsistenz beseitigt. Die Änderungen finden auf den Konzernabschluss keine Anwendung. 3. Unternehmenserwerbe Erwerb der Infiana Group GmbH und ihrer Tochterunternehmen Die PHM German TopCo GmbH hat im Vorfeld der Akquisition der Infiana Group GmbH folgende Vorratsgesellschaften erworben bzw. gegründet: - PHM German HoldCo 1 GmbH, Forchheim (vormals: Platin 1774. GmbH, Frankfurt am Main) - PHM German HoldCo 2 GmbH, Forchheim (vormals: Platin 1775. GmbH, Frankfurt am Main) - PHM German HoldCo 3 GmbH, Forchheim (vormals: SCUR-Alpha 1060 GmbH, München) - PHM German AcquiCo GmbH, Forchheim (vormals: SCUR-Alpha 1061 GmbH, München) - PHM US HoldCo, Inc., Wilmington, Delaware, USA Mit Vertrag vom 5. Juli 2019 (Signing) und mit Wirkung zum 9. September 2019 (Closing) hat die PHM German AcquiCo GmbH sämtliche Anteile an der Infiana Group GmbH von der bisherigen Alleingesellschafterin Infiana Investment S.ä r.l., Luxemburg, ("Verkäuferin") erworben. Gründe für den Unternehmenszuschluss lagen vor allem in der beabsichtigten Nutzung von Synergieffekten mit Schwestergesellschaften und anorganischem Wachstum. Die Infiana Group GmbH hat ihrerseits zum Zeitpunkt des Erwerbs direkt bzw. indirekt sämtliche Anteile an den folgenden Gesellschaften gehalten: - Infiana USA Holding Inc., Delaware, USA - Infiana USA Inc., Malvern, USA - Infiana (Thailand) Limited, Samutsakorn/ Thailand - Infiana Netherlands Holding B.V., Hoofddorp, Niederlande - Infiana Germany GmbH & Co. KG, Forchheim - Infiana Grundstücksverwaltungs GmbH, Forchheim - Infiana Manufacturing Verwaltungs GmbH, Forchheim - Infiana Manufacturing GmbH & Co. KG, Forchheim (zusammen "Infiana-Gruppe (alt)"). Die Infiana-Gruppe (alt) entwickelt, fertigt und veredelt in enger Abstimmung mit seinen Kunden plastikbasierte Trenn- und Spezialfolien. Die Folien werden für Hygiene- und Gesundheitsprodukte verwendet, in der Bauindustrie und als Grundlage für Klebebänder und Etiketten. Die Infiana-Gruppe (alt) verfügt über Produktionsstandorte am deutschen Stammsitz in Forchheim (Bayern) sowie in den USA (Malvern/Pennsylvania). Die Anschaffungskosten des Erwerbs der Anteile an der Infiana Group GmbH belaufen sich auf insgesamt EUR 109,4 Mio. Die angefallenen Transaktionskosten (insbesondere für direkt mit dem Erwerb in Zusammenhang stehende externe Beratungsleistungen) in Höhe von TEUR 6.282,2 wurden als Aufwand der Berichtsperiode erfasst und werden als Kosten der allgemeinen Verwaltung ausgewiesen. Die per 9. September 2019 im Rahmen des Erwerbs der Infiana Group GmbH und ihrer Tochtergesellschaften übernommenen Vermögenswerte und Schulden unter Einbezug der Ergebnisse der entsprechenden Kaufpreisallokation sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Ebenfalls hieraus erkennbar ist der Mittelabfluss, der mit dem Unternehmenserwerb verbunden ist. Die Werte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Akquisition waren wie folgt:
Ein-/Auszahlungen Kaufpreis
Bezüglich der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Schulden verweisen wir auf Anhangangabe 4. Aufgegebene Geschäftsbereiche. Der fixe Kaufpreis für die Anteile an der Infiana Group GmbH belief sich auf TEUR 91.811,8. Darüber hinaus wurden für den Erwerb der Anteile TEUR 8.563,0 auf Treuhand-Konten ("Escrow Accounts") überwiesen. In Abhängigkeit des Ausgangs von bestimmten Rechtsstreitigkeiten und sonstigen unsicheren Verpflichtungen der Infiana Gruppe (alt) erfolgt eine Zuteilung der Guthaben der Treuhand-Konten an die PHM German AcquiCo GmbH ("Käuferin") bzw. die Infiana Investment S.à r.L ("Verkäuferin"). Bisher erfolgte keine Zuteilung der Guthaben an die PHM German AcquiCo GmbH. Forderungen ("Indemnification Assets") wurden daher bisher im Konzernabschluss nicht berücksichtigt. Darüber hinaus hat die PHM German AcquiCo GmbH eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe von bis zu maximal TEUR 10.000,0 in Abhängigkeit der Erteilung eines positiven Bescheids auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die Verkäuferin zu leisten. Auf Basis des vorläufigen Bescheids der BAFA, geht die Geschäftsführung von einer Zahlung in Höhe von TEUR 9.000,0 aus. Die Zahlung des fixen Kaufpreises sowie die Zahlungen auf die Treuhand-Konten erfolgte durch eine Muttergesellschaft der PHM German TopCo GmbH, der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands. Die für die PHM German TopCo GmbH von der Pamplona Capital Partners V, L.P. geleistete Zahlungen wurden durch eine unbare Einlage in die Kapitalrücklage der PHM German TopCo GmbH (TEUR 15.000,0) sowie die Vereinbarung eines Darlehens von der Pamplona Capital Partners V, L.P. an die PHM German HoldCo 3 GmbH berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgte eine weitere Einlage der PHM Investments Europe Limited in Höhe von TEUR 50. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Erwerbs der Infiana Gruppe (alt) auch die Verbindlichkeiten aus dem bestehenden Konsortialkreditvertrag (Senior Facilities Agreement [SFA]) vom 17. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 110.393,6 (davon fortgeführte Geschäftsbereiche TEUR 106.550,5) vollständig abgelöst. Die Rückzahlung der Verbindlichkeiten erfolgte ebenfalls durch die Pamplona Capital Partners V, L.P. Die für die Infiana Group (alt) Gesellschaften von der Pamplona Capital Partners V, L.P. geleistete Zahlungen wurden durch die Vereinbarung eines Darlehens von der Pamplona Capital Partners V, L.P. an die PHM German HoldCo 3 GmbH berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf TEUR 757,6 (fortgeführte Geschäftsaktivitäten). Der beizulegende Zeitwert der Forderungen stellte gleichzeitig die beste Schätzung für die einbringlichen Cashflows dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 57.383,3 war im Wesentlichen auf den Mitarbeiterstamm, d.h. die technischen und analytischen Fähigkeiten der Mitarbeiter, sowie auf die erwarteten Synergien mit Blick auf die auch über Zukäufe vorgesehene weitere Expansion des Infiana-Konzerns zurückzuführen. Der Geschäfts- oder Firmenwert entfällt ausschließlich auf die Loparex Deutschland Group. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Da es sich bis zum 9. September 2019 bei den Gesellschaften PHM German TopCo GmbH, PHM German HoldCo 1 GmbH, PHM German HoldCo 2 GmbH, PHM German HoldCo 3 GmbH, PHM German AcquiCo GmbH, PHM US HoldCo, Inc. jeweils um Gesellschaften handelte, die abgesehen von Vorbereitungshandlungen für Zwecke des Erwerbs der Infiana Group GmbH noch keine weiteren Aktivitäten entfaltet haben, erübrigt sich eine Angabe von Umsatzbeitrag und Ergebnisbeitrag für die PHM German TopCo Gruppe durch den Erwerb der Infiana Group GmbH, da überhaupt erst mit diesem Erwerb die PHM German TopCo Gruppe ihre operative Tätigkeit aufgenommen hat. Die Angaben darüber, in welcher Höhe Umsatzerlöse und Konzernergebnis für das Rumpfgeschäftsjahr ausgewiesen worden wären, wären alle im Rumpfgeschäftsjahr erworbenen Unternehmen bereits per 29. Januar 2019 im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen worden, ist für die PHM German TopCo Gruppe nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Die Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs in Höhe von EUR 6,2 Mio. wurden in der Kapitalflussrechnung des Rumpfgeschäftsjahres (29. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfasst. Die mit dem Erwerb von Tochtergesellschaften erworbenen Zahlungsmittel wurde innerhalb der Cashflows aus der Investitionstätigkeit berücksichtigt. Seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt hat die Infiana-Gruppe (alt) EUR 46,8 Mio. zu den Umsatzerlösen und EUR -3,2 Mio. zum Konzern-EBIT beigetragen. 4. Aufgegebene Geschäftsbereiche Mit Datum vom 26. Februar 2020 hat der PHM German TopCo GmbH Konzern über sein Tochterunternehmen PHM German HoldCo 3 GmbH sämtliche Anteile an der Infiana USA Holding Inc. an die PHM Netherlands Midco B.V., Hoofddorp Niederlande veräußert. Die Infiana USA Holding Inc. hält wiederum sämtliche Anteile an der Infiana USA Inc. Die PHM Netherlands Midco B.V. war per 31. Dezember 2019 als Schwesterunternehmen ein nahestehendes Unternehmen der PHM German TopCo GmbH Gruppe, jedoch nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises der PHM German TopCo GmbH. Der Kaufpreis für die Anteile an der Infiana USA Holding Inc. belief sich auf EUR 92.200.157,00. Der im Februar 2020 durchgeführte Verkauf der Infiana USA Holding Inc. inklusive ihres Tochterunternehmens Infiana USA Inc. war bereits im Erwerbszeitpunkt der Infiana Gruppe (alt) von der Unternehmensleitung der PHM German TopCo GmbH geplant. Die beiden in den USA ansässigen Unternehmen repräsentieren den Geschäftsbereich USA der Infiana Gruppe (alt). Aufgrund der Veräußerungsabsicht zum Akquisitionszeitpunkt waren die Voraussetzungen des IFRS 5.32 zur Qualifizierung als aufgegebener Geschäftsbereich bereits mit Erstkonsolidierung erfüllt. Der Geschäftsbereich USA der Infiana Gruppe (alt) wurde mit Erwerb als zur Veräußerung gehalten eingestuft, da er einen gesonderten, wesentlichen geografischen Geschäftsbereich darstellt und Tochterunternehmen betrifft, die ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurden. Demzufolge sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Vermögenswerte und Schulden nicht in den jeweiligen GuV-Posten bzw. Bilanzposten enthalten, sondern separat als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen bzw. als Vermögenswerte und Schulden, die zur Veräußerung gehalten werden, dargestellt. Für die Darstellung des aufgegebenen Geschäftsbereichs hat die PHM German TopCo GmbH Gruppe die sog. Short-Cut Methode (IFRS Implementation Guidance Example 13) angewendet. Demnach wurde die Beteiligung an der Infiana Holding Inc. zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund der kurzen Phase zwischen Erwerb (September 2019) und Veräußerung (Februar 2020) hat sich die Bewertung u.a. auch an dem Veräußerungspreis - unter Berücksichtigung von Zinseffekten - orientiert. Die Schulden des Geschäftsbereichs USA werden (brutto) als mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichen des fortgeführten Geschäftsbereichs gegen den aufgegebenen Geschäftsbereich sind mit den zur Veräußerung gehaltenen Beteiligung verrechnet worden. Das Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs entspricht der Wertveränderung der Infiana USA Holding Inc. während des Geschäftsjahres 2019, das im Wesentlichen auf Aufzinsungseffekte zurückzuführen ist. Aufgrund der Anwendung des sog. Short-Cut Methode entfallen weitergehende Anhangangaben zu Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung. 5. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Angaben für das Geschäftsjahr 2019 beziehen sich auf die fortgeführte Geschäftstätigkeit der PHM German TopCo Group. 5.1. Umsatzerlöse Die Aufgliederung der Konzernumsatzerlöse nach Regionen stellt sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar:
5.2. Umsatzkosten Die Umsatzkosten der Infiana Group gliedern sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Die sonstigen Umsatzkosten enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Energie und Wartungsarbeiten. 5.3. Kosten der Forschung und Entwicklung
In den sonstigen Kosten der Forschung und Entwicklung in Höhe von TEUR 218,1 sind Kosten für Patente in Höhe von TEUR 160,2, Reisekosten in Höhe von TEUR 7,6 sowie übrige sonstige Kosten in Höhe von TEUR 50,3 enthalten. 5.4. Kosten des Vertriebs
In den sonstigen Vertriebskosten in Höhe von TEUR 213,2 sind Reisekosten in Höhe von TEUR 150,2 sowie übrige sonstige Vertriebskosten in Höhe von TEUR 63,0 enthalten. 5.5. Kosten der allgemeinen Verwaltung
Die sonstigen Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 707,6 beinhalten Reisekosten in Höhe von TEUR 64,8 sowie übrige sonstige Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 642,8. 5.6. Sonstige betriebliche Erträge
Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 72,6 betreffen im Wesentlichen realisierte sowie nicht realisierte Erträge aus der Währungsumrechnung von operativen Forderungen und Verbindlichkeiten. 5.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 225,5 betreffen realisierte sowie nicht realisierte Aufwendungen aus Währungsumrechnung von operativen Forderungen und Verbindlichkeiten. 5.8. Abschreibungen Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der PHM German TopCo Gruppe verteilt sich im Geschäftsjahr wie folgt auf die Funktionsbereiche:
Die Abschreibungen innerhalb der Umsatzkosten betreffen mit TEUR 1.143,3 die planmäßige Abschreibung der erworbenen Technologien aus der Kaufpreisallokation. Die Abschreibungen innerhalb der Vertriebskosten betreffen mit TEUR 308,3 die planmäßige Abschreibung der Kundenbeziehungen aus der Kaufpreisallokation. 5.9. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen für das Geschäftsjahr 2019 betragen TEUR 14.701,6 und verteilen sich auf die Funktionsbereiche wie folgt:
