Orion
Consult GmbH
Emmendingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
177.737,00 |
93.187,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.837,00 |
11.587,00 |
| II.
Finanzanlagen |
172.900,00 |
81.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.960,62 |
33.884,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.028,08 |
3.517,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.932,54 |
30.367,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
200.697,62 |
127.071,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.117,25 |
71.005,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.005,87 |
76.053,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.111,38 |
-55.047,69 |
| B.
Rückstellungen |
29.981,25 |
27.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.599,12 |
28.115,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.599,12 |
28.115,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
200.697,62 |
127.071,83 |
Anhang
Orion Consult GmbH,
Emmendingen
Anhang zum 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben und
Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
der Orion Consult GmbH ist nach den Vorschriften der
§§ 242 ff., 264 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine und mittlere Kapitalgesellschaften wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden sind
entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Dabei wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.
Erläuterungen, inwieweit von Aktivierungs- und
Passivierungswahlrechten Gebrauch bzw. nicht Gebrauch
gemacht wird, werden soweit notwendig in diesem Anhang bzw.
bei den Erläuterungen der einzelnen Bilanzposten
gemacht. Die Bewertungsgrundsätze sind - bis auf
Änderungen, welche ggf. auf Grund des BilMoG notwendig
waren - gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Die
Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode
entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die
Bewertung gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG vorgenommen.
Die
übrigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit dem Nominalbetrag bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Laufzeit von unter einem Jahr.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr unterteilen
sich in Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von EUR 80.851,95 (Vorjahr EUR 1.858,48),
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 755,33) sowie Sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 747,17 (Vorjahr EUR
25.502,15).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen
nicht.
Die
Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus
der Lohnsteuerverbindlichkeit in Höhe von
EUR 747,17.
III. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer im Berichtsjahr war
Herr Michiel Hettinga bestellt. Der
Geschäftsführer ist berechtigt und verpflichtet,
die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des
Gesellschaftsvertrags und einer etwaigen
Geschäftsführungsordnung unter Befreiung von
§ 181 BGB einzeln zu vertreten. Prokuren waren
nicht erteilt.
Emmendingen, im
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Die
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2011 festgestellt.
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