Valentin
Bastian GmbH
Mengerskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.882,00 |
53.075,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
407,00 |
1.092,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.475,00 |
51.983,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.155.537,51 |
991.343,26 |
| I.
Vorräte |
184.740,60 |
95.283,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
970.263,98 |
892.477,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
532,93 |
3.582,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.361,28 |
9.858,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.210.780,79 |
1.054.276,69 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
234.911,57 |
251.604,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
207.411,57 |
224.104,22 |
| B.
Rückstellungen |
68.637,24 |
60.528,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
907.231,98 |
742.143,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.210.780,79 |
1.054.276,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Valentin Bastian GmbH
wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (HGB n. F.) und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
erfolgte nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs.
2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen
Positionen aus Gründen der Übersichtlichkeit
jeweils in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
angegeben. Die Bilanzierung und Bewertung basiert unter
Berücksichtigung der Pflicht- und
Wahlrechtsanwendungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (HGB n. F.) auf den
gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im
Vorjahr. Die Bewertung trägt allen erkennbaren
Wertminderungen und möglichen Risiken nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung
und erfolgte unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert
und werden planmäßig über die Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen
erfolgten planmäßig linear bzw. degressiv.
Bewegliche Vermögens-gegenstände mit einem
Einzelanschaffungspreis von bis zu 410 € wurden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die in den
Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, sowie die bezogenen Handelswaren wurden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen
Aufträge erfolgte zu den Herstellungskosten.
Die
Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren für
drohende Ausfälle keine Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen zu berücksichtigen. Das
übrige Umlaufvermögen wurde zu Nennwerten
bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bemessen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Informationen zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Frau Silke Bastian war während des gesamten
Geschäftsjahres als Geschäftsführerin
bestellt. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zu weiteren, gemeinsam vertretungsberechtigten
Geschäftsführern wurden am 03. März 2010 die
Herren Jörg Houbertz, Hadamar-Niederzeuzheim und
Dieter Schermoly, Waldbrunn-Hausen, bestellt. Herr
Jörg Houbertz wurde durch Beschluss vom 07.01.2011 als
Geschäftsführer wieder abberufen und Herr Dieter
Schermoly am 16.02.2012.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
Gegenüber einem Geschäftsführer
besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in
Höhe von 12 T€, die unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Die Verzinsung erfolgte
im Geschäftsjahr mit 4,0 % p. a.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3 HGB
Neben den ausgewiesenen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Diese resultieren insbesondere aus
Leasing- (103 T€ p. a.), Miet- (31 T€ p. a.) und
Wartungsverträgen (8 T€ p. a.).
Mengerskirchen, im Februar 2013
Unterschrift der Geschäftsführerin:
gez. Silke Bastian
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2013 festgestellt.
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