In den Personalaufwendungen sind Gehälter in Höhe von TEUR 4.131,6, Löhne in Höhe von TEUR 5.636,6, Kosten der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 2.545,3 sowie Kosten der Altersversorgung in Höhe von TEUR 436,5 und TEUR 2.113,4 sonstige Kosten enthalten. 5.10. Finanzergebnis Finanzerträge
Die Erträge aus Währungsumrechnungen betreffen Erträge aus der Umrechnung von Darlehen zwischen Konzerngesellschaften. Finanzaufwendungen
Der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betrifft vor allem das Darlehen der PHM German HoldCo 3 GmbH gegenüber der Gesellschafterin der PHM German TopCo GmbH, der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands. Die Zinsaufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen waren im Geschäftsjahr nicht zahlungswirksam. In den sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 121,3 sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Leasingverpflichtungen enthalten. 5.11. Ertragsteuern Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2019 setzten sich wie folgt zusammen:
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Die PHM German TopCo Gruppe als Kapitalgesellschaft hat im Berichtszeitraum 2019 der deutschen Körperschaftsteuer und der kommunal festgelegten Gewerbesteuer unterlegen. Für das Geschäftsjahr 2019 lag der Steuersatz im Inland bei 28,0%. Er beinhaltet Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag mit 15,8% sowie durchschnittliche Gewerbesteuer mit 12,2%. Die latenten Steuern inländischer Gesellschaften werden mit 28,0% bewertet. In der nachfolgenden steuerlichen Überleitungsrechnung erfolgt eine Darstellung der Steuereffekte zwischen der erwarteten Ertragsteuer und der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuer. Die Berechnung im Geschäftsjahr 2019 basierte auf einem effektiven Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag der PHM German TopCo Gruppe in Höhe von 28,0%. Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich folgende Steuerüberleitungsrechnung:
6. Angaben zur Konzernbilanz 6.1. Geschäfts-oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) PHM German TopCo zugeordnet. Dabei handelt es sich um die niedrigste Ebene, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. 6.2. Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung zum 31. Dezember 2019 durch. Der erzielbare Betrag der ZGE wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Es wurden die folgenden Abzinsungssätze verwendet:
Die Berechnung der Cashflows basiert auf "Nominal Cashflows". Im Zeitraum nach den ersten fünf Jahren anfallende Cashflows der ZGE werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0% extrapoliert. Im aktuellen Geschäftsjahr hat sich kein Wertminderungsbedarf ergeben. Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts der ZGE zugrunde gelegten Annahmen, bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Umsatzentwicklung, Bruttogewinnmargen und EBITDA-Margen - Umsatz sowie Kosten werden vom Management unter Anwendung eines kombinierten Top-down/Bottom-up-Ansatzes geplant. Die Umsätze werden auf Kundenbasis prognostiziert, woraus sich die Allokation der Ressourcen und der damit verbundenen Kosten ergeben. Preiserhöhungen von Rohstoffen könnten auf Basis der Kundenverträge mit einem Quartal Verzögerung weitergegeben werden. Weitere Effekte wie z. B. Effizienzsteigerungen werden in den geplanten EBITDA-Margen reflektiert. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den ZGE jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar, darunter den des Zinseffekts und den der spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Der Betafaktor wird jährlich auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Sensitivität der getroffenen Annahmen Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der ZGE getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der ZGE ihren erzielbaren Betrag übersteigt. 6.3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die Buchwerte der sonstigen immateriellen Vermögenswerte zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Der verbleibende Amortisationszeitraum für die Kundenbeziehungen beträgt 10 Jahre und für die erworbenen Technologien 5-10 Jahr.
6.4. Sachanlagen Die Buchwerte der Sachanlagen zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
6.5. Latente Steueransprüche und Steuerschulden Die Gesamtbeträge der aktiven und passiven latenten Steuern resultierten aus den folgenden Posten:
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Auf temporäre Differenzen wurden aktive latente Steuern gebildet, soweit deren zukünftige Nutzung wahrscheinlich ist. Überleitung der latenten Steueransprüche bzw. Steuerschulden:
Überleitung zur Gewinn- und Verlustrechnung
In Deutschland ergeben sich zum 31.Dezember 2019 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.684,0 aus Körperschaftssteuer und TEUR 1.958,8 aus Gewerbesteuer. Aufgrund der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen (Zinsschranke) verbleibt zum 31. Dezember 2019 ein Zinsvortrag von TEUR 1.007,5. Sowohl für den Zinsvortrag als auch für die Verlustvorträge sind keine aktiven latenten Steuern angesetzt worden. Die Verlustvorträge sind grundsätzlich zeitlich unbegrenzt nutzbar. In den ausländischen Tochterunternehmen bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 3.870,4. Für diese steuerlichen Verluste wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da sie nicht zur Verrechnung mit den zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit Verluste erwirtschaften. Außerdem gibt es in naher Zukunft keine anderen Steuergestaltungsmöglichkeiten oder andere Verrechnungs- oder Verwendungsmöglichkeiten. Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche aktivieren, würde der Verlust um TEUR 2.549,7 sinken. Die ausländischen nicht angesetzten Verlustvorträge sind innerhalb der nächsten ein bis acht Jahre zu verwenden. Darüber hinaus haben in der Vergangenheit Verlustvorträge der thailändischen Tochtergesellschaft bestanden. Diese befindet sich derzeit in Liquidation. Der Konzern hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung von Dividenden durch den Konzern an die Anteilseigner war in 2019 nicht geplant. Ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich hieraus nicht. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Saldo im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasster latenter Steuern TEUR 1.124,9 und betrifft erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. 6.6. Vorräte
Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte belief sich per 31. Dezember 2019 auf TEUR 3.943,9. Die angefallenen Kosten für Vorräte wurden während des Jahres in Höhe von TEUR 20.974,2 aufwandswirksam erfasst. Die Summe der aufwandswirksam erfassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte umfasst Abschreibungen auf den Nettoveräußerungspreis i. H. v. TEUR 2.060,0. 6.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Vereinfachend werden für die jeweiligen Altersklassen Nettobuchwerte nach Berücksichtigung der Wertberichtigung dargestellt. Das maximale Kreditrisiko in Verbindung mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen kurzfristigen Forderungen entspricht dem Buchwert dieser Posten. Die Gesellschaft vergibt im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs Lieferkredite an ein breites Spektrum von Geschäftskunden. Sie prüft regelmäßig deren Kreditwürdigkeit und bucht Wertberichtigungen, um ermittelte Risiken adäquat abzudecken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Im Geschäftsjahr 2019 hat die PHM German TopCo Gruppe eine Factoring-Vereinbarung abgeschlossen. Es wird auf die Ausführungen unter Anmerkung Nr. 7. Finanzinstrumente verwiesen. Wertberichtigungen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. 6.8. Sonstige kurzfristige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte
In den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Lieferantenboni, Netzentgeltrückerstattungen sowie Sicherheitseinbehalte in Bezug auf das im Geschäftsjahr eingeführte Factoring enthalten. Die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Umsatzsteuer, Ökosteuer sowie aus sonstigen abgegrenzten Kosten. 6.9. Forderungen aus Ertragsteuern Die Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 1.154,6 bestehen aus Ertragsteuern der Loparex Holding Germany GmbH. 6.10. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 6.642,5 bestehen vor allem aus Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von weniger als drei Monaten. 6.11. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das Konzernmutterunternehmen, die PHM German TopCo GmbH wurde unter der Firmierung Platin 1773. GmbH, Frankfurt am Main, mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Januar 2019 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister Frankfurt am Main, Abteilung B, unter der Nr. 114889 erfolgte am 22. März 2019. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der PHM German TopCo GmbH umfasste ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 29. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000 ist voll eingezahlt und besteht aus 25.000 Anteilen ohne Nennwert. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Änderung der Firma in PHM German TopCo GmbH) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde am 27. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 9. September 2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitzverlegung nach Forchheim) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister Bamberg erfolgte am 30. September 2019. Mit Kaufvertrag vom 17. Juni 2019 hat die PHM Investments Europe Limited, Ta' Xbiex XBX 1127, Malta, sämtliche Anteile an der PHM German TopCo GmbH von der VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Berlin, erworben. Die Anteile an der PHM Investments Europe Limited werden wiederum von der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands gehalten. Die Gesellschafterversammlung der PHM German TopCo GmbH vom 9. September 2019 hat beschlossen, einen Betrag von TEUR 15.000 in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der PHM German TopCo GmbH einzustellen. Die Einlage erfolgte über einen abgekürzten Zahlungsweg durch Zahlung der PHM Investments Europe Limited bzw. der Pamplona Capital Partners V, L.P. an die Verkäuferin der Anteile der Infiana Group GmbH. Darüber hinaus erfolgte eine weitere Einlage der PHM Investments Europe Limited in Höhe von TEUR 50. 6.12. Kumuliertes übriges Eigenkapital Das kumulierte übrige Eigenkapital der PHM German TopCo GmbH betrifft ausschließlich Währungsumrechnungsdifferenzen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (nach latenten Steuern) aus Pensionsverpflichtungen. 6.13. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzten sich per 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Pensionen Die betriebliche Altersversorgung erfolgt in der PHM German TopCo Gruppe sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen (Defined Contribution Plans) zahlt die PHM German TopCo Gruppe Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen wird grundsätzlich als Aufwand des Berichtszeitraums ausgewiesen. Die Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt TEUR 1.005,3. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen (Defined Benefit Plans) besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. In der PHM German TopCo Gruppe resultieren leistungsorientierte Versorgungspläne aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte und ehemalige Mitarbeiter des PHM German TopCo Gruppe sowie deren Hinterbliebene. Derzeit unterhält die PHM German TopCo Gruppe einen leistungsorientierten Pensionsplan nur in Deutschland. Bei den Plänen mit definierten Leistungszusagen liegen der zu zahlenden Altersversorgung das Gehaltsniveau vor der Pensionierung sowie die Anzahl der Dienstjahre zugrunde. Einige Pläne können Lösungen für vorzeitige Pensionierung beinhalten. Die Berechnungen der definierten Leistungszusagen und des Marktwertes von Vermögenswerten am Stichtag sind von zertifizierten Versicherungsmathematikern erstellt worden. Für den leistungsorientierten Pensionsplan in Deutschland besteht ein sog. Deckungsvermögen (Plan Assets) in Form von Direktversicherungen sowie Mitgliedschaften bei bestimmten Pensionskassen. Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden per 31. Dezember 2019 folgende wesentliche Annahmen zugrunde gelegt:
* Auf der Grundlage der Sterbetafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das frühestmögliche Pensionsalter gemäß Rentenreformgesetz gewählt.
