LHB Technology GmbHLiquidiert

22399 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 140053
Eingetragen
4.2.2016
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Import, Export, Handel, Entwicklung und Design von umweltfreundlichen Produkten und Zubehör, wie z.B. LED, Smart Home Produkten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
XinQi Liu
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

15.000 €
33.33%
XinQi Liu
15.000 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LHB Technology GmbH i.L.

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017

Bilanz

Aktiva

31.3.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 30.672,88 37.289,65
I. Vorräte 2.500,00 7.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.501,79 5.306,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.671,09 24.983,65
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 549,60
Summe Aktiva 30.672,88 37.839,25

Passiva

31.3.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 26.352,88 30.943,39
I. gezeichnetes Kapital 45.000,00 45.000,00
II. Verlustvortrag 14.056,61 0,00
III. Jahresfehlbetrag 4.590,51 14.056,61
B. Rückstellungen 4.320,00 3.400,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 3.495,86
Summe Passiva 30.672,88 37.839,25

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 21,50 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 45.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erfüllung von Aufbewahrungspflichten sowie Kosten der Erstellung der Finanzbuchhaltung und des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.


Sonstige Angaben


Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Huang-Bolz, Hong Geschäftsführer/Kauffrau


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hamburg, den 23.08.2017

...........................................

Hong Huang-Bolz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2017.

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