GEWA Wassertechnik GmbHLiquidiert

91220 Schnaittach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 26372
Eingetragen
8.4.2010
Branche
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungWassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Wasser und Rohr-Innensanierung und Wasseraufbereitung sowie der Handel mit Geräten und Materialien zur Wasseraufbereitung.

Historie

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Management

NameRolle
Roland Gebhard
seit 8.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEWA Wassertechnik GmbH, zu Hd. Herrn Gebhard

Lauf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 14.191,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 255,00
II. Sachanlagen 13.936,00
B. Umlaufvermögen 6.265,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.924,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 340,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.456,25

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 10.258,06
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 14.741,94
B. Rückstellungen 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 8.998,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.456,25

Anhang


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der notwendigen Höhe ausgewiesen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G+V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

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