Der Dienstzeitaufwand der sonstigen langfristigen Leistungen ist in den ausgewiesenen Personalaufwendungen, der Zinsaufwand in der entsprechenden Aufwandsposition enthalten. Das Planvermögen in Höhe von TEUR 13.192,9 betrifft ausschließlich Vermögen aus Kapitallebensversicherungen und beinhaltet weder eigene Finanzinstrumente des Unternehmens noch selbst genutzte Immobilien oder andere von Unternehmen der PHM German TopCo Gruppe genutzte Vermögenswerte. Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2019 dargestellt:
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkungen realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Für das Geschäftsjahr 2020 geht die Gesellschaft von erwarteten Beiträgen für die Direktversicherungen in Höhe von TEUR 253,6 (Arbeitgeber) und TEUR 80,0 (Arbeitnehmer) aus. Das Fristigkeitsprofil der erwarteten Rentenzahlungen stellt sich wie folgt dar:
Pensionsähnliche Verpflichtungen In den pensionsähnlichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.470,1 sind Rückstellungen für Sonderzuwendungen aus Anlass der Pensionierung in Höhe von TEUR 1.470,1 enthalten. Für die Berechnung der Sonderzuwendung wird von dem Monatsverdienst ausgegangen, der am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses maßgebend ist. Als Bewertungsmethode wurde das nach IAS 19.67 zugelassene versicherungsmathematische Verfahren der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämie) angewandt. In Bezug auf die zugrunde gelegten Annahmen und Berechnungsparameter wird auf die Ausführung unter den Pensionsrückstellungen verwiesen. 6.14. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
Darlehensvertrag zwischen der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands und der PHM German HoldCo 3 GmbH Mit Datum vom 8. Oktober 2019 haben die Pamplona Capital Partners V, L.P. und die PHM German HoldCo 3 GmbH einen Darlehensvertrag in Höhe von EUR 199.163.526,59 abgeschlossen. Die Pamplona Capital Partners V, L.P. hält sämtliche Anteile an der PHM Investments Europe Limited, die wiederum sämtliche Anteile an der PHM German TopCo GmbH hält. Die PHM German HoldCo 3 GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der PHM German TopCo GmbH. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte bereits auf Basis einer mündlichen Absprache zwischen der Pamplona Capital Partners V, L.P. und der PHM German HoldCo 3 GmbH am 9. September 2019. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte nicht an die PHM German HoldCo 3 GmbH, sondern im abgekürzten Zahlungsweg an die Verkäufer der Infiana Group GmbH sowie die Gläubiger der Bankenfinanzierung der Infiana Gruppe (alt). Die Darlehensaufnahme diente der Finanzierung des Kaufpreises des Erwerbs der Anteile an der Infiana Group GmbH sowie der vorzeitigen Ablösung der externen Bankenfinanzierung der Infiana Gruppe (alt) im Zuge des Erwerbs. Das unbesicherte Darlehen ist endfällig am 30. September 2022 zurückzuzahlen. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 4,8 % p.a. Die Zinsen sind grundsätzlich jährlich am 9. September zahlbar. Die PHM German HoldCo 3 GmbH hat jedoch die Möglichkeit, den jeweiligen Zinszahlungsbetrag nicht zu zahlen und stattdessen als Erhöhung des Darlehensbetrags zu kapitalisieren. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Zinsabgrenzung zum 31. Dezember 2019 belief sich auf EUR 3.000.730,47. 6.15. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich nach ihrer Fristigkeit wie folgt:
Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2019:
Die Rückstellungen aus Jubiläumsaufwendungen beinhalten zukünftige Aufwendungen aus der gewohnheitsgemäßen Gewährung bestimmter Prämien anlässlich eines Dienstjubiläums. In den Rückstellungen für den Demografiefonds sind tariflich vereinbarte zukünftige Aufwendungen enthalten, deren Verwendungszweck jährlich durch die Betriebsparteien festgelegt wird. Verwendungszweck kann unter anderem eine Reduzierung der Vollarbeitszeit auf 80% der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer sein. Weitere Verwendung findet dieser Fonds ebenso zum Beispiel im Gesundheitsmanagement und in der Prävention. Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen im Zusammenhang mit Risiken aus möglichen Branntweinsteuernachzahlungen. 6.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
In den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 17.343,5 sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie sonstige abzugrenzenden Positionen enthalten. Die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.868,8 enthalten im Wesentlichen Urlaubsrückstellungen. 7. Finanzinstrumente Die folgenden Tabellen enthalten die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019, aufgegliedert nach Klassen und Bewertungskategorien:
Reklassifizierungen von Finanzinstrumenten zwischen Bewertungskategorien wurden im aktuellen Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die entweder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die eine Angabe des beizulegenden Zeitwertes im Konzernanhang erfolgt, wurde auf Basis der Ermittlungsweise des beizulegenden Zeitwertes eine dreistufige hierarchische Einstufung vorgenommen (Level 1 bis Level 3). Diese trägt der Erheblichkeit der in die Bewertung einfließenden Faktoren Rechnung. Gemäß den Stufen der Hierarchie wird der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstrumentes mittels der folgenden Faktoren ermittelt: - Level 1 Auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte Preise. In der PHM German TopCo Gruppe sind per 31. Dezember 2019 keine Finanzinstrumente vorhanden, welche entsprechend Level 1 bewertet wurden. - Level 2 Basierend auf einem Bewertungsverfahren, dessen wesentliche Faktoren auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. In der PHM German TopCo Gruppe sind per 31. Dezember 2019 keine Finanzinstrumente vorhanden, welche entsprechend Level 2 bewertet wurden. - Level 3 Basierend auf einem Bewertungsverfahren, dessen wesentliche Faktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zum 31. Dezember 2019 fallen hierunter die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, da die Kreditrisikoaufschläge der Unternehmen in der PHM German TopCo Gruppe nicht am Markt beobachtbar sind. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente ergibt sich als Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen laufzeitadäquaten Zinssätze, welche um die von der PHM German TopCo Gruppe geschätzten Kreditrisikoaufschläge adjustiert werden. Auch die Bewertung von im Voraus unter der aufschiebenden Bedingung des Kaufs im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung abgetretener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen basiert grundsätzlich auf nicht beobachtbaren Marktdaten. Aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen dem erstmaligen Ansatz und dem Verkauf entspricht der beizulegende Zeitwert aber regelmäßig dem Buchwert. Jeweils zum Ende einer Berichtsperiode wird überprüft, ob Umgruppierungen zwischen Bewertungshierarchien vorzunehmen sind. In der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den verschiedenen Level vorgenommen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche nicht Gegenstand einer Factoring-Vereinbarung sind, den übrigen finanziellen Vermögenswerten sowie den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der kurzfristigen Laufzeit angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht Das gleiche gilt für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten, welche ebenfalls überwiegend kurzfristig sind. Im Rahmen des Darlehensvertrages zwischen der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands und der PHM German HoldCo 3 GmbH wurden keine Kreditsicherheiten gestellt. Die PHM German TopCo Gruppe hat eine Factoring-Vereinbarung abgeschlossen, in welcher die PHM German TopCo Gruppe bestimmte bestehende und zukünftig entstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Hierbei wurde vereinbart, dass die PHM German TopCo Gruppe die Debitorenbuchhaltung für die angekauften Forderungen und das Mahnwesen treuhänderisch weiter durchführt. Darüber hinaus wurden ein Sicherungseinbehalt zur Abdeckung von Veritätsrisiken sowie ein Zwischenzins für den Zeitraum zwischen der Auszahlung des Kaufpreises an die PHM German TopCo Gruppe und dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Forderungskäufer (begrenzt auf maximal 120 Tage nach vereinbarter Fälligkeit) vereinbart. Der noch nicht ausgezahlte Kaufpreis (Sicherungseinbehalt) beträgt TEUR 2.260 zum 31. Dezember 2019 und wird unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Buchwert entspricht näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Für die zum 31. Dezember 2019 verkauften Forderungen beträgt der maximal zu zahlende Zwischenzins TEUR 36. Dieser wäre innerhalb des folgenden Geschäftsjahres fällig. Der kumulierte Zwischenzinsaufwand im Geschäftsjahr 2019 betrug TEUR 92. Die folgenden Tabellen enthalten die Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien:
8. Finanzielles Risikomanagement und Hedge Accounting Die PHM German TopCo Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken. Die Geschäftsführung überwacht die Risiken und schließt soweit notwendig Absicherungstransaktionen ab. Diese Risiken können in Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und Marktrisiken (Zinsänderungs-, Währungs- und sonstige Marktpreisrisiken) unterteilt werden. 8.1. Liquiditätsrisiko Das Risiko, dass die PHM German TopCo Gruppe ihre Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann, wird als Liquiditätsrisiko bezeichnet. Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos stellt die Geschäftsführung sicher, dass stets ausreichend Liquidität zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung steht, ohne dabei untragbare Verluste einzugehen oder die Reputation der PHM German TopCo Gruppe zu gefährden. Das Monitoring und die Steuerung des Liquiditätsrisikos werden anhand einer rollierenden Liquiditätsplanung durchgeführt. Sowohl der Liquiditätsstatus als auch der Liquiditätsplan werden regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet. Die PHM German TopCo Gruppe sichert die Einhaltung der Finanzierungsvoraussetzungen des operativen Geschäfts sowie der finanziellen Verpflichtungen derzeit durch den Einsatz von Eigenkapital und Darlehen von nahestehenden Unternehmen auf Basis der jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Die vertraglichen Bedingungen des Darlehens sind in Kapitel 6.14. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen beschrieben. Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen aller finanziellen Verbindlichkeiten der PHM German TopCo Gruppe. Einbezogen wurden alle Finanzinstrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden auf Grundlage der zuletzt vor dem Bilanzstichtag festgelegten Zinssätze ermittelt.
