Verush
concept GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
18.650,91 |
12.145,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.400,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.250,91 |
12.145,11 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.650,91 |
12.148,42 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.160,82 |
6.835,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.664,58 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.325,40 |
-5.664,58 |
| B.
Rückstellungen |
1.015,00 |
755,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.475,09 |
4.558,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.475,09 |
4.558,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.650,91 |
12.148,42 |
Anhang
I. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288, Satz
2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
II.1 Allgemeine Angaben
II.1.1 Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von Euro
5.664,58 soll mit dem Jahresüberschuss aus dem Jahr
2015 in Höhe von Euro 2.325,40 verrechnet werden. Der
verbleibende Bilanzverlust in Höhe von Euro 3.339,18
soll auf das Jahr 2016 vorgetragen werden.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going- concern- Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
II.2 Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachlagen waren nicht vorhanden.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert angesetzt und nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die
Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber
Gesellschaftern, die vor dem Abschlussstichtag entstanden
sind, aber erst im neuen Geschäftsjahr fällig
werden. Sie wurden mit dem Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen Euro 8.475,09 (Vorjahr Euro 4.558,00).
III. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Oxana Schatz
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Außer der
Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
III.1 Feststellung des Jahresabschlusses und
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafter haben am 13.02.2017 eine
Gesellschafterversammlung abgehalten und Folgendes
beschlossen:
1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2015
wird einstimmig genehmigt und damit festgestellt;
2. Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von
Euro 5.664,58 wird mit dem Jahresüberschuss aus dem
Jahr 2015 in Höhe von Euro 2.325,40 verrechnet. Der
verbleibende Bilanzverlust in Höhe von Euro 3.339,18
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Berlin, den 13.02.2017
gez. Oxana Schatz
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2017 festgestellt.
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