Carl Köhler GmbHLiquidiert
22391 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Hans Joachim Köhler seit 3.1.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Carl Köhler GmbHHamburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2013Bilanz zum 31. Dezember 2013Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
2. Bilanzerläuterungen2.1. Entwicklungs des Anlagevermögens
2.2. Sonstige Vermögensgegenstände
2.3. Sonstige Rückstellungen Zusammensetzung
2.4. Sonstige Verbindlichkeiten Zusammensetzung:
3. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungFür die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. 3.1. Sonstige betriebliche Erträge Zusammensetzung:
3.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Zusammensetzung:
4. Sonstige AngabenAlleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft ist seit dem 1.4.2002 Frau Freyja Dyck, Elmshorn
Hamburg, den 12.5.2014 Carl Köhler GmbH Die Geschäftsleitung Freyja Dyck Anhang zum Jahresabschluss 20131. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie für alle Kaufleute gültigen Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff HBG sind berücksichtigt. Soweit besondere oder ergänzende Bewertungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung finden, sind diese beachtet. Gegenüber dem Vorjahr gab es keine Veränderungen in der Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßig lineare Abschreibungen bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Von der Vereinfachungsregel des R 40 EStR 2001 für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde Gebrauch gemacht. Finanzanlagen und Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie sind notwendig und ausreichend bemessen. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem steuerlichen Teilwert unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6 % bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. |
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