Für das Darlehen von der Pamplona Capital Partners V, L.P. mit Fälligkeit am 30. September 2022 wurde unterstellt, dass die jährlichen Zinsen kapitalisiert werden und erst bei Fälligkeit des Darlehens gezahlt werden. Im Februar 2020 erfolgte eine Refinanzierung des bestehenden Darlehens gegenüber nahestehende Unternehmen. Es wird auf die Anhangangabe 18. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen. 8.2. Kontrahentenrisiko Das Risiko eines finanziellen Verlustes für die PHM German TopCo Gruppe aufgrund des Ausfalls eines Kunden bzw. Geschäftspartners wird als Kontrahentenrisiko bezeichnet. Von diesem Risiko sind im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betroffen. Das Kontrahentenrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die laufende Überwachung des Finanzstatus, der Kreditwürdigkeit sowie der Zahlungshistorie der jeweiligen Kunden kontrolliert. Weitere Maßnahmen der Steuerung des Ausfallrisikos sind ein effizientes Mahnverfahren und der Einsatz von Warenkreditversicherungen. Alle relevanten Regelungen sind in einer Richtlinie der PHM German TopCo Gruppe festgehalten. Zudem hat die PHM German TopCo Gruppe eine Factoring-Vereinbarung abgeschlossen, in welcher die PHM German TopCo Gruppe bestimmte bestehende und zukünftig entstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Für die verkauften Forderungen trägt der Käufer das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Forderungsschuldners. Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert. Das maximale Ausfallrisiko am Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung von Sicherheiten entspricht dem jeweiligen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über marktübliche Eigentumsvorbehalte gesichert. Zudem wurde für alle versicherbaren Kunden der Infiana Germany GmbH & Co KG mit durchschnittlichen offenen Posten über TEUR 150 eine Hermesversicherung abgeschlossen. Nicht verkaufte bzw. nicht versicherte Forderungen werden streng überwacht und kundenspezifisch abgewertet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder wertberichtigt noch überfällig sind, sind der Geschäftsführung der PHM German TopCo Gruppe keinerlei Anzeichen bekannt, dass die Debitoren ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. In Bezug auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie Vertragsvermögenswerte ergeben sich keine Anzeichen, dass die Gegenpartei ihre zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Eine Übersicht über die überfälligen Forderungen am Bilanzstichtag ist Anhangangabe 6.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu entnehmen. 8.3. Zinsänderungsrisiko Die Finanzschulden der PHM German TopCo Gruppe lassen sich in Bezug auf die grundlegende Ausgestaltung des jeweiligen Zinssatzes wie folgt zusammenfassen:
Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine variabel verzinslichen finanzielle Schulden. Für die festverzinslichen Finanzinstrumente besteht kein erfolgswirksames Zinsänderungsrisiko. 8.4. Währungsrisiken Die PHM German TopCo Gruppe ist Währungsrisiken im Zusammenhang mit Verkäufen, Käufen, Ausleihungen sowie Darlehen, die auf eine andere als die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens der PHM German TopCo Gruppe lauten, ausgesetzt. Die internationale Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten führt zu Liefer- und Zahlungsströmen in unterschiedlichsten Währungen. Daraus leitet sich ein Währungsrisiko ab, denn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, verlieren an Wert. Parallel dazu verteuern sich Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs. Finanzielle Fremdwährungsrisiken können weiterhin aus Krediten zwischen Unternehmen der PHM German TopCo Gruppe resultieren, die auf eine andere als die funktionale Währung einer der beiden Parteien lauten. Sensitivitätsanalyse zu Wechselkursänderungen Bei einer nach vernünftigem Ermessen möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars als bedeutendster Fremdwährung gegenüber dem EUR von +/- 10 % Punkten ergeben sich folgende Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern:
Die Änderung des Ergebnisses resultiert aus monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in EUR bei Unternehmen mit funktionaler Währung USD sowie in USD bei Unternehmen mit funktionaler Währung EUR. Das Risiko des Konzerns gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungspaaren ist nicht wesentlich. 8.5. Sonstige Marktpreisrisiken Unter die sonstigen Marktpreisrisiken fallen prinzipiell Risiken aus Änderungen von Waren- und Rohstoffpreisen für den Fall, dass Bezugsverträge für Waren und Rohstoffe im Einklang mit den entsprechenden Regelungen des IFRS 9 als Finanzinstrumente zu definieren wären. Dies ist bei der PHM German TopCo Gruppe nicht der Fall. Risiken aus Änderungen von Waren- und Rohstoffpreisen werden durch Preisgleitklauseln, die an Rohstoff-Indices gekoppelt sind, auf der Verkaufsseite minimiert. 9. Kapitalmanagement Die PHM German TopCo Gruppe verfolgt eine nachhaltige Strategie des profitablen Wachstums. Durch ein aktives Kapitalmanagement werden die hierfür benötigten finanziellen Ressourcen bereitgestellt, die Liquidität sichergestellt und die Kreditwürdigkeit der PHM German TopCo Gruppe gesichert. Darüber hinaus dient das Kapitalmanagement der Verwaltung und kontinuierlichen Optimierung der bestehenden Finanzverbindlichkeiten. Die Gesellschaft unterliegt über die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann die Gesellschaft Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen, eigene Anteile erwerben und bei Bedarf wieder platzieren oder auch neue Anteile ausgeben. Es wird diesbezüglich auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Zum 31. Dezember 2019 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Nach Rückführung der Verbindlichkeiten aus der bestehenden Finanzierung durch den Konsortialkreditvertrag der Infiana Gruppe (alt) im Rahmen des Erwerbs der Infiana Group GmbH bestehen für die PHM German TopCo Gruppe keine Auflagen, die die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen beinhalten. 10. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben. Alle Tochterunternehmen der PHM German TopCo GmbH werden in den Konzernabschluss der PHM German TopCo GmbH einbezogen und sind somit nicht Gegenstand einer Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die direkten und indirekten Mutterunternehmen der PHM German TopCo GmbH, die PHM Investments Europe Limited, Malta sowie die Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands haben jeweils einen beherrschenden Einfluss auf die PHM German TopCo GmbH und ihre Tochterunternehmen. Der vorliegende Konzernabschluss der PHM German TopCo Gruppe stellt den Abschluss für die höchste Ebene dar, auf der ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Ferner zählen nahestehende Unternehmen der PHM Investments Europe Limited, Malta und der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands zu den nahestehenden Unternehmen der PHM German TopCo GmbH. Die PHM Investments Europe Limited, Malta hält u.a. auch sämtliche Anteile an der Loparex Gruppe. Die Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands, hat der PHM German TopCo Gruppe in 2019 zum Zwecke der Finanzierung des Kaufpreises für die Anteile an der Infiana Group GmbH sowie der Ablösung der bestehenden Bankenfinanzierung der Infiana Group (alt) ein Gesellschafterdarlehen ausgereicht. Es wird auf die Ausführungen 6.14. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen verwiesen. Mit Datum vom 6. September 2019 haben die Pamplona Capital Partners V, L.P., die PHM Investments Europe Limited, die PHM German AcquiCo GmbH und die PHM US HoldCo, Inc. ein Cost Reimbursement Agreement abgeschlossen. Auf Basis der Vereinbarung hat die Pamplona Capital Partners V, L.P. im Zusammenhang mit dem Erwerb der Infiana Group GmbH verauslagte Beratungskosten an die PHM Investments Europe Limited und die PHM German AcquiCo GmbH (TEUR 6.049,5) weiterbelastet. Die PHM German AcquiCo GmbH weist zum Bilanzstichtag in diesem Zusammenhang kurzfristige, unbesicherte Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.001,1 aus. Die Pamplona Capital Management LLP, London, Großbritannien, (Pamplona Capital Management) sowie die von ihr gemanagten Investmentfonds, die wiederum die Anteile an den Mutterunternehmen der PHM German TopCo GmbH halten, stellen grundsätzlich ebenfalls nahestehende Unternehmen dar. Bis auf die ausgereichten Darlehen (Kapitel 6.14) und die Weiterbelastung von Beratungskosten bestehen keine Geschäftsbeziehungen zwischen der Pamplona Capital Management und den von ihr gemanagten Investmentfonds und der PHM German TopCo Gruppe. Als nahestehende Personen der PHM German TopCo Gruppe kommen grundsätzlich die Mitglieder der Geschäftsführung in Betracht. Geschäftsführung der PHM German TopCo GmbH Die Geschäftsführung der PHM German TopCo GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
* jeweils Datum Eintragung im Handelsregister
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung der PHM German TopCo GmbH stellen sich für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
Für die Geschäftsführung besteht eine Rückstellung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von TEUR 259,6. Für die frühere Mitglieder der Geschäftsführung besteht eine ebensolche Rückstellung in Höhe von TEUR 136,7. 11. Leasingverhältnisse Die PHM German TopCo Gruppe mietet Pkws, Büroräumlichkeiten sowie Geschäftsausstattung (z. B. Drucker). Die Laufzeiten der Leasingvereinbarungen für Pkws beträgt üblicherweise 3 Jahre. Die Laufzeiten der Leasingverträge für die Geschäftsausstattung liegen zwischen 1 und 3 Jahre. Die Restlaufzeit des Mietvertrages für Büroräumlichkeiten belief sich zum Erwerbstichtag auf weniger als 12 Monate. Für den Konzern besteht keine Option geleaste Kraftfahrzeuge, Büroräumlichkeiten sowie Geschäftsausstattung am Ende der Leasinglaufzeit zu erwerben. Entsprechend des Wahlrechts des IFRS 16 erfolgt keine Aktivierung von Nutzungsrechten sowie Passivierung von Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert. Informationen über Leasingverhältnisse, in denen die PHM German TopCo Gruppe Leasingnehmer ist, werden bezüglich der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge nachfolgend dargestellt. Hinsichtlich der Abbildung in der Bilanz wird auf die Angabe 6.4. Sachanlagen verwiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
12. Rechtsstreitigkeiten Die PHM German TopCo GmbH oder ihre Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften oder des Konzerns haben könnten. Für entsprechende finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren werden be der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet bzw. bestehen in angemessenem Umfang Sicherungsdeckungen und wurden im Konzern berücksichtigt. 13. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung weist entsprechend IAS 7 die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit aus. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Kapitalflussrechnung entsprechen den in der Bilanz ausgewiesenen Beträgen, d.h. Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wird ausgehend vom Konzernergebnis der PHM German TopCo Gruppe indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und den Änderungen im Konsolidierungskreis bereinigt. Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 hat die PHM German TopCo Gruppe keine Auszahlungen für Zinsen geleistet. Im Geschäftsjahr hat die PHM German TopCo keine Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen erhalten. Des Weiteren hat die PHM German TopCo Gruppe Auszahlungen für Steuern in Höhe von TEUR 300,0 geleistet. Einzahlungen aus erhaltenen Steuern lagen im Geschäftsjahr nicht vor. Bezüglich der nicht zahlungswirksamen Transaktionen (Akquisition der Infiana Group GmbH und Ablösung der Altverbindlichkeiten aus der bestehenden Konsortialfinanzierung) wird auf die Anhangangabe 3. Unternehmenserwerbe sowie Anhangangabe 6.14. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen verwiesen. Die Cashflows der Finanzschulden stellen sich wie folgt dar:
14. Aufstellung des Anteilsbesitzes der PHM German TopCo Gruppe gemäß § 313 Abs. 2 HGB Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften
* Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
15. Anzahl der Mitarbeiter Die PHM German TopCo Gruppe beschäftigte zum 31. Dezember 2019 675 Mitarbeiter. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl setzt sich wie folgt zusammen:
