DRiVE Päd.GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Wehlan seit 17.12.2018 | Prokura |
Robert Boehme seit 22.3.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.32% | |
| 25.32% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PTScientists GmbH (vormals: Part Time Scientists GmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangA. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 1. Allgemeine Angaben Die Part Time Scientists GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, Berlin HRB 125634) ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 264 i.V.m. § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB), da sie auf zwei aufeinander folgende Wirtschaftsjahre mindestens zwei von drei Größenkriterien nach § 267 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften unterschreitet. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 23.07.2015 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbst geschaffenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. b) Vorräte Die Vorräte betreffen teilfertige Leistungen die zu den Herstellungskosten bewertet wurden sowie geleistete Anzahlungen. c) Sonstiges Umlaufvermögen Das sonstige Umlaufvermögen wird mit dem Nominalwert oder mit dem ihnen am Abschlussstichtag gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei die Erfordernisse des Niederstwertprinzips mittels angemessener Abschläge und Wertberichtigungen eingehalten werden. Erkennbaren und latenten Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nominalwert angesetzt. d) Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. e) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. f) Währungsumrechnung Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen und Verbindlichkeiten in den Fällen des § 256a Satz 2 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, in den übrigen Fällen unter Beachtung der § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr.4 Halbsatz 2 HGB. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Sonstige Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Abfindungen für eingezogene Anteile, noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern sowie Beratungs- und Abschlusskosten enthalten. 3 . Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 1.665 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und im Übrigen zwischen ein und fünf Jahren. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 390.372,20 (Vj. € 0,00) und im Rahmen sozialer Sicherheit in Höhe von € 1.516,78 (Vj. € 1.191,63) enthalten. 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 116 (Vj. T€ 62) und sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. In Höhe von T€ 115 hat die Verbindlichkeit eine Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren. C. ERLäUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1 . Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung (§ 285 Nr. 31 HGB) In den Umsatzerlösen sind Umsatzerlöse in Höhe von € 1 Mio. gegenüber einem Vertragspartner enthalten, die aus einem Gesamtvertrag resultieren und eine Vielzahl von Leistungen betreffen, die im Einzelnen nicht exakt bezüglich ihrer monetären Gegenleistungen verifizierbar sind. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Mitglieder der Geschäftsführung Zu Geschäftsführern sind/waren bestellt
2. Bezüge aktueller und früherer Mitglieder der Geschäftsführung Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe. 3. Anzahl Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäfigten Arbeitnehmer betrug 7,25. 4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die in 2016 erhaltene und in der Bilanz ausgewiesen Anzahlung wurde vom Vertragspartner in 2017 zurückgefordert und in einer weiteren vertraglichen Vereinbarung gestundet, wobei deren endgültige Rückzahlung von der weiteren mit dem Vertragspartner eingegangenen Kooperation und deren Projektentwicklung abhängig gemacht wurde. Der in 2017 gestundete Betrag beläuft sich auf 1,5. Mio. €. 4. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 23.170,70 mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von € 0,00 auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 23. April 2018 gez. Herr Robert Böhme Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2018 festgestellt. |
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