Im Zeitraum vom 29.Januar 2019 bis zum 9.September2019 hat die PHM German TopCo Group - mit Ausnahme der Geschäftsführung - keine Mitarbeiter gehabt. Daher wird für die Angabe auf den Zeitraum von Akquisition der Infiana Group GmbH bis zum Bilanzstichtag abgestellt. 16. Erleichterung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Folgende deutsche Tochtergesellschaften sind von der unternehmerischen Pflicht befreit, sich gemäß der deutschen Gesetzgebung (§ 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB) prüfen zu lassen und Abschlüsse offenzulegen: - Loparex Germany GmbH & Co. KG - Loparex Grundstücksverwaltungs GmbH - Loparex Manufacturing Verwaltungs GmbH - Loparex Manufacturing GmbH & Co. KG - Loparex Holding Germany GmbH - PHM German HoldCo 1 GmbH 17. Honorar des Abschlussprüfers Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn / Frankfurt am Main, beträgt für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 TEUR 1.667. Dieser Betrag entfällt in Höhe von TEUR 546 auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 1.121 auf Steuerberatungsleistungen. Das Honorar steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb der Infiana Gruppe (alt). 18. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Verkauf Beteiligung an der Infiana USA Holding Inc. und ihrer Tochtergesellschaft Mit Datum vom 26. Februar 2020 hat der PHM German TopCo GmbH Konzern über sein Tochterunternehmen PHM German HoldCo 3 GmbH sämtliche Anteile an der Infiana USA Holding Inc. an die PHM Netherlands Midco B.V., Hoofddorp Niederlande veräußert. Die Infiana USA Holding Inc. hält wiederum sämtliche Anteile an der Infiana USA Inc. Die PHM Netherlands Midco B.V. war per 31. Dezember 2019 als Schwesterunternehmen ein nahestehendes Unternehmen der PHM German TopCo GmbH Gruppe, jedoch nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises der PHM German TopCo GmbH. Der Kaufpreis für die Anteile an der Infiana USA Holding Inc. belief sich auf EUR 92.200.157,00. Der Kaufpreis wurde nicht in Bar geleistet, sondern mit den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen verrechnet. Aufgrund der Bewertung der Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokation (vor Zinseffekten), resultierte aus der Veräußerung kein Ergebnis. Refinanzierung Ein Teil der Verbindlichkeit gegenüber nahestehenden Unternehmen wurde mit dem Anspruch aus dem Verkauf der Infiana USA Holding Inc. verrechnet. Der verbleibende Teil wurde mit Datum vom 25. Februar 2020 durch die Aufnahme eines Bankdarlehens refinanziert. Das Bankdarlehen hat ein Nominalvolumen von EUR 94,4 Mio. und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Das Darlehen ist variabel verzinslich. Über diese Refinanzierung haftet der PHM German TopCo Konzern auch gesamtschuldnerisch für von der PHM Netherlands TopCo aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von EUR 176 Mio. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation der Schwestergesellschaft PHM Netherlands TopCo und ihrer Töchter geht der PHM German TopCo Konzern momentan nicht von einer Inanspruchnahme aus. Factoring Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern eine Factoring Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung wurde im Mai 2020 gekündigt und läuft somit zum 31. Dezember 2021 aus. Der Konzern befindet sich momentan in der Sondierung neuer Factoring-Angebote. Verschmelzung Holding-Gesellschaften Mit Datum vom 22. April 2020 wurden die PHM German AcquiCo GmbH, PHM German HoldCo 3 GmbH und die PHM German HoldCo 2 GmbH auf die PHM German HoldCo 1 GmbH rückwirkend zum 1. September 2019 verschmolzen. Veränderungen in der Geschäftsführung der PHM German TopCo GmbH Mit Datum vom 28. Februar 2020 hat Herr Marten Julius - Meyer zu Starten sein Amt als Geschäftsführer der PHM German TopCo Gruppe niedergelegt. Herr Balint Temesi und Herr Michael Hammer wurden zum 22. Juni 2020 als Geschäftsführer abberufen. Umfirmierung der Infiana Gesellschaften Nach dem Bilanzstichtag erfolgte die Umfirmierung folgender Gesellschaften:
Die Eintragung im Handelsregister erfolgte im März 2020. Liquidation von Holding-Gesellschaften Im Mai 2020 wurden die PHM US HoldCo Inc. sowie die Infiana Netherlands Holding B.V. liquidiert. Restrukturierung Im Rahmen der Integration von Infiana in Loparex wurde zur Realisierung von Synergieeffekten und wegen anstehender Projekte am 29. Mai 2020 ein Interessenausgleich, Sozialplan und diesbezügliche Auswahlrichtlinien mit dem Betriebsrat vereinbart. Die wesentlichen Inhalte der betrieblichen Änderung führen zu einer Personalreduzierung im Bereich der Verwaltung (v.a. Vertrieb, Kundenservice, Planung/Arbeitsvorbereitung) und indirekten Produktionsbereiche (v.a. Logistik, Werkstatt) von rd. 50 FTE (Vollzeit-Arbeitnehmer) im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2021. Dies entspricht ca. 7,8% der am Standort Forchheim beschäftigten Mitarbeitenden (einschl. Aushilfen und Auszubildenden). Die Personalreduzierung wird sozialverträglich vornehmlich durch den Abbau von befristeten Arbeitsverträgen mit daraus resultierenden innerbetrieblichen Versetzungen, Übergang in den Ruhestand und freiwilligen Austritt mit Abfindungszahlung realisiert, so dass nur eine sehr begrenzte Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen erforderlich sein werden. Covid 19 Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit aus (COVID-19 Pandemie). Seit März 2020 sind politische als auch wirtschaftliche Maßnahmen - betreffend der COVID-19 Pandemie - in den für die PHM German TopCo GmbH relevanten Geschäftsgebieten erkenn- und wahrnehmbar. Die Geschäftsleitung der PHM German TopCo GmbH beobachtet die aktuellen Entwicklungen sehr eng und prüft ständig erforderliche Maßnahmen. Unter anderem wird seit Mai 2020 in Teilbereichen das Instrument der Kurzarbeit genutzt, um die Risiken für die PHM German TopCo GmbH Gruppe zu minimieren. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die PHM German TopCo GmbH können noch nicht final bewertet werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befinden sich jedoch die aktuellen Ergebnisse der PHM German TopCo GmbH über Plan. Die Vorausschau der Auftraggeber für das restliche Jahr liegt leicht unter den Erwartungen des Budgets jedoch in Höhe des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Nach Abschluss des Berichtsjahres bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ausgewirkt haben. Die Geschäftsführung plant für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Ausschüttung einer Dividende.
Forchheim, 15. Juli 2020 Simon Medley Troy Randolph Dr. Ingrid Sebald Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PHM German TopCo GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der PHM German TopCo GmbH, Forchheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, sowie der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019, sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der PHM German TopCo GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn/Frankfurt am Main, 15. Juli 2020 Ernst
& Young GmbH
Grote, Wirtschaftsprüfer Karoleev, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernlagebericht für 2019Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Geschäftsmodell 1.1.1. Konzernstruktur 1.1.2. Geschäftstätigkeit 1.1.3. Aufgegebener Geschäftsbereich 1.1.4. Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbsposition 1.1.5. Wesentliche Standorte 1.2 Forschung und Entwicklung 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft 2.1.2. Entwicklung der Kernmärkte der PHM German TopCo Gruppe 2.1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen / wesentliche Ereignisse 2.2. Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns 2.2.1. Ertragslage im Konzern 2.2.2. Finanzlage im Konzern 2.2.3. Vermögenslage im Konzern 2.2.4. Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage im Konzern 2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren 2.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 2.5. Mitarbeiter 3. Risiko- und Chancenbericht 4. Prognosebericht 5. Nachtragsbericht Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Geschäftsmodell 1.1.1. Konzernstruktur Das nachfolgende Schaubild zeigt die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2019.
Die PHM German TopCo GmbH, Forchheim (nachfolgend "PHM German TopCo GmbH"), ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Forchheim. Die PHM German TopCo GmbH hat mit dem Erwerb und Erstkonsolidierung der Loparex Holding Germany GmbH (vormals: Infiana Group GmbH), Forchheim, und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "Infiana Gruppe (alt)") mit Wirkung zum 9. September 2019 (Erwerbszeitpunkt) ihre operative Geschäftstätigkeit aufgenommen. 1.1.2. Geschäftstätigkeit Die PHM German TopCo Gruppe entwickelt, fertigt und veredelt in enger Abstimmung mit ihren Kunden innovative, plastikbasierte Trenn- und Spezialfolien für den Konsumgütermarkt und für die Industrie. Die PHM German TopCo Gruppe ist in den Geschäftsfeldern Consumer (Folienproduktion für Verpackungen und als Komponente für Hygieneartikel), Industrial (Trenn- und Oberflächenfolien für technische Anwendungen) und im Pressure Sensitiv-Markt (silikonbeschichte Trennfolien) zu gleichen Teilen aktiv. 1.1.3. Aufgegebener Geschäftsbereich Mit Datum vom 26. Februar 2020 hat der PHM German TopCo GmbH Konzern über sein Tochterunternehmen PHM German HoldCo 3 GmbH sämtliche Anteile an der Infiana USA Holding Inc. an die PHM Netherlands Midco B.V., Hoofddorp Niederlande veräußert. Die Infiana USA Holding Inc. hält wiederum sämtliche Anteile an der Infiana USA Inc. Die PHM Netherlands Midco B.V. war per 31. Dezember 2019 als Schwesterunternehmen ein nahestehendes Unternehmen der PHM German TopCo GmbH Gruppe, jedoch nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises der PHM German TopCo GmbH. Der Kaufpreis für die Anteile an der Infiana USA Holding Inc. belief sich auf EUR 92.200.157,00. Der im Februar 2020 durchgeführte Verkauf der Infiana USA Holding Inc. inklusive ihres Tochterunternehmens Infiana USA Inc. war bereits im Erwerbszeitpunkt der Infiana Gruppe (alt) von der Unternehmensleitung der PHM German TopCo GmbH geplant Die beiden in den USA ansässigen Unternehmen repräsentieren den Geschäftsbereich USA der Infiana Gruppe (alt). Aufgrund der Veräußerungsabsicht zum Akquisitionszeitpunkt waren die Voraussetzungen des IFRS 5.32 zur Qualifizierung als aufgegebener Geschäftsbereich bereits mit Erstkonsolidierung erfüllt. Der Geschäftsbereich USA der Infiana Gruppe (alt) wurde mit Erwerb als zur Veräußerung gehalten eingestuft, da er einen gesonderten, wesentlichen geografischen Geschäftsbereich darstellt und Tochterunternehmen betrifft, die ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurden. Demzufolge sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Vermögenswerte und Schulden nicht in den jeweiligen GuV-Posten bzw. Bilanzposten enthalten, sondern separat als Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen bzw. als Vermögenswerte und Schulden, die zur Veräußerung gehalten werden, dargestellt. Für die Darstellung des aufgegebenen Geschäftsbereichs hat die PHM German TopCo GmbH Gruppe die sog. Short-Cut Methode (IFRS Implementation Guidance Example 13) angewendet. Demnach wurde die Beteiligung an der Infiana Holding Inc. zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund der kurzen Phase zwischen Erwerb (September 2019) und Veräußerung (Februar 2020) hat sich die Bewertung u.a. auch an dem Veräußerungspreis - unter Berücksichtigung von Zinseffekten - orientiert. Die Schulden des Geschäftsbereichs USA werden (brutto) als mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichen des fortgeführten Geschäftsbereichs gegen den aufgegebenen Geschäftsbereich sind mit den zur Veräußerung gehaltenen Beteiligung verrechnet worden. Das Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs beträgt TEUR 2.614,6 und entspricht der Wertveränderung der Infiana USA Holding Inc. während des Geschäftsjahres 2019, das im Wesentlichen auf Aufzinsungseffekte zurückzuführen ist. Aufgrund der Anwendung des sog. Short-Cut Methode entfallen weitergehende Angaben im Konzernanhang zu Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung. 1.1.4. Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbsposition Die PHM German TopCo Gruppe ist in den Geschäftsfeldern "PersonalCare", "HealthCare", "Building&Construction", "PressureSensitiveMaterials" und "Composites" aktiv. In den fortgeführten Geschäftstätigkeiten ist die PHM German TopCo Gruppe vor allem in der Region EMEA tätig. Die aufgegebenen Geschäftsbereiche betreffen dagegen im Wesentlichen die Region Nordamerika. 1.1.5. Wesentliche Standorte Die fortgeführten Geschäftsbereiche der PHM German TopCo Gruppe produzieren seit 160 Jahren am Standort Forchheim und vertreiben ihre Produkte weltweit. Die Produktion und der Vertrieb der aufgegebenen Geschäftsbereiche erfolgt in Malvern, Pennsylvania, USA. 1.2 Forschung und Entwicklung Wir verstehen Innovation als zentrale und abteilungsübergreifende Aufgabe, die entsprechend organisatorisch wie auch prozessseitig abgebildet sein muss, aber auch innerhalb der gesetzten Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt wird. Wesentlicher Treiber und Impulsgeber für Innovation ist Forschung und Entwicklung. Mit dem Ziel, höchstfunktionale Folien und Oberflächen zur Verfügung zu stellen, arbeitet unser zentrales Forschung- und Entwicklungsteam am Standort Forchheim sowohl an markt- als auch kundenorientierten Produktlösungen. Ausgerichtet auf unsere definierten Kernmärkte und unter kontinuierlicher Analyse der Markttrends kümmert sich das Team parallel aber auch um disruptive Technologieansätze, eingebettet in ein kontinuierliches, zielgerichtetes Innovations-Scouting. Neben sehr intensiver Zusammenarbeit mit Kunden, bestehen auch zahlreiche Kooperationen der Forschung und Entwicklung mit Universitäten, Maschinenherstellern und Lieferanten, sowie Forschungsinstituten wie dem Fraunhofer Institut, mit dem Ziel, frühzeitig Potenziale für neue, nachhaltige Produkte, Verfahren oder auch Geschäftsfelder/-modelle zu erkennen und umzusetzen. Ferner werden bestehende Produkte und Prozesse kundenorientiert, aber auch unter Ressourcen- sowie Kreislauf/Recycling-Gesichtspunkten ständig weiterentwickelt. Im Konzern sind zum 31. Dezember 2019 zehn Mitarbeiter in der Forschung & Entwicklung beschäftigt, einschließlich der Anwendungstechnik-Abteilung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Jahresverlauf 2019 weiter verlangsamt. Während die Quartalswachstumsrate des BIP in den USA seit dem zweiten Quartal stabil bei 0,5 % lag, kam es in anderen fortgeschrittenen Volkwirtschaften zu einem spürbaren Wachstumsrückgang im vierten Quartal. So sank das Wachstum im Euro-Raum leicht, und die Wirtschaftsleistung im Vereinigten Königreich stagnierte. In Japan kam es nicht zuletzt infolge der Erhöhung der Umsatzsteuer zu einem deutlichen Rückgang des BIP. In China lag das ausgewiesene BIP im dritten und vierten Quartal jeweils 6,0 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahresquartals. Der Welthandel war im vierten Quartal nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im dritten Quartal erneut rückläufig. Im Jahresdurchschnitt 2019 lag das globale Handelsvolumen um 0,4 % unter dem Wert des Vorjahres. Zum Jahresende 2019 war das Vertrauen der Wirtschaftsakteure im Durchschnitt der großen Volkswirtschaften wieder etwas angestiegen. Zwar lag es bei den Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe laut Umfragen noch immer auf einem niedrigen Niveau. Der Rückgang kam dort aber zumindest vorerst zu einem Ende. Hieran könnte die Entwicklung im Handelskonflikt zwischen den USA und China einen Anteil gehabt haben. Durch die Einigung auf das vorläufige "Phase One"-Abkommen wurde zunächst ein weiterer Anstieg der Zollsätze vermieden und das Risiko einer erneuten Eskalation erscheint vorerst gemindert. Gleichwohl bleibt der überwiegende Teil der im Verlauf des Konflikts eingeführten zusätzlichen Zölle in Kraft. Zudem bestehen Zweifel etwa an der Realisierbarkeit der vereinbarten Importmengen. Gleichzeitig dürfte das Abkommen gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen, und Drittstaaten könnten durch Umlenkungseffekte belastet werden. Eine Unsicherheit über die weitere Entwicklung der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse sowie der multilateralen Handelsordnung besteht somit fort. Die geringere konjunkturelle Dynamik und verhaltene Inflationserwartungen trugen dazu bei, dass in der zweiten Jahreshälfte 2019 viele Zentralbanken ihre Geldpolitik lockerten. Die vorhergehende kurze Phase steigender Leitzinsen kam damit zu einem vorläufigen Ende. So senkte die Fed ihren Zielkorridor für die Federal Funds Rate von der bis Juli geltenden Spanne von 2,25 % bis 2,50 % in drei Schritten um insgesamt 0,75 Prozentpunkte auf 1,50 % bis 1,75 % Ende Oktober. Im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagenzinssatz im September um 10 Basispunkte auf-0,50 % und nahm ab November ihre Nettokäufe von Anleihen wieder auf. 2.1.2. Entwicklung der Kernmärkte der PHM German TopCo Gruppe Das Portfolio der PHM German TopCo Gruppe richtet sich an eine ausgewogene Mischung von fünf unabhängigen Zielmärkten: Personal Care, Health Care, Building and Construction, Composites und Pressure Sensitive Materials. Der Fokus in diesen Märkten sind jeweils Anwendungen, die sich durch höhere technische Anforderungen oder Veredlungsstufen auszeichnen und damit dem Premiumsegment zuzuordnen sind. Während Personal Care und teilweise auch Health Care vergleichsweise stark konsumentengetrieben sind, sind die anderen Märkte eher industrieller Natur. Jeder der Zielmärkte weist in der Vergangenheit ein stabiles Wachstum auf und auch die langfristigen Prognosen sind positiv. Für 2020 wird die Lage jedoch durch die Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) eingetrübt. Das Basiswachstum der Zielmärkte folgt grundsätzlich der BIP-Entwicklung und wird je nach Segment und Region gestützt durch weitere Treiber wie steigende Einkommen, Nachhaltigkeit, und Substitution alternativer Produktlösungen. Öffentlich zugängliche Studien bzw. Statistiken zur Marktentwicklung liegen aufgrund der Größe der Märkte in denen die PHM German TopCo Gruppe tätig ist nicht vor. 2.1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen / wesentliche Ereignisse Wesentliche Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen oder branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben im Rumpfgeschäftsjahr nicht stattgefunden. 2.2. Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Aufgrund der Entstehung der PHM German TopCo Gruppe in 2019 werden die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nur für das Rumpfgeschäftsjahr dargestellt. 2.2.1. Ertragslage im Konzern Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Aufgrund der Erstkonsolidierung der Infiana Gruppe (alt) per Anfang September 2019, umfasst das Rumpfgeschäftsjahr der PHM German TopCo Gruppe nur einen operativen Zeitraum von vier Monaten von September bis Dezember 2019. Der Umsatz der PHM German TopCo Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 2019 TEUR 46.826,2. Bedeutendste Bereiche in Bezug auf den Umsatz stellen hierbei die Geschäftsfelder "PersonalCare", "Building&Construction" und "PressureSensitiveMaterials" dar.
Die Umsatzkosten belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 40.797,1. Die Kosten des Umsatzes bestehen im Wesentlichen aus Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 23.004,4, Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 10.627,4 sowie sonstige Kosten und Abschreibungen in Höhe von TEUR 7.165,3. In den Materialaufwendungen sind zusätzliche Aufwendungen aus der Bewertung der Vorräte zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokation in Höhe von TEUR 1.137,2 enthalten. Für die Entwicklung neuer innovativer Produkte sowie die Weiterentwicklung bestehender Produkte beziehungsweise kundenspezifischer Anpassungen waren Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 521,7 zu verzeichnen. Diese setzten sich aus Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 302,0 sowie sonstigen Kosten und Abschreibungen in Höhe von TEUR 219,7 zusammen. Die in 2019 ausgewiesenen Kosten des Vertriebs betragen TEUR 4.729,7 und beinhalten Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 1.953,5, Frachtkosten in Höhe von TEUR 1.577,8, Abschreibungen in Höhe von TEUR 330,2, Provisionen und Lizenzgebühren in Höhe von TEUR 311,9, Reisekosten in Höhe von TEUR 150,2, Lagerkosten in Höhe von TEUR 306,8 sowie übrige sonstige Vertriebskosten in Höhe von TEUR 99,3. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 10.463,3. Im Wesentlichen fallen hierunter Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 1.800,7, IT-Kosten in Höhe von TEUR 533,5, Abschreibungen in Höhe von TEUR 240,7, Beratungskosten in Höhe von TEUR 7.164,7 sowie sonstige Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 723,7. Die Beratungskosten betreffen vor allem Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Infiana Gruppe (alt) in Höhe von TEUR 6.282,2. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 425,5 und setzten sich aus Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 72,6 sowie übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 352,9 zusammen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 271,5 beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 225,5 sowie übrige sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 46,0. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres enthaltenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von TEUR 4.052,4 verteilt sich in Höhe von TEUR 3.479,9 auf Umsatzkosten, in Höhe von TEUR 1,6 auf Kosten der Forschung und Entwicklung, in Höhe von TEUR 330,2 auf Kosten des Vertriebs sowie in Höhe von TEUR 240,7 auf Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Abschreibungen innerhalb der Umsatzkosten betreffen mit TEUR 1.143,3 die planmäßige Abschreibung der erworbenen Technologien aus der Kaufpreisallokation. Die Abschreibungen innerhalb der Vertriebskosten betreffen mit TEUR 308,3 die planmäßige Abschreibung der Kundenbeziehungen aus der Kaufpreisallokation. Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 14.683,6 verteilen sich in Höhe von TEUR 10.627,4 auf Umsatzkosten, in Höhe von TEUR 302,0 auf Kosten der Forschung und Entwicklung, in Höhe von TEUR 1.953,5 auf Kosten des Vertriebs sowie in Höhe von TEUR 1.800,7 auf Kosten der allgemeinen Verwaltung. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschafteten die fortgeführten Geschäftsbereiche der PHM German TopCo Gruppe ein Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) in Höhe von TEUR -9.531,6. In dem negativem EBIT sind enthalten: Transaktionskosten (TEUR 6.282,2), Aufwendungen aus Abfindungen (TEUR 748,9), zusätzliche Aufwendungen aus der Bewertung der Vorräte zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokation (TEUR 1.137,2) sowie zusätzliche Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten Technologien und des Kundenstamms (TEUR 1.451,2). Das EBIT vor Sondereffekten beträgt TEUR 87,9. Das im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erwirtschaftete EBITDA vor Sondereffekten (bereinigtes EBITDA) der PHM German TopCo Gruppe beträgt TEUR 2.689,1. Bei den Sondereffekten handelt es sich um die oben genannten Transaktionskosten (TEUR 6.282,2), Aufwendungen aus Abfindungen (TEUR 748,9), zusätzliche Aufwendungen aus der Bewertung der Vorräte zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokation (TEUR 1.137,2). Nach Sondereffekten belief sich das EBITDA auf TEUR -5.479,2. Die im Finanzergebnis enthaltenen Finanzerträge in Höhe von TEUR 534,2 enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung. Die im Finanzergebnis enthaltenen Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 3.624,1 bestehen im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEUR 3.386,5, Zinsaufwendungen aus Pensionen in Höhe von TEUR 145,6 sowie sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 92,0. Der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betrifft vor allem das Darlehen der PHM German HoldCo 3 GmbH gegenüber der Gesellschafterin der PHM German TopCo GmbH, der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands. Der Ertrag aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 1.331,1 setzt sich aus laufenden Aufwendungen aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR -131,6 sowie aus Erträgen aus latenter Steuern in Höhe von TEUR 1.462,7 zusammen. Die latenten Steuern für das Geschäftsjahr 2019 beinhalten vor allem Erträge aus der Auflösung von passiven latenten Steuern im Rahmen der Fortschreibung der Kaufpreisallokation. Im Geschäftsjahr 2019 ergibt sich somit ein Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von TEUR -11.290,4. Das Ergebnis ist durch die Fortschreibung der Kaufpreisallokation als auch Folgekosten im Zusammenhang mit dem Erwerb beeinflusst. Die Wechselkursveränderungen des USD gegenüber den EUR hatten im Geschäftsjahr 2019 Auswirkungen auf die Ertragslage der PHM German TopCo Gruppe. Kursänderungen des USD beeinflussen grundsätzlich die Ertragslage durch die Umrechnung von USD-Darlehen zwischen den Gesellschaften in EUR. Des Weiteren ist die Ertragslage der PHM German TopCo Gruppe von den Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten beeinflusst Grundsätzlich wird das Ertragsrisiko durch Preisschwankungen auf der Rohstoffseite durch Preisweitergabeklauseln auf der Kundenseite minimiert. Diese Preisweitergabe erfolgt allerdings zeitverzögert, sodass in Zeiten sich schnell erheblich ändernder Rohstoffpreise ein Ergebniseffekt wirksam wird. Auf der Rohstoffseite sind starke Preisschwankungen in Europa ausgeblieben, sodass sich keine signifikanten Einflüsse aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Preisweitergabe in beiden Regionen bemerkbar gemacht haben. 2.2.2. Finanzlage im Konzern Eigenkapital Die PHM German TopCo GmbH wurde unter der Firmierung Platin 1773. GmbH, Frankfurt am Main, mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Januar 2019 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister Frankfurt am Main erfolgte am 22. März 2019. Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25 und wurde in voller Höhe in bar eingezahlt. Im Geschäftsjahr beträgt die Eigenkapitalquote 3,0 %. Unter Zurechnung des Gesellschafterdarlehens ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 68,7 %. Das Eigenkapital beträgt TEUR 9.253,0 im Berichtsjahr. Langfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten inklusive Rückstellungen im Wesentlichen für Pensionsverpflichtungen und latente Steuerschulden belaufen sich im Geschäftsjahr insgesamt auf TEUR 239.236,4 für die PHM German TopCo Gruppe. Im Wesentlichen beinhalten die langfristigen Verbindlichkeiten ein Darlehen der PHM German HoldCo 3 GmbH gegenüber der Gesellschafterin der PHM German TopCo GmbH, der Pamplona Capital Partners V, L.P., Cayman Islands, in Höhe von TEUR 202.164,3, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von TEUR 21.498,0, passive latente Steuern in Höhe von TEUR 12.469,8 sowie langfristige finanzielle Verbindlichkeiten von TEUR 130,3. Gesellschafterdarlehen Mit Datum vom 8. Oktober 2019 haben die Pamplona Capital Partners V, L.P. und die PHM German HoldCo 3 GmbH einen Darlehensvertrag in Höhe von EUR 199.163.526,59 abgeschlossen. Die Pamplona Capital Partners V, L.P. hält sämtliche Anteile an der PHM Investments Europe Limited, die wiederum sämtliche Anteile an der PHM German TopCo GmbH hält. Die PHM German HoldCo 3 GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der PHM German TopCo GmbH. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte bereits auf Basis einer mündlichen Absprache zwischen der Pamplona Capital Partners V, L.P. und der PHM German HoldCo 3 GmbH am 9. September 2019. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte nicht an die PHM German HoldCo 3 GmbH sondern im abgekürzten Zahlungsweg an die Verkäufer der Infiana Group GmbH sowie die Gläubiger der Bankenfinanzierung der Infiana Gruppe (alt). Die Darlehensaufnahme diente der Finanzierung des Kaufpreises des Erwerbs der Anteile an der Infiana Group GmbH sowie der vorzeitigen Ablösung der externen Bankenfinanzierung der Infiana Gruppe (alt) im Zuge des Erwerbs. Das unbesicherte Darlehen ist endfällig am 30. September 2022 zurückzuzahlen. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 4,8 % p.a. Die Zinsen sind grundsätzlich jährlich am 9. September zahlbar. Die PHM German HoldCo 3 GmbH hat jedoch die Möglichkeit, den jeweiligen Zinszahlungsbetrag nicht zu zahlen und stattdessen als Erhöhung des Darlehensbetrags zu kapitalisieren. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sonstige langfristige Rückstellungen Die sonstigen langfristigen Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 2.974,0. Im Wesentlichen sind hier Jubiläumsrückstellungen (TEUR 1.429,0) sowie Rückstellungen aus Demografiefonds TEUR 1.452,0 enthalten. Latente Steuerschulden Die latenten Steuerschulden in Höhe von TEUR 12.469,8 resultieren im Wesentlichen aus der Kaufpreisallokation. Kurzfristige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum 31. Dezember 2019 TEUR 11.389,7, die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten TEUR 17.343,5 und bestehen im Wesentlichen aus bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie sonstige abzugrenzende Positionen. Die nicht-finanziellen Verbindlichkeiten betrugen zum Stichtag TEUR 1.868,8 und enthalten im Wesentlichen Urlaubsrückstellungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Infiana Gruppe (alt) hat die PHM German AcquiCo GmbH eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe bis zu maximal TEUR 10.000,0 in Abhängigkeit der Erteilung eines positiven Bescheids auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die Verkäuferin zu leisten. Auf Basis des vorläufigen Bescheids der BAFA, geht die Geschäftsführung von einer Zahlung in Höhe von TEUR 9.000,0 aus., die unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert ist. Die Geschäftsleitung geht von einer Zahlung im Geschäftsjahr 2020 aus. Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 1.141,3 und beinhalten im Wesentlichen Garantierückstellungen. Die Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 27.373,3 betreffen die Beteiligung an der Infiana USA Holding Inc. und ihrem Tochterunternehmen. Es wird verwiesen auf Angabe 1.1.3. Aufgegebener Geschäftsbereich. Cashflow Der Geschäftsverlauf spiegelt sich im konsolidierten Cashflow wie folgt wider:
Der Nettocashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 2.389,4 resultiert aus der operativen Geschäftstätigkeit im Zeitraum von Erstkonsolidierung der Infiana Gruppe (alt) bis zum Bilanzstichtag. Transaktionskosten wurden im Wesentlichen durch die Gesellschafterin der PHM German TopCo GmbH gezahlt und im Rahmen des Gesellschafterdarlehens berücksichtigt. Der positive Nettocashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 4.231,3 resultiert vor allem aus der Übernahme der liquiden Mittel aus der Erstkonsolidierung der Infiana Gruppe (alt). Der Kaufpreis für den Erwerb der Loparex Holding Germany GmbH (vormals: Infiana Group GmbH) in Höhe von TEUR 100.374,8 wurde von der Gesellschafterin der PHM German TopCo GmbH direkt an die Verkäuferin gezahlt. Die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten aus der bestehenden Konsortialfinanzierung der Infiana Gruppe (alt) in Höhe von TEUR 106.550,5 erfolgte ebenfalls direkt durch die Gesellschafterin der PHM German TopCo GmbH. Insofern sind beide Transaktionen als zahlungsunwirksame Transaktionen nicht in der Konzernkapitalflussrechnung der PHM German TopCo GmbH enthalten. Es wird auf Anhangangabe 3. Unternehmenserwerb des Konzernanhangs verwiesen. Aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen resultierte ein negativer Cash Flow von TEUR -1.556,8. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 21,8 umfasst vor allem die Einzahlung der Stammkapitalien der Holding Gesellschaften. 2.2.3. Vermögenslage im Konzern Im Zuge der Akquisition und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Kaufpreisallokation ist ein Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert worden, der im Wesentlichen auf die technischen und analytischen Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie die Expansionschancen der PHM German TopCo Gruppe zurückzuführen ist. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Geschäfts- oder Firmenwert TEUR 57.383,3. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 36.463,3. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte gliedern sich hauptsächlich in erworbene Technologien (TEUR 26.663,8) sowie Kundenbeziehungen (TEUR 9.691,7). Die Sachanlagen belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 65.877,0. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr TEUR 2.576,1. Die Sachanlagen bestanden im Wesentlichen aus Grundstücken (TEUR 8.585,0), Gebäuden und Bauten (TEUR 13.261,6), Maschinen und technische Anlagen (TEUR 38.062,8) sowie Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen, Nutzungsrechte und sonstige Sachanlagen (TEUR 5.967,7). Wesentliche kurzfristige Vermögenswerte bestanden zum 31. Dezember 2019 in Vorräten TEUR 26.234,1, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 4.564,5 sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten TEUR 6.642,5. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 101.644,5 betreffen die Beteiligung an der Infiana USA Holding Inc. und ihrem Tochterunternehmen. Es wird verwiesen auf Angabe 1.1.3. Aufgegebener Geschäftsbereich. 2.2.4. Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage im Konzern Der Umsatz im Geschäftsverlauf 2019 war insbesondere geprägt durch eine ungewöhnlich zurückhaltende Nachfrage im letzten Quartal, die sich branchenübergreifend in den Zielmärkten bemerkbar machte. Die Entwicklung des Gesamtumsatzes der Gruppe blieb dadurch insgesamt hinter den ursprünglichen Erwartungen der Infiana Gruppe (alt) zurück. Die Rohstoffpreise waren im Berichtszeitraum weitestgehend stabil, sodass keine signifikanten Einflüsse aufgrund der Verzögerung der Preisweitergabe zu verzeichnen waren. Die Gruppe hat durch umsichtiges Kostenmanagement und umfassende Effizienzsteigerungsprogramme Kostenpositionen weiter erheblich verbessern können. Insgesamt zeigt sich die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf der PHM German TopCo Gruppe im Rumpfgeschäftsjahr zufrieden. 2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der PHM German TopCo Gruppe stellen die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis vor Steuern, Abschreibung, Finanzergebnis und Sondereffekten (bereinigtes EBITDA) aus fortgeführter Geschäftstätigkeit dar. Die Umsatzerlöse betrugen für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 TEUR 46.826,2. Im Berichtsjahr wurde ein bereinigtes EBITDA in Höhe von TEUR 2.689,1 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung von EBITDA wirksamen Sondereffekten aus einmaligen Aufwendungen, hat sich ein unbereinigtes EBITDA von TEUR -5.479,2 ergeben. 2.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den dargestellten finanziellen Leistungsindikatoren sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie der verantwortungsvolle Umgang mit Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Qualität in unserer Unternehmenspolitik sowie entsprechenden Prozessen fest verankert. Ziel ist es, einen möglichst hohen Standard zu schaffen. Dies wird u.a. auch durch die verschiedenen ISO-Zertifizierungen erreicht. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter steht weit im Vordergrund. Alle Mitarbeiter sollen diesen leben, aber auch sämtliche rechtlich normierten Anforderungen einhalten. Regelmäßige Schulungen, Unterweisungen, Sicherheitsgespräche und Informationsveranstaltungen tragen zur kontinuierlichen Information bei. 2.5. Mitarbeiter Die PHM German TopCo Gruppe beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2019 insgesamt 675 Mitarbeiter (FTE). 3. Risiko- und Chancenbericht Durch die globale Ausrichtung und die Verschuldung unmittelbar nach der Kaufpreisfinanzierung durch den Investor sieht sich die PHM German TopCo Gruppe diversen Risiken ausgesetzt. Monitoring und Management dieser Risiken ist Aufgabe des Risikomanagements, dessen Ziel die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts sowie die langfristige Sicherung des Fortbestands des Unternehmens ist. Das Risikomanagement der PHM German TopCo Gruppe ist eingebunden in das monatliche interne Management-Reporting, das sowohl Überwachung mit Frühwarnung als auch das Monitoring der Gegensteuerungsmaßnahmen ermöglicht. Naturgemäß unterliegt die PHM German TopCo Gruppe potenziellen Umsatz- und Ertragsrisiken aus Absatzschwankungen. Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß lassen sich nur eingeschränkt im Vorfeld ermitteln, die breite regionale Aufstellung und die Präsenz in unterschiedlichen Märkten minimiert das Risiko grundsätzlich, sinkenden Absätzen wird mit Gegensteuerungsmaßnahmen auf der Kostenseite begegnet. Kunststoffgranulat-Preisentwicklung und Versorgungssicherheit Die PHM German TopCo Gruppe benötigt zur Herstellung ihrer Endprodukte größere Mengen an Rohstoffen, insbesondere Kunststoffgranulate wie Polyethylen und Polypropylen. Preisschwankungen an den Rohstoffmärkten kreieren grundsätzlich Risiken für die Ertragslage der PHM German TopCo Gruppe. Diesem Risiko wird mit Materialpreisklauseln auf Kundenseite begegnet. In Phasen stark steigender oder stark fallender Rohstoffpreise verbleibt auf der PHM German TopCo Gruppe das Risiko einer Ergebnisbelastung, allerdings auch die Chance eines Ertrages. Kontrahentenrisiko Das Risiko eines finanziellen Verlustes für die PHM German TopCo Gruppe aufgrund des Ausfalls eines Kunden bzw. Geschäftspartners wird als Kontrahentenrisiko bezeichnet. Von diesem Risiko sind im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betroffen. Das Kontrahentenrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die laufende Überwachung des Finanzstatus, der Kreditwürdigkeit sowie der Zahlungshistorie der jeweiligen Kunden kontrolliert. Weitere Maßnahmen der Steuerung des Ausfallrisikos sind ein effizientes Mahnverfahren und der Einsatz von Warenkreditversicherungen. Alle relevanten Regelungen sind in einer Richtlinie der PHM German TopCo Gruppe festgehalten. Zudem hat die PHM German TopCo Gruppe eine Factoring-Vereinbarung abgeschlossen, in welcher die PHM German TopCo Gruppe bestimmte bestehende und zukünftig entstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Für die verkauften Forderungen trägt der Käufer das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Forderungsschuldners. Das maximale Ausfallrisiko am Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung von Sicherheiten entspricht dem jeweiligen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über marktübliche Eigentumsvorbehalte gesichert. Zudem wurde für alle versicherbaren Kunden der Loparex Germany GmbH & Co KG (vormals Infiana Germany GmbH & Co. KG) mit durchschnittlichen offenen Posten über TEUR 150 eine Hermesversicherung abgeschlossen. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder wertberichtigt noch überfällig sind, sind der Geschäftsführung der PHM German TopCo Gruppe keinerlei Anzeichen bekannt, dass die Debitoren ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. In Bezug auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie Vertragsvermögenswerte ergeben sich keine Anzeichen, dass die Gegenpartei ihre zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Liquiditätsrisiko Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos stellt die Geschäftsführung sicher, dass stets ausreichend Liquidität zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung steht, ohne dabei untragbare Verluste einzugehen oder die Reputation der PHM German TopCo Gruppe zu gefährden. Das Monitoring und die Steuerung des Liquiditätsrisikos werden anhand einer rollierenden Liquiditätsplanung durchgeführt. Sowohl der Liquiditätsstatus als auch der Liquiditätsplan werden regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet. Zinsrisiken Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine variabel verzinslichen finanziellen Schulden. Für die festverzinslichen Finanzinstrumente bestehen keine erfolgswirksamen Zinsänderungsrisiken. Währung Die PHM German TopCo Gruppe ist Währungsrisiken im Zusammenhang mit Verkäufen, Käufen, Ausleihungen sowie Darlehen, die auf eine andere als die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens der PHM German TopCo Gruppe lauten, ausgesetzt. Die internationale Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten führt zu Liefer- und Zahlungsströmen in unterschiedlichsten Währungen. Daraus leitet sich ein Währungsrisiko ab, denn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, verlieren an Wert. Parallel dazu verteuern sich Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs. Finanzielle Fremdwährungsrisiken können weiterhin aus Krediten zwischen Unternehmen der PHM German TopCo Gruppe resultieren, die auf eine andere als die funktionale Währung einer der beiden Parteien lauten. Sonstige Risiken Aus Management Sicht bewegen sich sonstige Risiken aus Wettbewerb, Personal und Innovation im für Branche und Wirtschaft üblichen Rahmen, so dass keine besonderen weitergehenden Maßnahmen abgeleitet werden. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Aus heutiger Sicht sind insgesamt gesehen keine bestandsgefährdenden Risiken oder Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns erkennbar. Chancen Den aufgeführten Risiken stehen ebenso Chancen für die PHM German TopCo Gruppe gegenüber, die sich positiv auf den Geschäftsverlauf auswirken können. Insbesondere die schon erwähnte globale Ausrichtung der Gruppe lässt einen stärkeren Nachfrage- und Profitabilitätszuwachs erhoffen als bei Wettbewerbern, die regional weniger breit aufgestellt sind. Den Währungs- und Rohstoffpreis-Risiken stehen für die PHM German TopCo Gruppe mit analoger Logik entsprechende Chancen gegenüber. Sowohl die Finanzierung der PHM German TopCo Gruppe als auch die Strategie des Investors lassen organisches Wachstum mit Investitionen in Maschinen und Technologien der einzelnen Standorte sowie anorganisches Wachstum zu. Als Teil der global aufgestellten Loparex Gruppe können sich aus der zukünftigen engen Zusammenarbeit Chancen zum Beispiel von Synergiepotential ergeben. 4. Prognosebericht Die globale Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) hat die Weltwirtschaft in eine tiefe Rezession gestürzt. Die globale Wirtschaftsleistung ist in der ersten Jahreshälfte 2020 massiv eingebrochen. In Deutschland wird die Corona-Pandemie voraussichtlich den stärksten Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik verursachen. Die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Diese treffen gleichzeitig die Angebots- und Nachfrageseite der Volkswirtschaft. Für die Entwicklung der Weltwirtschaft sind der weitere Verlauf der Pandemie sowie effiziente Eindämmungsmaßnahmen, wirksame Behandlungsmethoden und Impfstoffe von erheblicher Bedeutung. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen wird der Beginn einer langsamen Erholung der Weltwirtschaft im zweiten Halbjahr 2020 erwartet. Während die chinesische Volkswirtschaft für das Gesamtjahr 2020 noch eine positive Wachstumsrate von 0,3 % erreichen dürfte, ist für die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften im Jahr 2020 mit BIP-Rückgängen von historischem Ausmaß zu rechnen. Es wird mit einem Rückgang des BIP in den USA um 6,1 % und in Japan um 4,4 % gerechnet. In den großen europäischen Volkswirtschaften dürfte der Einbruch noch stärker ausfallen. Von den großen Volkswirtschaften im Euro-Raum waren Frankreich, Italien und Spanien besonders stark von der Pandemie betroffen. Die im Mai begonnenen schrittweisen Lockerungen und die Wiedereröffnung der innereuropäischen Grenzen im Juni dürften mit einer Zunahme der Wirtschaftsaktivität einhergehen. Dennoch wird für Frankreich ein Rückgang des BIP um 11,0 %, für Italien ein Rückgang um 11,8 % und für Spanien ein Rückgang um 11,5 % erwartet. Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist in Deutschland seit Mitte März stark gefallen, zugleich steigt die Anzahl der Genesenen. Die ab Mitte März von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus hatten weitreichende Konsequenzen für die wirtschaftliche Aktivität. Viele Wirtschaftsbereiche mussten ihre Tätigkeit ganz einstellen oder konnten diese nur eingeschränkt fortführen. Für das Jahr 2020 wird in Deutschland mit einem Rückgang des BIP um 6,5 % gerechnet. Um finanzielle Flexibilität und damit Stabilität zu gewährleisten wurden bei der PHM German TopCo Gruppe die bestehenden Kostenmanagementprogramme forciert. Geplante Investitionen wurden, wo möglich und strategisch sinnvoll, verschoben und Lagerbestände reduziert. Die Gruppe wird in und nach der Corona-Krise weiter jegliche Chancen nutzen, um Marktanteile auszubauen. Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2020 einen Umsatz der fortgeführten Geschäftstätigkeiten in einer Bandbreite zwischen EUR 140,0 Mio. und EUR 150,0 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA zwischen EUR 10 Mio. und EUR 15 Mio. Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen Der vorliegende Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen und Prognosen der Geschäftsführung der PHM German TopCo Gruppe sowie den ihr derzeit verfügbaren Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind verschiedenen Risiken und Unwägbarkeiten unterworfen und beruhen auf Erwartungen, Annahmen und Prognosen, die sich künftig möglicherweise als nicht zutreffend erweisen könnten. Die PHM German TopCo Gruppe garantiert nicht, dass sich die zukunftsgerichteten Aussagen als richtig erweisen, übernimmt keine Verpflichtung und hat auch nicht die Absicht, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen anzupassen bzw. zu aktualisieren. 5. Nachtragsbericht Verkauf Beteiligung an der Infiana USA Holding Inc. und ihrer Tochtergesellschaft Mit Datum vom 26. Februar 2020 hat der PHM German TopCo GmbH Konzern über sein Tochterunternehmen PHM German HoldCo 3 GmbH sämtliche Anteile an der Infiana USA Holding Inc. an die PHM Netherlands Midco B.V., Hoofddorp Niederlande veräußert. Die Infiana USA Holding Inc. hält wiederum sämtliche Anteile an der Infiana USA Inc. Die PHM Netherlands Midco B.V. war per 31. Dezember 2019 als Schwesterunternehmen ein nahestehendes Unternehmen der PHM German TopCo GmbH Gruppe, jedoch nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises der PHM German TopCo GmbH. Der Kaufpreis für die Anteile an der Infiana USA Holding Inc. belief sich auf EUR 92.200.157,00. Der Kaufpreis wurde nicht in Bar geleistet, sondern mit den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen verrechnet. Aufgrund der Bewertung der Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokation (vor Zinseffekten), resultierte aus der Veräußerung kein Ergebnis. Refinanzierung Ein Teil der Verbindlichkeit gegenüber nahestehenden Unternehmen wurde mit dem Anspruch aus dem Verkauf der Infiana USA Holding Inc. verrechnet. Der verbleibende Teil wurde mit Datum vom 25. Februar 2020 durch die Aufnahme eines Bankdarlehens refinanziert. Das Bankdarlehen hat ein Nominalvolumen von EUR 94,4 Mio. und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Das Darlehen ist variabel verzinslich. Über diese Refinanzierung haftet der PHM German TopCo Konzern auch gesamtschuldnerisch für von der PHM Netherlands TopCo aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von EUR 176 Mio. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation der Schwestergesellschaft PHM Netherlands TopCo und ihrer Töchter geht der PHM German TopCo Konzern momentan nicht von einer Inanspruchnahme aus. Factoring Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern eine Factoring Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung wurde im Mai 2020 gekündigt und läuft somit zum 31. Dezember 2021 aus. Der Konzern befindet sich momentan in der Sondierung neuer Factoring-Angebote. Verschmelzung Holding-Gesellschaften Mit Datum vom 22. April 2020 wurden die PHM German AcquiCo GmbH, PHM German HoldCo 3 GmbH und die PHM German HoldCo 2 GmbH auf die PHM German HoldCo 1 GmbH rückwirkend zum 1. September 2019 verschmolzen. Veränderungen in der Geschäftsführung der PHM German TopCo GmbH Mit Datum vom 28. Februar 2020 hat Herr Marten Julius - Meyer zu Starten sein Amt als Geschäftsführer der PHM German TopCo Gruppe niedergelegt. Herr Balint Temesi und Herr Michael Hammer wurden zum 22. Juni 2020 als Geschäftsführer abberufen. Umfirmierung der Infiana Gesellschaften Nach dem Bilanzstichtag erfolgte die Umfirmierung folgender Gesellschaften:
Die Eintragung im Handelsregister erfolgte im März 2020. Liquidation von Holding-Gesellschaften Im Mai 2020 wurden die PHM US HoldCo Inc. sowie die Infiana Netherlands Holding B.V. liquidiert. Restrukturierung Im Rahmen der Integration von Infiana in Loparex wurde zur Realisierung von Synergieeffekten und wegen anstehender Projekte am 29. Mai 2020 ein Interessenausgleich, Sozialplan und diesbezügliche Auswahlrichtlinien mit dem Betriebsrat vereinbart. Die wesentlichen Inhalte der betrieblichen Änderung führen zu einer Personalreduzierung im Bereich der Verwaltung (v.a. Vertrieb, Kundenservice, Planung/Arbeitsvorbereitung) und indirekten Produktionsbereiche (v.a. Logistik, Werkstatt) von rd. 50 FTE (Vollzeit-Arbeitnehmer) im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2021. Dies entspricht ca. 7,8% der am Standort Forchheim beschäftigten Mitarbeitenden (einschl. Aushilfen und Auszubildenden). Die Personalreduzierung wird sozialverträglich vornehmlich durch den Abbau von befristeten Arbeitsverträgen mit daraus resultierenden innerbetrieblichen Versetzungen, Übergang in den Ruhestand und freiwilligen Austritt mit Abfindungszahlung realisiert, so dass nur eine sehr begrenzte Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen erforderlich sein werden. Covid-19 Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit aus (COVID-19 Pandemie). Seit März 2020 sind politische als auch wirtschaftliche Maßnahmen - betreffend der COVID-19 Pandemie - in den für die PHM German TopCo GmbH relevanten Geschäftsgebieten erkenn- und wahrnehmbar. Die Geschäftsleitung der PHM German TopCo GmbH beobachtet die aktuellen Entwicklungen sehr eng und prüft ständig erforderliche Maßnahmen. Unter anderem wird seit Mai 2020 in Teilbereichen das Instrument der Kurzarbeit genutzt, um die Risiken für die PHM German TopCo GmbH Gruppe zu minimieren. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die PHM German TopCo GmbH können noch nicht final bewertet werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befinden sich jedoch die aktuellen Ergebnisse der PHM German TopCo GmbH über Plan. Die Vorausschau der Auftraggeber für das restliche Jahr liegt leicht unter den Erwartungen des Budgets jedoch in Höhe des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Nach Abschluss des Berichtsjahres bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ausgewirkt haben.
Forchheim, den 15. Juli 2020 Die Geschäftsführung Simon Medley Troy Randolph Dr. Ingrid Sebald Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzern-Kapitalflussrechnungfür das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. Januar bis zum 31. Dezember 2019
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
8 nahegelegene Organisationen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen